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„Arbeitssicherheit in Planung und Bau“

Kräne auf einer Baustelle
Adobe Stock

Das Thema der Arbeitssicherheit ist ein ganz wesentlicher Punkt in der Bauabwicklung. Im Spätsommer 2015 wurde auf Initiative der Österreichischen Bautechnikvereinigung eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Interessenvertretungen, Auftraggeber- und Auftragnehmervertretern konstituiert, die sich gewerkeübergreifend diesem Thema widmen soll. Das Ziel des Merkblattes „Arbeitssicherheit in Planung und Bau“ ist ganz klar: die Arbeitssicherheit noch stärker im Verständnis und in der Projektabwicklung zu verankern, um damit Unfälle zu reduzieren.

Dieses Merkblatt richtet sich sowohl an öffentliche wie auch private Auftraggeber und wurde gemeinsam zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bauindustrie, Vereinigung der Baustellenkoordinatoren, AUVA, Arbeitsinspektorat und Repräsentantinnen und Repräsentanten der Auftraggeber entwickelt. 

Vorhandene Regeln zusammengefasst

Die Arbeitsgruppe „Arbeitssicherheit“ hat sich vorgenommen, keine neuen Regelungen aufzustellen, sondern die bereits geltenden Vorgaben in kompakter Form zusammenzustellen, Best-Practice-Beispiele anzuführen und auch in Bezug auf Ausschreibungen Ideen zu vermitteln, welche Kriterien angewendet werden können. Dies geschah in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsinspektorat, der AUVA, Vertreterinnen und Vertretern der öffentlichen Auftraggeber und der Bauindustrie wie auch Zivilingenieuren und Baustellenkoordinatoren.

Eine wesentliche Zielsetzung bestand darin, in möglichst kompakter Form einen guten Überblick zu geben. Weiters wurden die einzelnen Projektschritte (Planung, Ausschreibung und Ausführung) abgebildet, und somit konnte das Thema Arbeitssicherheit gut in einem Projektablauf dargestellt werden. Damit wurde auf die einzelnen Projektphasen eingegangen, und Beispiele wurden so angesetzt, dass diese sowohl für den Tiefbau als auch für den Hochbau anzuwenden sind. 

Arbeitssicherheit bereits in der Planungsphase berücksichtigen

Eine gute Arbeitsvorbereitung – und dazu gehört auch die Arbeitssicherheit – ist ein ganz wesentlicher Erfolgsfaktor. Dass Bauvorhaben einem zeitlichen Korsett unterliegen, liegt in der Natur der Sache. Mit einer entsprechenden Vorbereitung und einer gut geplanten Vorlaufphase wird man sich bestens auf das Projekt einstellen können. Wesentlich ist, bereits zu einem frühen Zeitpunkt auf die Arbeitssicherheit zu achten, und das ist bereits in der Planungsphase.

Natürlich gibt es immer wiederkehrende Themen, vor allem die Nutzung von gemeinsamen Schutzmaßnahmen. Darum muss sich der Planer oder Architekt bereits frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen. 

Was technisch für die Arbeitssicherheit notwendig ist, hängt von der Art des Bauvorhabens und dem Projekt ab. Es können vielleicht sehr einfache Maßnahmen sein, wie die Beachtung von Sicherheitsabständen, aber auch komplexe Sicherungen. Das ist bei jedem einzelnen Projekt gesondert zu betrachten. Jedenfalls ist die Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung ein Mindestmaß.

In der Ausschreibung konkret definieren

Zielführend ist es, keine Pauschalen in Bezug auf die SiGe-Maßnahmen auszuschreiben, sondern die Schutzmaßnahmen möglichst konkret zu definieren und entsprechende Leistungspositionen vorzusehen. Alle Schutzmaßnahmen, die schwere und tödliche Unfälle verhindern können, wie z. B. Absturzsicherungen, Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten wie Baugrubensicherungen, Kanalverbauten sowie technische Schutzmaßnahmen gegenüber dem fließenden Verkehr, bringen eine wesentliche Erhöhung des Sicherheitsniveaus.

Zukünftig wird ein Schwerpunkt auf die Erhöhung der Qualität und Ausbildung der Koordinatoren gelegt werden. Welche Ausbildungsschwerpunkte dafür heranzuziehen sind, daran wird noch gearbeitet. 

Merkblatt Arbeitssicherheit in Planung und Bau
Das Merkblatt der ÖBV

Am Beispiel ASFINAG

Die Anwendung von Ausschreibungskriterien in Bezug auf die Arbeitssicherheit zeigt das Beispiel der ASFINAG. Seitens der ASFINAG werden Bauausschreibungen in Form von Bestbieterverfahren veröffentlicht. Seit dem Jahr 2015 kommen auch Kriterien in Bezug auf die Arbeitssicherheit zur Anwendung. In 30 Prozent aller Vergabeverfahren (das sind in Summe 302 Verfahren mit einem Volumen von ca. 2 Mrd. Euro) kam dieses Kriterium zur Anwendung, und zu 92 Prozent wurde es auch angeboten.

Es ist damit neben der Ausbildung von Facharbeitern eines der am häufigsten angebotenen sozial nachhaltigen Kriterien.

Beispielhaft werden diese Anforderungen ausgeschrieben:

  • Sicherheitsfachkraft – Erhöhung der Einsatzzeit
  • Sicherheitsvertrauensperson – Ausbildung Führungspersonal
  • Erweiterte Erste-Hilfe-Ausbildung für 30 Prozent des Personals der Baustelle
  • Die drei goldenen Säulen der Sicherheit
  • Sicherheitscharta der Baustelle
  • Safety Walk
  • Toolbox-Meetings
  • Reduktion Risikofaktor Leiter

Die Bewertung dieser Punkte kann mathematisch erfolgen. Verstöße dagegen sind pönalisiert. 

Die Prüfung erfolgt durch wöchentliche Begehungen des Baustellenkoordinators.

Ausblick

Mit der Veröffentlichung des Merkblattes ist das Hauptaugenmerk darauf gerichtet, es entsprechend zu publizieren und einer breiteren Öffentlichkeit, wie Bauträgern, Wohnbaugenossenschaften, Gemeinden, Baufirmen, technischen Büros, Architekten und Zivilingenieurbüros, näherzubringen.

In weiterer Folge ist geplant, einen Wissens- und Erfahrungsaustausch mit Planungs- und Baustellenkoordinatoren gemeinsam mit dem Arbeitsinspektorat und der AUVA durchzuführen und Mindestanforderungen in Bezug auf die Qualifikation von Planungs- und Baustellenkoordinatoren zu definieren.

Zusammenfassung

Die Österreichische Bautechnik Vereinigung hat in einem Merkblatt wichtige Regeln zum Thema Arbeitssicherheit in Planung und Bau zusammengefasst, um die Sicherheit der Beschäftigten auf der Baustelle gewerkeübergreifend zu erhöhen und Unfälle zu reduzieren. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass das Bewusstsein für Arbeitssicherheit in der Baubranche steigt


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