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Internationales

Ein Blick zum Nachbarn

Wie ist es um die Arbeitssicherheit bei unserem südlichen Nachbarn Italien bzw. in Südtirol bestellt? Welche Regelungen hat man für das Homeoffice/Smart Working getroffen und wie werden junge Mitarbeiter:innen für Arbeitssicherheit sensibilisiert? Der Autor gibt Antworten auf diese Fragen.

Zwei Industriearbeiter in Schutzkleidung
© Adobe Stock

Der Anteil von Unfällen mit Todesfolge am Arbeitsplatz ist in Italien im Vergleich zu anderen europäischen Staaten immer noch relativ hoch. Seit Einführung der schärferen Arbeitssicherheitsgesetze im Jahr 2008 und der gestiegenen Verantwortung für die Arbeitgeber:innen sinkt diese Zahl Jahr für Jahr. Im direkten Ländervergleich: In Italien ist die Anzahl der Todesfälle am Arbeitsplatz pro 100.000 Arbeitern:Arbeiterinnen von 4,5 im Jahr 2008 auf 3 im Jahr 2014 gesunken. In Österreich ist dieser Wert im gleichen Zeitraum von 5 auf 4 gesunken, in Deutschland von 2,7 auf 1,9. 

Andere Länder …

Auffallend ist, dass in Italien, im Gegensatz zu Deutschland, der:die hierarchische Vorgesetzte viel schärferen Pflichten ausgesetzt ist. Ein eigener Art. 19 im Einheitstext des Gesetzesvertretenden Dekretes (GvD) 81 vom 08.04.2008 regelt seine Pflichten. Aber auch die nationalen Vorsorgeinstitute bringen sich unterschiedlich ein: In Dänemark z. B. sticht die direkte Förderung hervor (ca. 80 Mio € pro Jahr), in Großbritannien die Förderung von Rechercheaktivitäten (vor allem die Suche nach praktizierbaren Handlungsweisen), in Deutschland die besonders viel genutzte Handhabung mit Normen zweiten Grades und in Italien finanzielle Anreize (ca. 300 Mio € pro Jahr). 

In Italien ist im Unterschied zu Österreich und Deutschland der Arbeitnehmer:innenschutz auch auf Selbständige ausgedehnt worden. Dazu gehören neben den Handwerkern:Handwerkerinnen auch alle Bauern:Bäuerinnen und auch an der Arbeit bzw. Baustelle mitarbeitende Familienmitglieder. Daher gelten für diese dieselben Pflichten zur Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und der normgerechten Arbeitsmittel.

Seit Oktober 2021 ist das Einheitliche Arbeitssicherheitsgesetz (GvD 81/2008) in Bezug auf nicht regelkonform gemeldete Arbeitnehmer:innen nochmals verschärft worden. Nun müssen Betriebe, die Arbeiter:innen nicht vor Arbeitsbeginn angemeldet haben, eine Bestrafung befürchten, die eine vollständige oder teilweise Schließung der Aktivität bedingt, ohne dass das Kontrollorgan einen Ermessensspielraum hat. Früher konnte das Kontrollorgan nur die vollständige Schließung anordnen, hatte jedoch einen gewissen Ermessensspielraum. 

… andere Sitten

Aber es geht noch weiter bei der Verschärfung des Arbeitsschutzgesetzes in Italien: Betriebe werden durch eine vollständige oder teilweise Schließung der Aktivität bestraft, wenn eines der folgend aufgelisteten groben Vergehen festgestellt wird: fehlende Einsetzung der Dienststelle für Arbeitssicherheit; Arbeiter:innen ohne Sicherheitsausbildung; Baustelle mit nicht ausgearbeitetem Einsatzsicherheitsplan; nicht bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung gegen Fallen aus der Höhe. Die zusätzliche Geldstrafe kann – nach Beseitigung des Vergehens – reduziert werden, aber maximal auf 20 %. 

Jährlich wird die Anzahl von Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen und Arbeitsunfalltoten erhoben. Die Aspekte, die sicherheitstechnisch relevant sind, werden seit dem Jahr 2001 zivil- und auch strafrechtlich sowohl für den:die Arbeitgeber:in, als auch (was definitiv seit 2001 neu ist) für den Betrieb, verfolgt. Der Betrieb kann sich schützen, indem er nachweisen kann, dass er ein Organisationsmodell nach Gesetzesvertretendem Dekret GvD 231/2001 erstellt hat und durch ein externes Kontrollorgan kontinuierlich betreuen lässt. Dieses vom Betrieb losgelöste Kontrollorgan beleuchtet alle für den Betrieb relevanten Vergehen effizient und effektiv und liefert an die Betriebsleitung mindestens alle 4 Monate einen Bericht, in welchem die entsprechenden Gefahren und Geschehnisse aufgelistet werden. Nach Beseitigung der Gefährdungen und Gefahren sollen diese Risiken durch den kontinuierlichen Lernprozess für die Zukunft vermieden werden. Auf diese Weise wird auch die Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften von externer Seite untersucht. Betriebe mit einem 231-Organisationsmodell riskieren folglich weniger Betriebsausfälle. Zu beachten ist auch die Tatsache, dass ein anonymes Meldesystem den:die Whistleblower:in auch vor betriebsinterner Verfolgung schützen soll. 

Es gibt unterschiedliche Schwerpunkte der Unfallversicherungsträger in Europa: In Italien sind dies höhere Unfallversicherungsprämien, die bei durchgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen je nach Anzahl der Mitarbeiter:inne reduziert werden können.

Peter Auer

Das Arbeitsinspektorat arbeitet in Südtirol nicht autonom, sondern wird vom Sanitätsbetrieb unterstützt. Da es keine übergreifende Koordination und kein territorial ausgewogenes Vorgehen gibt, ist der Arbeitnehmer:innenschutz in Italien territorial nicht gleichmäßig verteilt und nicht immer einheitlich. Die Kontrollorgane sind zudem chronisch unterbesetzt und auch technisch nicht perfekt ausgestattet. 

Im aktuellen italienischen Staatshaushalt sind für die Jahre 2022 und 2023 an die 2.000 bis 3.000 Neuanstellungen und weitreichende Investitionen in die technische Ausstattung vorgesehen. Die Kontrollorgane sollen in Zukunft endlich Zugriff auf die nationale Datenbank von INPS (Nationalinstitut für soziale Fürsorge) und INAIL (Gesamtstaatliche Versicherungsanstalt gegen Arbeitsunfälle) erhalten. Hiervon erwartet sich der italienische Staat nochmals eine deutliche Unterstützung in der Vermeidung von Arbeitsunfällen und Todesfällen bei der Arbeit.

Anreize für Arbeitsschutzmaßnahmen

Es gibt unterschiedliche Schwerpunkte der Unfallversicherungsträger in Europa: In Italien sind dies höhere Unfallversicherungsprämien, die bei durchgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen je nach Anzahl der Mitarbeiter:innen reduziert werden können (von einer Kostenverminderung um 28 % bei Unternehmen mit einer Mitarbeiter:innenzahl unter 10, bis zu –5 % bei Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern:Mitarbeiterinnen). Italienweit sind 800 Inspektoren:Inspektorinnen aktiv, welche kontrollieren und Strafen ausstellen. Die ausgesprochenen Strafen sind auf 50 % reduzierbar, wenn die Gefahr innerhalb kurzer Zeit behoben wird. In Deutschland hingegen fallen die Unfallversicherungsprämien verhältnismäßig geringer aus. Im deutschen Staatsgebiet beraten 4.000 Techniker:innen die Firmen und prüfen die Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen. 

Überlegungen zu Smart Working

Die Pandemie hat die Möglichkeiten für Homeoffice und Mobile Office drastisch gefördert. Vielfach war die gesetzliche Regelung aber nicht darauf vorbereitet bzw. musste laufend angepasst werden. Ebenso mussten sich großteils auch die Firmen und die Mitarbeiter:innen auf diese Arbeitsform einstellen und Wege finden. Die zu lösenden logistischen Herausforderungen, aber auch die Aspekte der Datensicherheit kennen wir mittlerweile zuhauf. 

Die zeitliche Einordnung der Regelungen verlief am Beispiel des Südtiroler Sanitätsbetriebes wie folgt: 

März 2020: Empfehlung, möglichst vielen Mitarbeitern:Mitarbeiterinnen das Smart Working mit dynamischem Stundenplan zu genehmigen, mit den erklärten Zielen, die Mobilität und die Kontakte außerhalb des familiären Kreises zu verringern, aber auch die Familien an sich zu unterstützen (Damals mussten auch in nahezu allen Familien die Probleme des Homeschooling gelöst werden.) 

Oktober 2020: Veröffentlichung von verschiedenen staatlichen und lokalen Dekreten zur Förderung des flexiblen Arbeitens (Smart Working). 

April 2022: Neuregelung des Smart Working mittels Abschluss einer individuellen Vereinbarung, mit einer Obergrenze von max. 50 % der Arbeitszeit, wobei Ausnahmen gut begründet sein müssen; die Führungskraft hat die explizite Aufgabe, die Effizienz zu kontrollieren. 

Frau mit Notebook
Die Pandemie hat das Homeoffice drastisch gefördert – vielfach waren weder die gesetzliche Regelung noch die Firmen auf die zu lösenden logistischen Heraus- forderungen vorbereitet. © Adobe Stock

Mit dem 1. September ist der „Notstand-Status“ des Smart Working in Italien ausgelaufen. Es gelten nun wieder die im Gesetz von 2017 eingeführten Bedingungen zum Arbeiten von daheim aus, jedoch wurde der bürokratische Weg der Regelungen der Betriebe mit den Gewerkschaften deutlich vereinfacht. 

Die Eckpunkte der Reglung: Der:die Mitarbeiter:in ist bei Arbeitserkrankungen und -unfällen voll geschützt, der:die Mitarbeiter:in wird von den gesetzlichen und finanziellen Regeln gleich behandelt wie der:die Mitarbeiter:in im Betrieb, es bedarf der schriftlichen Zustimmung des:der Mitarbeiters:Mitarbeiterin; gewisse Mitarbeiter:innen sollen bevorzugt Zugang zum Smart Working haben: Mitarbeiter:innen mit groben Beeinträchtigungen, Mitarbeiter:innen mit Kindern bis 12 Jahren (bisher 14 Jahre), Mitarbeiter:innen mit Kindern mit groben Beeinträchtigungen, Caregiver, Mitarbeiter:innen, die einen:eine Familienangehörigen:-angehörige pflegen. Ab 1. September müssen die Smart-Working-Verträge dem Arbeitsministerium übermittelt werden, ansonsten riskiert der:die Arbeitgeber:in eine Strafe von 100 bis 500 € pro betroffenen:betroffene Mitarbeiter:in. Im öffentlichen Dienst müssen seit 15. Oktober 2021 auf den:die Mitarbeiter:in abgestimmte Abkommen abgeschlossen werden, der:die Arbeitgeber:in soll auch auf Rotation der Mitarbeiter:innen achten. Noch nicht zufriedenstellend und einheitlich geregelt ist der Umgang mit Essensgutscheinen. Dies im Detail zu regeln, wird dem:der Arbeitgeber:in überlassen. 

Was sind Vor- und Nachteile des Smart Working?

Vorteile sind eine flexible Einteilung der Arbeitszeit, Pausen werden im häuslichen Umfeld verwendet, Computerausstattung daheim wird ausgebaut, Nutzung neuer Medien wird gefördert, kein Zeitverbrauch durch Fahrt zum Arbeitsplatz, weniger Verkehr und Umweltbelastung. 

Nachteile: Kontrolle durch den:die Vorgesetzten:Vorgesetzte schwieriger, Zuweisung der Arbeit für den:die Vorgesetzen:Vorgesetzte umständlicher; aktives Zuhören und Zeigen von Verständnis wird schwieriger, Kontakt zu Kollegen:Kolleginnen ist schwieriger – soziale Vereinsamung, Aufstiegschancen geringer durch weniger Sichtbarkeit, psychische Belastung des Einzelkämpfer:innentums, Erreichbarkeit am Handy oder Haustelefon (Spesen?), komplizierterer Zugang zum Firmennetz und zu Programmen, Computer in der Firma muss eingeschaltet bleiben, Ergonomie am Arbeitsplatz schwierig zu kontrollieren, Licht- und Platzverhältnisse oft nicht optimal, Ausbildung der Nachwuchskräfte leidet. 

Wie können junge Mitarbeiter:innen für Sicherheit und Gesundheit sensibilisiert werden?

Junge Mitarbeiter:innen orientieren sich im Betrieb an der Haltung der älteren Mitarbeiter:innen, an der Betriebsphilosophie und an der Betriebsethik. Wenn hier keine höhere Sensibilität für die Themen der Arbeitssicherheit vorgelebt wird, werden sie diese auch nicht einbringen. Eine Ausnahme ist, wenn junge Mitarbeiter:innen in ihrer schulischen Ausbildung besonders stark für dieses Thema sensibilisiert wurden. Dies kann als Empfehlung für die Ausbildung gelten: Die berufsbildenden Schulen sollten das Thema Sicherheit und Gesundheit aktiv und ausführlich bearbeiten, um so den Schwerpunkt auf den Erhalt der eigenen Gesundheit und folglich auch des eigenen Arbeitsplatzes zu richten und die Handlungen während der Arbeit darauf auszulegen. Sicherheit und Gesundheit sollte als gesellschaftliches und ausbildungstechnisches Thema betrachtet und nicht erst am Arbeitsplatz behandelt werden. Es gibt auch bereits einige brauchbare Ansätze: etwa, Sicherheit auch beim Thema Work-Life-Balance zu berücksichtigen oder Arbeitssicherheit spielerisch in Schule und Ausbildung zu thematisieren (in Form von Workshops und Lernbausteinen). 

Floristin läßt sich zum Thema Sicherheit beraten
Junge Mitarbeiter:innen orientieren sich bei den Themen Sicherheit und Gesundheit an den älteren Mitarbeiter:innen. Berufsbildende Schulen können sie aber schon früher darauf sensibilisieren. © Adobe Stock

Im Betrieb kann immer dann eine wesentlich höhere Beachtung des Themas Arbeitssicherheit beobachtet werden, wenn Sicherheit und Gesundheit auf der obersten Führungsetage gelebt und gelenkt werden. In manchen Betrieben findet man ein sogenanntes „Sicherheitsklima“ vor. Dies kann sich darin abbilden, dass Lehrlinge und junge Mitarbeiter:innen aktiv in die Bearbeitung der Sicherheits- und Gesundheitsaspekte eingebunden werden, z. B. durch Prämierung von guten Vorschlägen, aber auch durch Teilnahme an Sicherheitskonferenzen. Für junge Mitarbeiter:innen ist es wesentlich, was ihr Vorbild am Arbeitsplatz vermittelt. Hier hat sich ein:e Tutor:in sehr bewährt, der:die im Tandem mit dem:der jungen Mitarbeiter:in ein „Lernen am Vorbild“ ermöglicht.

Zusammenfassung

Der Autor berichtet über verschiedene Aspekte der Arbeitssicherheit in Südtirol bzw. Italien. 


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