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Arbeitsmedizin

Berufskrankheiten bei Lehrlingen

Berufskrankheiten, die oft langfristige Schädigungen der Gesundheit nach sich ziehen, sind in einigen Lehrberufen nicht ausgeschlossen. Die Prävention von Berufskrankheiten muss daher bereits bei jugendlichen Erwerbstätigen beginnen.

Behandschuhte Hände waschen rote Farbe aus den Haaren einer jungen Frau
© Richard Reichhart

Die Jugendlichen, im Alter zwischen 15 und 18 Jahren, starten mit hohen Erwartungen in die Arbeitswelt. Seitens der Arbeitgebenden bedarf es besonderer Fürsorge. Dieser Fürsorgepflicht wird durch strenge Regelungen im Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz bzw. der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche Rechnung getragen. Durch die Jugendlichenuntersuchungen nach § 132a  ASVG erfolgt die Erfassung von individuellen Gesundheitsparametern und eine umfassende ärztliche Beratung.

Problematik Berufskrankheiten trotz Vorbeugung

Laut einer Erhebung durch die Gesundheit Österreich GmbH im Jahr 2019 werden von Jugendlichen viel bzw. langes Stehen, schweres Heben, Lärm, Staub und Verletzungsgefahr als häufige Arbeitsbelastungen genannt. Berufsbedingte Erkrankungen bzw. Berufskrankheiten (BK) können die Folge sein. Allerdings kann eine Berufskrankheit nur dann anerkannt werden, wenn sie in der Liste § 177 ASVG Anlage 1 (sog. „Berufskrankheitenliste“) taxativ aufgelistet ist. Viele Berufskrankheiten können jedoch bei Jugendlichen gar nicht auftreten, da ihnen einerseits das Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen verboten ist und anderseits viele Erkrankungen oft erst nach jahrelanger Exposition manifest werden. Laut AUVA-Statistik wurde zwischen 2010 und 2022 bei insgesamt 426 Lehrlingen eine Berufskrankheit anerkannt. Davon entfiel die große Mehrheit von 336 Fällen auf die Berufskrankheit 19 („Hauterkrankungen“). Diese 336 Lehrlinge mussten ihren Beruf aufgeben, denn bei den Berufskrankheiten „Hauterkrankungen“ und „Asthma bronchiale“ ist die Aufgabe der schädigenden Tätigkeit eine Voraussetzung für die Anerkennung durch die Unfallversicherung. 

Präventionsmaßnahmen der AUVA

Für die Hochrisikogruppe der Friseure:Friseurinnen im Bereich Hauterkrankungen unterstützt die AUVA das Lehrpersonal in Friseurberufsschulen durch Demonstrationsmaterial sowie Foliensätze rund um die Prävention von Hauterkrankungen für den Unterricht. Alle Friseurberufsschüler:innen im 1. Lehrjahr erhalten von der AUVA ein „Starterset“ mit Infomaterialien, Hautmitteln und Schutzhandschuhen. In Zusammenarbeit mit den Innungen und der WKÖ wird in Vorträgen verstärkt auf die Prävention von Hauterkrankungen hingewiesen, der AUVAsicher-Präventionsdienst berät Arbeitgebende persönlich und stellt AUVA-Publikationen zum Thema „Hautschutz“ für Betriebe zur Verfügung.

Zusammenfassung

Lehrlinge und Erwerbstätige zwischen 15 und 18 Jahren müssen vor Berufskrankheiten, die eine Schädigung der Gesundheit zur Folge haben, besonders geschützt werden. Insbesondere berufsbedingte Hautkrankheiten sind eine häufige Problematik bei Lehrlingen und jungen Erwerbstätigen. 


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