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Berufsschuhe und Sicherheitsschuhe: Wer braucht welche?

Arbeiterschuh tritt auf einen Nagel
R. Reichart

Österreichweit waren 2015 insgesamt 10.122 Sturzunfälle am Arbeitsplatz durch Ausrutschen, Stolpern und Stürzen auf gleichem Niveau zu verzeichnen. Rund 51,8 Prozent (5.252) passierten am ständigen bzw. regelmäßigen Arbeitsplatz des Arbeitnehmers, 28,5 Prozent (2.890) an gelegentlich frequentierten Arbeitsplätzen. Die verbleibenden rund 20 Prozent verteilen sich auf zurückgelegte Wegstrecken innerhalb des Betriebes, Reisen im Auftrag des Arbeitgebers sowie gleichgestellte Unfälle am Arbeitsplatz (lt. § 176 ASVG).

Berufsschuhe und Sicherheitsschuhe

Sicherheitsschuhe verfügen über umfangreiche Schutzmechanismen wie etwa Zehenschutzkappen oder durchtrittsichere Sohlen, können bestimmte Zusatzanforderungen – beispielsweise betreffend elektrische Eigenschaften oder Wasserdampfdurchlässigkeit – erfüllen sowie eine profilierte Laufsohle aufweisen. Alle Sicherheitsschuhe müssen eine CE-Kennzeichnung haben und von einer notifizierten Prüfstelle (wie etwa der Sicherheitstechnischen Prüfstelle der AUVA – STP) geprüft sein.

Berufsschuhe (nach ÖNORM EN ISO 20347) sind eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gemäß § 8 PSA-Verordnung (PSASV, CE-Kennzeichnung) und weisen zumindest einen schützenden Bestandteil auf. Es handelt sich um Schuhe ohne Zehenschutzkappe, die den Träger oder die Trägerin vor Verletzungen und Beeinträchtigungen schützen. Berufsschuhe sind geschlossen ausgeführt, also nicht zehenfrei, und haben zumindest ein schützendes Merkmal (antistatisch, rutschfest, Fersendämpfung o. Ä.). Übliche Einsatzorte sind Praxen, Labore, Küchen, Krankenhäuser, Restaurants etc.

PSA-Verordnung

Berufsschuhe und Sicherheitsschuhe sind ein wesentlicher Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und ein wichtiger Schutz vor Stürzen. Wie jeder fachkundigen Person sicher bekannt ist, kommt PSA dann zum Einsatz, wenn sich Gefahren nicht durch kollektive technische Schutzmaßnahmen oder durch arbeitsorganisatorische Gestaltung vermeiden oder ausreichend begrenzen lassen. Die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Tätigkeiten, bei denen eine der unten angeführten Gefahren besteht oder auftreten kann, ist jedoch nur unter Verwendung geeigneter Persönlicher Schutzausrüstung zulässig. Wer welche Berufsschuhe oder Sicherheitsschuhe benötigt, ist von einigen Faktoren abhängig. Der Gesetzgeber hilft hier aber auch schon sehr gut und zeigt den richtigen Weg, dies herauszufinden. Die Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) beschreibt in § 8 den Fuß- und Beinschutz: „Fuß- und Beinschutz ist persönliche Schutzausrüstung zum Schutz der Gliedmaßen der unteren Extremitäten vor Verletzungen, vor Schäden durch länger andauernde Beanspruchung, vor anderen schädigenden Einwirkungen und zum Schutz vor Ausrutschen (z. B. Sicherheitsschuhe, Schutzstiefel, Schnittschutzhosen)“ § 8 PSA-V (1).

Gefahren und Gefährdungen

Bei welchen Gefahren oder Gefährdungen Fußschutz zur Verfügung zu stellen ist, wird gleich im nächsten Absatz der PSA-V aufgezählt. Diese Information findet sich dann auch als Symbol auf dem Sicherheitsschuh wieder (siehe Tabelle):

„Arbeitgeber/innen müssen Arbeitnehmer/innen Fuß- oder Beinschutz zur Verfügung stellen, wenn für diese eine oder mehrere der nachfolgenden Gefahren (§ 4) bestehen:

  1. Mechanische Gefahren durch Anstoßen an Gegenstände, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, Hineintreten oder Hineinknien in spitze oder scharfe Gegenstände oder durch sonstige Kontakte mit spitzen oder scharfen Gegenständen,
  2. thermische Gefahren durch Kontakt mit heißen oder kalten Oberflächen oder Medien (Berührungswärme, -kälte), Gasen (Konvektionswärme), Wärmestrahlung, Flammenwirkung, Funken oder Spritzer heißer Flüssigkeiten,
  3. Gefahren durch gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe, wie chemische Gefahren durch feste, flüssige oder gasförmige Substanzen,
  4. Gefahren durch biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 2, 3 oder 4, wie Bakterien, Viren oder sonstige Mikroorganismen,
  5. Gefahren durch ionisierende oder optische Strahlung,
  6. elektrische Gefahren,
  7. Gesundheitsgefahren für Gewebe oder Muskel-Skelett-Apparat bei Arbeiten in länger andauernder kniender Haltung,
  8. Gefahren durch Hitze, Kälte, Feuchtigkeit, Nässe oder Witterung,
  9. Gefahren durch starke Verunreinigungen,
  10. Gefahr des Ausrutschens auf geneigten oder rutschigen Untergründen.“ (§ 8 PSA-V (2).

Evaluierung

Ob solche Gefahren oder Gefährdungen im Unternehmen vorliegen, zeigt die Evaluierung nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. Aber nicht nur das gilt es herauszufinden, sondern auch, welche Schuhe genau hier am besten geeignet wären. Es geht um Passung: Passung zwischen der Person bzw. deren Füßen, den Sicherheitsschuhen, ergonomischen Kriterien, Anforderungen aufgrund der Konstitution des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin (z. B. Fußdeformationen), dem erforderlichen Schutz, den Arbeitsbedingungen und den Arbeitsvorgängen sowie weiterer Persönlicher Schutzausrüstung. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass für Männer und Frauen oftmals unterschiedliche Passformen von PSA erforderlich sind. In der PSA-Verordnung §6 liest sich das wie folgt:

Abbildung: Symbole für die Auswahl geeigneter Sicherheits- und Berufsschuhe
Abb. 1: Symbole für die Auswahl geeigneter Sicherheits- und Berufsschuhe, entnommen dem Merkblatt zur Österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzstrategie 2013–2020: „Bewertung von Sicherheits- und Berufsschuhen. Arbeitsplatzevaluierung – Bewertung – Auswahl“, zu finden auf: http://www.arbeitsinspektion.gv.at/cms/inspektorat/download.html?channel=CH3586&doc=CMS1490967829133&permalink=Bewertung_Fuszschutz_ Beinschutz

„(1) Die persönliche Schutzausrüstung muss auf der Grundlage der Ergebnisse des § 4 Abs. (Arbeitsplatzevaluierung) 1 und § 5 (Bewertung der persönlichen Schutzausrüstung) so ausgewählt werden, dass eine Beeinträchtigung oder Belastung des Trägers / der Trägerin oder eine Behinderung bei der Arbeit so gering wie möglich gehalten wird.

(2) Arbeitgeber/innen dürfen nur solche persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, die auf Grund der Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und der Bewertung als insgesamt geeignet festgelegt wurde. Die Auswahl persönlicher Schutz-ausrüstung hat entsprechend den Ergebnissen der Evaluierung in Abstimmung mit den jeweiligen Arbeitsbedingungen und Arbeitsvorgängen sowie allenfalls zusätzlich erforderlicher anderer persönlicher Schutzausrüstung oder Arbeitskleidung zu erfolgen.

(9) An der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung sind jene Arbeitnehmer/innen, die persönliche Schutzausrüstung verwenden müssen, zumindest in dem in § 13 ASchG vorgesehenen Ausmaß zu beteiligen. Nach Möglichkeit sind vor der Auswahl von Fuß- und Beinschutz, Augen- und Gesichtsschutz oder Gehörschutz Trageversuche mit den Sicherheitsvertrauenspersonen durchzuführen.“

Die a-expert (siehe Literaturverzeichnis) präzisiert diese Anforderung weiter, indem sie darauf hinweist, dass bei der Auswahl der PSA gemäß § 92a Abs. 1 Z 2 ArbVG der Betriebsrat bzw. gemäß § 11 Abs. 6 Z 2 ASchG die SVP zu beteiligen sind. § 13 ASchG besagt, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Auswahl der PSA anzuhören und zu beteiligen sind, wenn weder SVP bestellt noch ein Betriebsrat errichtet ist. Die Präventivfachkräfte und erforderlichenfalls weitere Fachleute sind bei der Erprobung und Auswahl der PSA hinzuzuziehen (§ 76 Abs. 3 Z 5 und § 81 Abs. 3 Z 5).

Wenn immer es möglich ist, müssen die SVP die Gelegenheit haben, vor der Auswahl von Sicherheitsschuhen, Schutzstiefeln und dergleichen Trageversuche mit den gemäß § 5 in Betracht gezogenen PSA-Modellen vorzunehmen. Dies fördert die Auswahl gut passender PSA und in der Folge die Trageakzeptanz.

Beispiel Sicherheitsschuhe
Beispiel Sicherheitsschuhe P. Winkler
Beispielbild für die Abfrage zu Schmerzen in der Achillessehne
Beispielbild für die Abfrage zu Schmerzen in der Achillessehne P. Winkler

Beteiligung

Ein solcher Trageversuch wurde von der AUVA professionell und in Form einer Studie begleitet – selbstverständlich nicht nur unter Beteiligung des Betriebsrates, der SVP sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern dankenswerterweise mit deren tatkräftiger Unterstützung. Ideal ist es, eine Vorauswahl an Schuhen zu treffen, und das aus mehreren Gründen: Zunächst bestehen eventuell objektive Gefahren oder Vorbedingungen, die es jedenfalls zu berücksichtigen gilt. Solche möglichen Gefahren findet man in der obigen Liste im Abgleich mit der Evaluierung und legt damit einen Mindeststandard fest.

So ist etwa, um bei einem gängigen Beispiel zu bleiben, an manchen Arbeitsplätzen eine Zehenschutzkappe wegen eindeutiger mechanischer Gefährdungen unerlässlich. Ebenso häufig ist eine gewisse Sohlenbeschaffenheit erforderlich, um das Ausrutschen zu verhindern. Das schränkt die Auswahl an möglichen Schuhen bereits ein. Dennoch bleiben sicherlich mindestens drei Modelle übrig, die ausgewählten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern zu Testzwecken übergeben werden können. Ähnlich war es auch im gegenständlichen Projekt. Doch dazu weiter unten mehr.

Fußgesundheit

Ein weiterer wichtiger Faktor bei der Auswahl von Fußschutz kann eine Erkrankung, eine Verletzung oder eine Fußdeformation bzw. Fußfehlstellung sein. Auch hierzu gibt es im § 8 PSA-V eindeutige Regelungen: „(3) Bei der Auswahl eines bestimmten Fuß- oder Beinschutzes sind insbesondere vorhandene Fußdeformationen oder Fußfehlstellungen der Träger/innen sowie Folgen von Erkrankungen oder Verletzungen zu berücksichtigen, die eine besondere Anpassung des Fuß- oder Beinschutzes erforderlich machen.“

Orthopädische Zurichtungen

Die a-expert bietet hierzu weitere wichtige Anmerkungen und Links zu weiterführenden Internetseiten:

„Bei der persönlichen Anpassung (§ 6 Abs. 2; § 70 Abs. 1 ASchG) sind insbesondere vorhandene Fußdeformationen oder Fußfehlstellungen der PSA-tragenden AN (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) zu beachten, z. B. durch Auswahl von Schuhen in orthopädischer Zurichtung gemäß ÖNORM Z 1259. AG (Arbeitgeber) können dabei nur jene Faktoren berücksichtigen, die ihnen bekannt sind, vor allem durch Mitteilung des AN. Dabei wird für eine entsprechende geeignete Anpassung in der Regel eine ärztliche Bescheinigung erforderlich sein.

Nach der ÖNORM Z 1259 „Orthopädische Sicherheits- und Berufsschuhe: Verfahren für die Herstellung und Konformitätsbewertung“ ist folgender Ablauf vorgesehen: Nach Maßgabe des vom AN erhaltenen Verordnungsscheines (einer ärztlich ausgestellten Verordnung für Heilbehelfe und Hilfsmittel) sowie der Verwendungsbescheinigung (Bescheinigung des AG über das in der Evaluierung festgestellte erforderliche Schutzniveau des Fußschutzes erwirbt der Orthopädieschuhmacher den erforderlichen Bausatz eines bereits baumustergeprüften Sicherheits- oder Berufsschuhs und fertigt mit der entsprechenden Zurichtung nach der vom Hersteller des Bausatzes vorgegebenen Fertigungsanweisung den Schuh und/oder die orthopädischen Einlagen. Teile, die nicht aus dem jeweiligen Bausatz stammen, dürfen nicht verwendet werden.

Eine ausreichende Information der Beschäftigten über mögliche Gesundheitsgefahren beim Tragen eines nicht entsprechenden Fußschutzes ist wesentlich. Informationen der Arbeitsinspektion stehen zur Verfügung:

Persönliche Schutzausrüstung: Fuß- und Beinschutz

Persönliche Schutzausrüstung: Orthopädische Sicherheitsschuhe

Abbildung: Gegenüberstellung der Schuhgrößenverteilung
Abb. 3: Gegenüberstellung der Schuhgrößenverteilung lt. Selbsteinschätzung und der real ausgegebenen Schuhgrößen

Die ÖNORM Z 1259 richtet sich als Anwendernorm vor allem an Orthopädieschuhmacherinnen und -schuhmacher. Sie regelt die Herstellung der Konformität von orthopädischen Berufsschuhen/Sicherheitsschuhen für den individuellen Bedarf sowie deren ordnungsgemäßes Inverkehrbringen. Es gibt daher keine Standard-Berufs- oder -Sicherheitsschuhe auf dem Markt, die schon vorab nach ÖNORM Z 1259 geprüft und gekennzeichnet sind.

Ist die orthopädische Schuheinlage oder der zugehörige Schuh zu ersetzen, so muss der verwendete Bausatz vom selben Hersteller stammen wie die ursprüngliche Komponente. Den Ersatz darf nur jene Orthopädieschuhmacherin bzw. jener -schuhmacher fertigen, der die erste Anpassung vorgenommen und die ursprüngliche Konformitätsbescheinigung ausgestellt hat.

Als Fußschutz sind diversifizierte Schuhformen erhältlich, die sich teils für Frauen, teils für Männer besser eignen.

Muskel-Skelett-Apparat

Ein weiterer wichtiger Punkt sind mögliche Gesundheitsgefahren für den Muskel-Skelett-Apparat. Hierzu fordert die PSA-V:„(4) Ist die Tätigkeit mit Gesundheitsgefahren für den Muskel-Skelett-Apparat infolge länger andauernder Beanspruchung verbunden (z. B. länger andauerndes Stehen oder Gehen, Knien, länger andauernde manuelle Handhabung schwerer oder sperriger Lasten), ist Fuß- oder Beinschutz so auszuwählen, dass bestmöglicher Schutz vor Schädigungen des Muskel-Skelett-Apparats gewährleistet ist.“

Berufsschuhe sind erforderlichenfalls nach Abs. 4 individuell anzupassen. Darüber hinaus gilt für jedes Schuhwerk am Arbeitsplatz, dass das Fußgewölbe möglichst gestützt sein soll, etwa durch entsprechende Fußbettausführung.

Eine weitere wichtige Frage betrifft die Gefährdung durch die Art der Ausübung der Tätigkeit an sich. In den meisten Fällen werden Berufs- oder Sicherheitsschuhe für Personen relevant, die nicht sitzend, sondern stehend oder gehend tätig sind. Daher stellt sich die Frage nach der Gefahr Steharbeit.

Steharbeit

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz stellt in § 60, den allgemeinen Bestimmungen über Arbeitsvorgänge, unter Punkt (3) fest, Arbeitsvorgänge seien so zu gestalten, dass die Arbeit nach Möglichkeit ganz oder teilweise im Sitzen verrichtet werden kann. In § 61 über Arbeitsplätze wird unter Punkt (4) festgehalten, dass die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz so bemessen sein muss, dass sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei ihrer Tätigkeit ungehindert bewegen können. Ist das aus arbeitsplatztechnischen Gründen nicht möglich, muss ihnen erforderlichenfalls in der Nähe des Arbeitsplatzes eine andere ausreichend große Bewegungsfläche zur Verfügung stehen.

Im Bewertungsverfahren für Steharbeitsplätze des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) aus Deutschland wird in Punkt 2 auf die Gefährdungen durch Steharbeit eingegangen, und auch dort geht es vor allem darum, durch ausreichende Bewegung am Arbeitsplatz aus einer möglichen Zwangshaltung herauszukommen.

Das Kriterium für die Gefährdung ist die mangelnde Bewegungsmöglichkeit. Dies deckt sich mit den Forderungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes. Auf Seite 8 und folgenden Seiten steht dann weiters: „Andauernde Stehbelastung führt auch zu Veränderungen der Bänder und Gelenke, vor allem im Hüft-, Knie- und Fußgelenk. Besonders betroffen ist das Fußgewölbe. Infolge statischer Überlastung der Fußmuskulatur werden die Bänder der Fußgelenke überbeansprucht und mit der Zeit überdehnt. Das Fussgewölbe flacht ab, es entsteht ein Senk-, Spreiz- oder Plattfuß. Am häufigsten tritt der Spreizfuß auf, ein Absinken des Fußquergewölbes mit Verformung der Ballenpartie und Einklemmen der Sehnen der Zehenbeuger und Strecker […]. Die Wirkungen sind bei schlechtem Trainingszustand der Muskulatur besonders ausgeprägt. Die Veränderungen werden insbesondere bei Verkäuferinnen und bei anderen stehenden beruflichen Tätigkeiten beobachtet. […] Übergewicht, Tragen von ungeeignetem Schuhwerk und harte Fußböden können die Entstehung begünstigen.“

Die Vorteile der Steharbeit liegen in dem weit größeren Bewegungsspielraum im Vergleich zum Sitzen, in einer besseren Möglichkeit, Körperkräfte einzusetzen, und darin, dass manche Aufgaben gar nicht im Sitzen möglich sind.

Im Rahmen der Evaluierung nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz kann hier besonderes Augenmerk auf diese Kombination gelegt werden. Die oben erwähnten Faktoren in Kombination mit den Studienergebnissen (siehe unten) zeigen sehr schön die möglichen Handlungsfelder für die Präventivfachkräfte auf.

Hygiene

Bei all dem darf aber auch die Hygiene nicht vergessen werden. Die PSA-Verordnung sagt dazu: „(5) Arbeitgeber/innen haben bei der Benutzung von Fuß- oder Beinschutz durch Arbeitnehmer/innen dafür zu sorgen, dass für jede/n gefährdete/n Arbeitnehmer/in ein Fuß- oder Beinschutz zur alleinigen Benutzung zur Verfügung steht, sofern dieser direkt am Körper getragen wird, wie Schuhe oder Hosen“.

Die Arbeitsinspektion fügt dem Punkt (5) auf ihrer Internetseite noch hinzu, dass die alleinige Benutzung auch dann gegeben ist, wenn die PSA nach der Verwendung durch eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer durch Reinigung und Desinfektion in einen hygienischen Zustand versetzt wird, der jenem der neuen, unbenutzten PSA entspricht.

Hygiene ist also in jedem Fall ein ganz wichtiger Faktor, auch in Hinblick auf die vielen Probleme, die im warmen, feuchten Schuhmilieu auftreten können. Ihre Arbeitsmedizinerin bzw. Ihr Arbeitsmediziner oder auch die AUVA-Unfallverhütungsdienste beraten diesbezüglich gerne. Dieses Thema wurde auch in einem Artikel in SICHERE ARBEIT Ausgabe 2/2009 näher behandelt (siehe unten).

Die Studie

Vor einigen Monaten wurden in vier Wiener Institutionen Berufsschuhe für einen Tragetest ausgegeben. An der durchgeführten Studie nahmen Personen aus dem Handel, der Pflege sowie dem Gesundheitssektor teil, weshalb nachfolgend die spezifischen Unfall- sowie die daraus resultierenden Folgekosten aus diesen Sektoren dargestellt werden. Im Handel verzeichnete die AUVA 2015 433 Sturzunfälle, im Gesundheitsbereich 269 und im Bereich der Pflege 153. Die Mehrzahl der genannten Unfälle ereignete sich am ständigen Arbeitsplatz (Handel 90,7 Prozent, Gesundheitsbereich 60,9 Prozent, Pflege 80,4 Prozent).

Vermeidbare Kosten

Die Folgekosten der Sturzunfälle (Datenbasis hier aus 2013) belaufen sich gesamtwirtschaftlich und über alle Sektoren betrachtet auf 199.620.596,00 Euro. Dies entspricht Kosten von 16.189,80 Euro pro Unfall, wobei die Streubreite in den in der Studie betrachteten Sektoren doch deutlich ist.

Betrachtet man die Verteilung einiger der anfallenden Kosten, so ergibt sich folgendes Bild: Durchschnittlich entfallen 1.044,73 Euro auf medizinische Behandlungskosten, der AUVA entstehen zusätzlich pro Unfall im Schnitt 6.517,69 Euro an Kosten, dem Unternehmen im Schnitt 2.717,03 Euro. Dies ergibt sich unter anderem auch aus der durchschnittlichen Ausfallzeit jedes Arbeitnehmers bzw. jeder Arbeitnehmerin, die bei 17,63 Tagen pro Sturzunfall liegt.

Rest = Renten, Evaluierung

Die Evaluierung nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz wird in den teilnehmenden Institutionen selbstverständlich praktiziert, sie diente als Basis für die Vorauswahl der Schuhe. Auch bezüglich Rutschsicherheit wurden Schuhe vorausgewählt, die hier optimal geeignet sind. Ansprechpartner in den Institutionen waren die Betriebsrätinnen und Betriebsräte sowie Sicherheitsvertrauenspersonen. Sie kümmerten sich um die Verteilung der Schuhe sowie um Verteilung und sorgfältiges Einsammeln der Fragebögen. Auch dienten sie im Betrieb als Ansprechpersonen für die Studie und standen für Fragen sowie Auskünfte zur Verfügung. Die intensive Begleitung einer solchen Studie ist ebenso wichtig wie überaus wertvoll und führt zu aussagekräftigen Ergebnissen sowie zu ausreichend großen Rücklaufmengen an Fragebögen.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer

An der Studie nahmen 67 Personen teil. Es kamen 48 Fragebögen (n= Anzahl der Fragebögen) zurück, davon 35 von Frauen und elf von Männer; zwei Personen haben das Geschlecht nicht genannt. Die Altersverteilung ist in der Grafik ebenso dargestellt wie die Dauer des Tragens der Testschuhe. Leider trat im Verlauf der Studie eine nicht vorhersehbare wirtschaftliche Problematik ein, die sich nachteilig auswirkte. Trotz aller Bemühungen und ausführlicher Planung kann es immer wieder zu nicht vorhersehbaren Ereignissen kommen, gegen die man leider machtlos ist. Der Faktor „Eventualitäten“ sollte also bei jedem Projekt eingeplant werden – irgendetwas passiert immer!

Neben dem Alter, der Körpergröße, dem Gewicht und dem Zeitraum, wie lange der Testschuh getragen wurde, erhob man auch die Betriebszugehörigkeit und die Information, wie lange die aktuelle Tätigkeit bereits ausgeübt wird. All das hat Einfluss auf den Berufsschuh und darauf, wie dieser für bestimmte Tätigkeiten am besten gestaltet ist. Erhoben wurde auch die Beschaffenheit der Orte, an denen die Schuhe zum Einsatz kamen.

Zusammenfassend lässt sich hier festhalten, dass es sich um überwiegend gehende Tätigkeiten handelte, nach stehenden und sitzenden Tätigkeiten. Die Schuhe mussten sowohl für den Einsatz in Räumen als auch für das Freigelände geeignet sein. Es gab also ständig wechselnde Umgebungsbedingungen, sowohl im Sommer als auch im Winter. Daher wurde im Vorfeld ein dafür nach objektiven Kriterien passender Schuh ausgewählt, der überdies die notwendige Rutschfestigkeit gewährleistete.

Kriterien der Schuhe

Im Rahmen der Auswertung der abgefragten Schuhkriterien konnten vier Faktoren identifiziert werden, die in der Folge als Faktor „Ästhetik“, Faktor „Bauform“, Faktor „Tragekomfort“ und Faktor „Material“ bezeichnet werden. Diese Reihenfolge entspricht auch der Wichtigkeit der Faktoren. Wieder einmal zeigt sich, wie bedeutsam das gute Aussehen eines Schuhes ist! Falls der geneigte Leser bzw. die Leserin nun zurückblättert, um zu schauen, ob es sich dabei um Frauen oder Männer handelt, sei gleich vorweg gesagt: Das Geschlecht hat hier keine Relevanz. Die Literatur belegt eindeutig, dass Männer wie Frauen die Priorität bei der Ästhetik sehen. Das wird auch durch eine weitere Studie belegt, welche die AUVA gemeinsam mit der Universität Wien in einem Betrieb ohne Frauen durchgeführt hat: Dort wurden Sicherheitsschuhe ebenfalls nach ergonomischen und ästhetischen Kriterien beurteilt. Und auch in dieser Studie erwies sich die Ästhetik als der ausschlaggebende Faktor, ob ein Schuh getragen wurde oder nicht.

Durch die Abfrage von verschiedensten Kriterien konnte eine Bewertung des Testschuhs durchgeführt, aber auch gleich abgefragt werden, wie denn der Wunschschuh aussehen müsse. Obwohl es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eher schwer fiel, hier klare Aussagen zu treffen, konnte doch das Bild eines Schuhs beschrieben werden, das Schuhherstellern hilft, ideale, sichere und ansprechende Schuhmodelle zu entwickeln. Der Trend der vergangenen Jahre, dass sich Sicherheitsschuhe von schweren, unansehnlichen „Tretern“ immer mehr hin zu hübschen, sportschuhähnlichen, bequemen, aber dennoch sicheren Schuhen entwickeln, die auch eine recht große Individualität zulassen, hält an. Diese Entwicklung erhöht die Tragehäufigkeit und senkt so die Unfallzahlen.

Beschwerden und Schmerzen

Zusätzlich wurden auch Schmerzen und Beschwerden sowie deren Intensität abgefragt. Um die Treffsicherheit möglichst zu gewährleisten, kamen Bilder zum Einsatz, die den genauen Bereich am Fuß mittels Markierung zeigen. Natürlich wurde zusätzlich danach gefragt, ob diese Schmerzen auch außerhalb der Arbeit auftreten. Aus der Literatur ist bekannt, dass die Häufigkeit von Fußerkrankungen oder Deformationen sehr hoch ist. Kaum jemand hat absolut gesunde und wohlgeformte Füße ohne jegliche Beschwerden. Dazu gehen wir viel zu selten barfuß. Auch die Hygiene ist hier ein heikles Thema und wird gerade im Fußbereich viel zu wenig beachtet. Daher sind auch Pilzerkrankungen keine Seltenheit, sondern eher weit verbreitet (die Angaben variieren, aber jeder bzw. jede Vierte könnte davon betroffen sein). Hier sei daher nochmals auf die oben beschriebenen Hygienemaßnahmen verwiesen.

Anmerkungen

Selbstverständlich hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch die Möglichkeit, selbst Anmerkungen zu machen, und haben diese auch genutzt. Es zeigte sich, dass die korrekte Passung ein wichtiges Thema ist, gleich danach folgten aber Anmerkungen zur Gestaltung des Schuhes, womit wir wieder bei der Ästhetik wären. Neben Lob und Kritik an dem Gesamtprojekt kamen hier nochmals die Schmerzen zur Sprache. Interessanterweise wurden auch quietschende Schuhe thematisiert sowie weitere Anmerkungen zur Passung zwischen Schuhen und Tätigkeit gemacht. Dies sei auch Entscheidungsträgern gleich mit auf den Weg gegeben: Es gibt nicht den perfekten Schuh oder die perfekte Schuhmarke, sondern je nach Tätigkeit passende Schuhe. Neben der Ästhetik ist die Passung zur Tätigkeit und zu den speziellen Anforderungen des Einzelnen der entscheidende Faktor. Notfalls muss es dann eben wirklich eine Spezialanfertigung sein. Im Sportschuhbereich ist das individuelle Baukastenprinzip auch schon längst angekommen und erfreut sich großer Beliebtheit.Auch eine Bewertung des Untergrundes, auf dem tagtäglich gegangen wird, wurde im Fragebogen erhoben. Durch die Zuordnung von Eigenschaftswörtern zeigte sich sehr schön die Beschaffenheit des Bodens. Zu diesem müssen die Berufsschuhe ebenfalls ideal passen. Trotz der vielen abgefragten Informationen – die Ergebnisse finden sich in der Folge dargestellt – war der Fragebogen in wenigen Minuten ausgefüllt. Schließlich umfasste er nur zwei sehr übersichtlich gestaltete A4-Blätter. Daran zeigt sich wieder einmal, dass gezielte, von Expertinnen und Experten erarbeitete Fragen viel verwertbare Information liefern können. Bei den meisten selbst entworfenen „Fragebögen“ ist das leider nicht der Fall: Dort braucht es viel Hintergrundwissen, um der Wahrheit auf den Grund gehen zu können und nicht viel Arbeit für kaum verwertbare Ergebnisse zu opfern. Um einen kleinen Einblick in die Komplexität der Auswertung zu ermöglichen, sei hier Auskunft über die verwendeten Auswertungsverfahren gegeben, die nach Eingabe der Daten in die Statistik-Software IBM SPSS Statistics 22 gerechnet wurden:

Statistische Verfahren

  • Korrelation: Grad der Abhängigkeit zwischen zwei oder mehreren Zufallsgrößen bzw. Merkmalen. Zwischen den genannten Merkmalen muss aber keine ursächliche, also kausale, Beziehung bestehen. Das bedeutet, dass ein Wenn-dann-Schluss nicht zulässig ist.
  • Kolmorov-Smirnov-Test: Test auf Übereinstimmung zweier Wahrscheinlichkeitsverteilungen. Damit kann geprüft werden, ob zwei Zufallsvariablen die gleiche Verteilung besitzen, oder ob eine Zufallsvariable einer zuvor angenommenen Wahrscheinlichkeitsverteilung (z. B. Normalverteilung) folgt.
  • Mann-Withney-U-Test bzw. Kruskal-Wallis-Test: parameterfreie statistische Tests, die prüfen, ob sich zwei (Mann-Withney-U-Test) oder mehr Gruppen (Kruskal-Wallis-Test) hinsichtlich einer Variable unterscheiden.
  • Varianzanalyse: Parametrische statistische Tests (Voraussetzung ist Normalverteilung sowie Varianzhomogenität), die prüfen, ob sich zwei oder mehr Gruppen hinsichtlich einer oder mehrerer Variablen unterscheiden.
  • Faktorenanalyse: multivariates Verfahren, das es ermöglicht, aus beobachteten Variablen (z. B. Farbe, Form etc.) auf zugrundeliegende latente Faktoren bzw. Dimensionen (z. B. äußeres Erscheinungsbild) zu schließen.
  • Reliabilitätsanalyse (Modell Cronbach α): stellt eine Maßzahl für die innere Konsistenz einer Skala bzw. Dimension dar und bezeichnet das Ausmaß, in dem die Fragen dieser Skala miteinander in Beziehung stehen. Cronbach Alpha wird vor allem in der Psychologie und in den Sozialwissenschaften bei der Testkonstruktion und Testevaluation verwendet.

Arbeits- und Organisationspsychologinnen und -psychologen sind in der Erstellung solcher Fragebögen gut geschult und stehen jedem Betrieb mit Rat und Tat sehr gerne zur Verfügung. Wie viele Betriebe nach der ersten Evaluierung der psychischen Belastungen leidvoll feststellen mussten, ist auch die Interpretation der Ergebnisse von Befragungen für Laien kaum zu bewältigen. Daher sind hier nun die Studienergebnisse bereits in leicht verständliche Aussagen umgewandelt und werden überwiegend in Sätzen präsentiert. Aus diesen Erkenntnissen sollte man ableiten können, wie im Betrieb vorzugehen ist und wo Stolperstellen auftreten können.

Ergebnisse

Die wichtigsten Erkenntnisse der Studie lassen sich in ein paar Aussagen gut zusammenfassen:

  • Je besser der Schuh den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern optisch gefällt, desto länger und lieber wird er getragen. Das konnte statistisch signifikant nachgewiesen werden.
  • Der Testschuh dieser Studie wirkt für zartere Personen, also Personen unter 65 Kilogramm Körpergewicht, optisch weniger ansprechend als für schwerere Personen mit mehr als 105 Kilogramm Körpergewicht. (Die Gewichtsklassen stellen keine Wertung dar, sondern sind in dieser Studie so festgelegt worden, unabhängig von Männern und Frauen.)
  • Personen mit Schmerzen tragen den Schuh weniger als fünf Tage. Wird der Schuh länger verwendet, treten keine Schmerzen mehr auf, höchstens leichte Druckstellen oder Hautrötungen.
  • Personen, die den Testschuh nur bis zu drei Tage getestet haben, wiesen weitaus stärkere Schmerzen bzw. Beschwerden im Ballen, im Außenknöchel, im Fußgewölbe auf sowie nur Beschwerden im Innenknöchel. Dies ist hier statistisch signifikant nachgewiesen.
  • Ebenfalls statistisch signifikant konnte gezeigt werden, dass Personen, die ihre Schmerzen beim Tragetest (Tragedauer bis zu drei Tage) den Schuhen zuschreiben (also angeben, außerhalb der Arbeit keine Schmerzen zu haben), diese Schmerzen im Bereich Fußgewölbe, Außenknöchel und Rist festmachen.
  • Wird der Schuh von den Personen angenommen, dann ist der „Tragekomfort“ (unter anderem Ausstattungsdetails wie Dämpfung, Polsterung etc.) wichtiger als die „Bauform“ (darunter fallen Dinge wie die Länge, der Halt an der Ferse, der Schutz vor Umknicken etc.).
  • Der „Tragekomfort“ wird von Männern und Frauen bei diesem Schuhmodell gleich empfunden.
  • Je älter Personen, desto eher sind sie bereit, den Schuh zu tragen, auch wenn er vielleicht als nicht so bequem oder hübsch empfunden wird.
  • Auch diese Untersuchung zeigt wieder, dass Information zu Sicherheit und Gesundheit (bei Berufsschuhen) sowie Unterweisung dringend nötig sind, da es bei der Zuschreibung von Ursachen und Wirkungen zu Irrtümern kommt.

Sehr spannend zu sehen war auch, wie die Selbsteinschätzung der Schuhgröße von den tatsächlich zur Verfügung gestellten Schuhen und deren Größe abweicht. Fachkundige Unterstützung ist sehr wichtig für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ebenso wie verständliche Kriterien, worauf bei der Auswahl der Schuhe sinnvollerweise zu achten ist.

Schlussfolgerungen

Ergänzt man diese Ergebnisse noch um die wesentlichen Aussagen aus der Studie von 2008, die in einem großen österreichischen metallverarbeitenden Betrieb mit 156 Männern durchgeführt wurde, dann zeigt sich hier wieder die Ästhetik als entscheidendes Auswahlkriterium für Sicherheitsschuhe. Argumentiert wird dennoch mit Bequemlichkeit; wenn also ein Schuh nicht gefällt, wird er als unbequemer bewertet. Beschwerden treten entweder sofort auf (was zu einigen Testabbrüchen nach kurzer Zeit führte) oder in anderer Form nach langem Tragen.

Auch hier wurde die dringende Notwendigkeit fachkundiger Begleitung und Unterweisung bei der Auswahl der Sicherheitsschuhe offenkundig, ob durch die Präventivfachkräfte oder durch engagierte fachkundige Betriebsräte und Betriebsrätinnen bei der Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Denn die Arbeitnehmer selbst konnten die Schuhkriterien (worauf es also bei der Auswahl von Schuhen ankommt) kaum differenzieren!

Spannend war auch zu sehen, dass gewohnte Schuhe als sicherer erlebt wurden. Daraus lässt sich für Betriebe der wichtige Rat ableiten, keine häufigen Produktwechsel bei Schuhen durchzuführen. Auch wenn also jedes Jahr ein neues, billigeres und besseres Produkt angepriesen wird: Wechseln Sie als Betrieb nicht zu oft, sondern bleiben Sie eher länger bei gewohnten und akzeptierten Produkten.

Als ergonomisch relevante Kriterien wurden genannt:

  • Platz für die Zehen
  • keine Druckstellen
  • angenehme Temperatur
  • Schaftpolsterung
  • weich
  • Bewegungsfreiheit

Für eine Beratung vor Ort im Betrieb stehen grundsätzlich die Unfallverhütungsdienste der AUVA in ganz Österreich zu Verfügung. Verwiesen sei weiters noch auf oben zitierte Studie aus dem Jahr 2008, die auch in Form eines Artikels in SICHERE ARBEIT (Ausgabe 2/2009, S. 22–25) publiziert wurde und im Archiv nachgelesen werden kann: www.sicherearbeit.at/cms/X04/X04_1.1/archiv/download-archiv.

Als Resultat aus den Ergebnissen hat die AUVA auch einen digitalen Schuhfragebogen entwickelt und den Betrieben kostenfrei zur Verfügung gestellt. Ergebnis des Excel-Tools war eine Liste mit möglichen Gefährdungen und eine dementsprechende Schuhempfehlung. Ebenso wird auf die Checkliste der Arbeitsinspektion verwiesen (siehe Literatur und Quellen).

Literatur und Quellen:

  • www.a-expert.at – ArbeitnehmerInnenschutz-expert, Informationen zum ArbeitnehmerInnenschutz
  • Arbeitsinspektion – Persönliche Schutzausrüstung: Fuß- und Beinschutz – kurze Checkliste verfügbar
  • Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) (2009), Bewegungsergonomische Gestaltung von andauernder Steharbeit, Eine Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • www.auva.at/stp – Sicherheitstechnische Prüfstelle der AUVA
  • Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG), BGBl. Nr. 450/1994
  • Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Schutz der Arbeitnehmer/innen durch persönliche Schutzausrüstung (Verordnung Persönliche Schutzausrüstung – PSA-V), BGBl. II Nr. 77/2014

Zusammenfassung

Die AUVA hat in vier österreichischen Institutionen Tragetests zu Berufsschuhen durchgeführt. Ziel ist es, im Sinne der Reduktion von Sturz- und Fallunfällen die Tragehäufigkeit von Berufsschuhen auch bei Berufsgruppen zu erhöhen, die bislang die Notwendigkeit dafür noch nicht im entsprechenden Ausmaß festgestellt haben. Durch die arbeitspsychologische und ergonomische Studie lässt sich genau erforschen, welche Anforderungen diese Berufsgruppen an die Berufsschuhe stellen. Auch zeigt sich sehr schön, welche Faktoren besonders berücksichtigt werden müssen – also wie wichtig es ist, dass die Schuhe den Trägerinnen und Trägern auch gefallen. Neben der Sicherheit ist die Ergonomie im Sinne einer möglichst optimalen Passung zwischen Schuhen und der Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entscheidend.


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