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Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung

verzweifelte Frau vorm Laptop
fotolia / kieferpix

In der Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes 2013 hat die psychische Gesundheit eine wichtigere Rolle erhalten und die Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastung ist in den Fokus des ArbeitnehmerInnenschutzes getreten. Spätestens seit dieser Novellierung ist die ÖNORM EN ISO 10075 einem breiteren Publikum bekannt, insbesondere der Teil 1 („Allgemeines und Begriffe“), der sich mit Definitionen der psychischen Belastung und Beanspruchung und deren Folgen beschäftigt.

Ein langer Weg zur Normung

Das Belastungs-Beanspruchungs-Konzept ist eine mögliche Herangehensweise an das Thema psychische Gesundheit (siehe Abbildung 1). Ulich (2005) führt an, dass sich in den deutschsprachigen Arbeitswissenschaften weitgehend dieses Konzept durchgesetzt hat, demzufolge Belastung eine Einwirkungs- (objektive, von außen her auf den Menschen einwirkende Größen und Faktoren) und Beanspruchung eine Auswirkungsgröße (Auswirkungen im Menschen und auf den Menschen) darstellt. Es handelt sich nach Ulich nicht um einfache Reiz-Reaktionsmuster, son­dern um Vermittlungs- und Rückkopplungsprozesse, die Beziehungen zwischen Belastung und Beanspruchung vielfältig beeinflussen.

Abbildung: Strukturelle Zusammenhänge
Abbildung 1: Strukturelle Zusammenhänge, nach ÖNORM EN ISO 10075-1 (vereinfachte Darstellung)

Die Normung im Bereich der psychischen Belastung und Beanspruchung begann Anfang der 1970er-Jahre in Deutschland. Nach Nachreiner (2012) war die tarif- und sozialpolitische Relevanz des Themas eine der entscheidenden Ursachen für den ausgesprochen langwierigen Prozess der Entwicklung der ersten Norm. Erst nach rund 15 Jahren konnte die Norm „Psychische Belastung und Beanspruchung – Allgemeines, Begriffe“ (DIN 33405: 1987-02) veröffentlicht werden. Laut Nachreiner lag das nur zum Teil daran, dass auch wissenschaftlich nicht alles völlig klar und eindeutig war, sondern im Wesentlichen an den gegensätzlichen Standpunkten der Tarifvertragsparteien, die die Relevanz, aber auch Brisanz der Norm für den Arbeitsschutz relativ hoch einschätzten und daher akribisch darauf achteten, dass dort nichts festgelegt wurde, was vor Ort später problematisch werden könnte (vgl. Nachreiner, 2012).

Nachreiner räumte 2012 ein, dass die Wirkung der Normen bisher hinter ihren erhofften Effekten zurückgeblieben ist, was auch an der wiederholt geäußerten Kritik läge, das unterstellte Modell (Belastung-Beanspruchungs-Konzept) wäre zu simpel und würde der betrieblichen Realität und deren Anforderungen nicht gerecht. Die Darstellung eines einfachen Reiz-Organismus-Re­aktions-Modells sei beabsichtigt gewesen, um zwischen dem, was außerhalb des Individuums existiere, und dem, was innerhalb des Individuums ablaufe, zu unterscheiden. So würde die Ableitung von ergonomischen Gestaltungsansätzen (Veränderung der äußeren Belastungsbedingungen) ermöglicht und personale Ansätze, wie Personalauswahl, Training oder Veränderung von Einstellungen und Werthaltungen würden reduziert. Die Normen plädieren, so Nachreiner, für einen bedingungsbezogenen ergonomischen, im Gegensatz zu einem individuumszentrierten klinischen Ansatz. Er soll die beteiligten Personen im Betrieb dazu anhalten, nach bedingungsbezogenen Lösungen für Probleme der psychischen Belastung im Betrieb zu suchen (vgl. Nachreiner, 2012). Dies deckt sich mit den Grundsätzen der Gefahrenverhütung im § 8 des ASchG bzw. mit dem im ArbeitnehmerInnenschutz bekannten und gebräuchlichen STOP-Prinzip.

Abbildung: Gegenüberstellung der Begriffe aus den Normenausgaben
Abbildung 2: Gegenüberstellung der Begriffe aus den Normenausgaben 2000 vs. 2018

Neue Norm mit zahlreichen Veränderungen

Was ist neu in der Norm? In Abbildung 2 werden die Begriffe der zurückgezogenen Ausgabe jenen der neu veröffentlichten Ausgabe für einen ersten Überblick gegenübergestellt. Viele Begriffe der bereits zurückgezogenen Version wurden mehr oder weniger abgeändert, darüber hinaus wurden Begriffe wie z. B. Lernen, Stressreaktion oder das Burnout-Syndrom neu aufgenommen (blaue Markierung). Die aktuelle Version ist deutlich umfassender. Eine große Veränderung stellt auch die Unterscheidung zwischen Auswirkungen kurzfristiger bzw. langfristiger oder wiederholter Exposition gegenüber psychischer Belastung dar.

Der übergreifende Begriff der „Psychischen Arbeitsbelastung“ wird in der aktuellen Ausgabe der Norm erstmals genauer beschrieben und bezieht sich auf sämtliche in der Norm aufgeführte Konzepte und Konstrukte, hat in diesem Dokument jedoch keine festgelegte oder genormte Eigenbedeutung. Dies steht laut der Norm in Übereinstimmung mit der Verwendung des Begriffs im Bereich der Ergonomie und ihrer Anwendungen, innerhalb derer sich der Begriff auf psychische Belastung, psychische Beanspruchung und deren Auswirkungen, also auf die Ursachen und Auswirkungen, beziehen kann. Der Begriff wird daher nicht als Fachterminus, sondern als Verweis auf den Bereich der psychischen Arbeitsbelastung verwendet.

Die ÖNORM EN ISO 10075 Teil 1 gilt für die Gestaltung von Arbeitsbedingungen in Bezug auf die psychische Arbeitsbelastung und ist dafür vorgesehen, einen einheitlichen Sprachgebrauch zwischen Fachleuten und Praktikern auf dem Gebiet der Ergonomie sowie im Allgemeinen zu fördern.

Psychische Belastung

Die Norm verwendet den Ausdruck „psychisch“, wenn auf Vorgänge des menschlichen Erlebens und Verhaltens Bezug genommen wird. So bezieht sich der Begriff auf kognitive und emotionale Vorgänge im Menschen. Der Ausdruck „psychische Belastung“ wird verwendet, weil kognitive und emotionale Prozesse miteinander in Beziehung stehen, und wird wie folgt definiert: „Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf einen Menschen zukommen und diesen psychisch beeinflussen.“

Die Norm weist auch darauf hin, dass die umgangssprachliche Verwendung des Begriffs „psychische Belastungen“ (Plural) nicht mit der Definition der psychischen Belastung in der Norm übereinstimmt: „Die ‚Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse‘ bedeutet, dass eine psychische Belastung normalerweise aus verschiedenen Faktoren besteht, die zu dieser ‚Gesamtheit‘ beitragen.“

Die Kombination all dieser Faktoren stellt die sich daraus ergebende psychische Belastung dar. Zusätzliche Faktoren ändern die sich ergebende psychische Belastung, werden jedoch nicht als neue Formen der psychischen Belastung betrachtet. Es ist das Ergebnis des Zusammenwirkens sämtlicher Einwirkungsfaktoren, auf das der Begriff „psychische Belastung“ verweist. Daher ist eine eindeutige terminologische Unterscheidung zwischen „psychischer Belastung“ als Gesamtheit sämtlicher einwirkenden Effekte (…) und einzelnen oder mehreren Faktoren, die Komponenten dieser psychischen Belastung darstellen, erforderlich (ÖNORM EN ISO 10075-1, 2018, S. 6).

Jede Tätigkeit (auch eine vorwiegend körperliche) ist psychisch belastend. „Psychische Belastung“ gilt als neutraler Begriff und kann sowohl positive als auch negative Auswirkungen haben. Sie bewirkt entweder Vorgänge des Anstiegs oder der Verringerung psychischer Beanspruchung im Menschen. „Eine psychische Belastung, die das menschliche Vermögen zur Informationsverarbeitung übersteigt, wird direkt zu einer fehlerhaften Leistung führen. In solchen Fällen erreicht die psychische Belastung ein Niveau, das die Erfüllung der geforderten Arbeitsaufgaben prinzipiell unmöglich macht. Solche dysfunktionalen Anforderungen müssen daher durch eine angemessene Gestaltung von Arbeitsaufgaben, Werkzeugen und Mensch-Maschine/Computerschnittstellen vermieden werden.“ (ebd., Seite 10)

Im Allgemeinen wirken verschiedene äußere Belastungsformen in ihrer Kombination und nicht als einzelne Belastungsfaktoren auf eine Person ein und führen zu kognitiven und emotionalen Prozessen. „Dementsprechend hat die psychische Belastung in Abhängigkeit von den spezifischen Merkmalen der Arbeitsaufgabe und den Bedingungen, unter denen sie ausgeführt wird, unterschiedliche quantitative und qualitative Ausprägungen. Bei der Untersuchung der psychischen Belastung in Bezug auf ein vorhandenes oder geplantes Arbeitssystem kann sich eine Belastungsstruktur ergeben, die durch eine unterschiedliche Kombination kognitiver, emotionaler oder sozialer Elemente geprägt ist. Abhängig von Art und Intensität der psychischen Belastung sowie der zeitlichen Struktur ihrer Einwirkung (d. h. Dauer, Lage und Veränderungen im Zeitverlauf) wird die psychische Belastung unterschiedliche Auswirkungen haben.“ (ebd., Seite 10).

Psychische Beanspruchung und Folgen

Die psychische Beanspruchung ist die unmittelbare Auswirkung der psychischen Belastung im Individuum in Abhängigkeit von seinem aktuellen Zustand. Die Veränderung der psychischen Belastung kann die psychische Beanspruchung erhöhen oder reduzieren. Wie bereits weiter oben beschrieben, hat die aktuelle Ausgabe der Norm weitere Begriffe aufgenommen, vor allem bei den Folgen psychischer Beanspruchung. Darüber hinaus unterscheidet die Norm nun bei den förderlichen bzw. beeinträchtigenden Auswirkungen zwischen Auswirkungen nach kurzfristiger bzw. nach langfristiger oder wiederholter Exposition. Zudem thematisiert die Norm die notwendige Unterscheidung bei den Begriffen „kurzfristig“ und „langfristig“, ob sie sich auf die „Dauer der psychischen Belastung“ (von wenigen Minuten bis zum kompletten Berufsleben), „das Einsetzen der Auswirkung (von sofort bis verzögert)“ oder die „Dauer (zeitliches Fortdauern) der Auswirkungen (von vorübergehend bis chronisch)“ beziehen (lt. Norm Dimensionen).

In Tabellen im Anhang werden die definierten Begriffe der Folgen wiederum „Effekten mit kurzfristigem Potenzial“ bzw. „Effekten mit langfristigem Potenzial“ zugeordnet. Die Unterscheidung nach „Kurzfristigkeit“ bzw. „Langfristigkeit“ und die Thematisierung, auf welche „Dimension“ sich diese Begriffe beziehen, ist prinzipiell zu begrüßen. Gleichzeitig machen uneinheitliche Zuordnungen und Bezeichnungen (z. B. in den Tabellen auf S. 12 und S. 14 der Norm) die Thematik abstrakt und unübersichtlich. Eine Darstellungsform, die Begriffe eindeutig und konsequent zuordnet und verwendet, wäre wünschenswert.

Erfreulich ist jedenfalls die Aufnahme und Definition wichtiger Begriffe unter „Folgen psychischer Beanspruchung“. Zum Abschluss des vorliegenden Beitrags werden exemplarisch drei neu aufgenommene Begriffe vorgestellt:

Der Begriff „Lernen“ wird als Prozess infolge von (Arbeits-)­Erfahrungen definiert, der zu dauerhaften Änderungen im Verhalten oder im Verhaltenspotenzial führt, z. B. bei Plänen, Einstellungen und Werten. Dieser Begriff wird in der Norm den förderlichen Auswirkungen kurzfristiger Exposition zugeordnet.

Neu unter den beeinträchtigenden Auswirkungen (kurzfristiger Exposition) wurde der Begriff „Stressreaktion“ aufgenommen. Er beschreibt einen Zustand im Menschen, der durch erhöhte psychische (einschließlich beider, kognitiver und emotionaler, Komponenten) und/oder physische Aktivierung gekennzeichnet ist, die aus der negativen Beurteilung der auf diese Person einwirkenden psychischen Belastung als Bedrohung (ihrer Ziele und/oder Werte) resultiert. In den Anmerkungen wird klargestellt, dass der Begriff Stressreaktion nach dieser Definition zwangsläufig eine negative Beanspruchungsfolge darstellt und die einwirkende psychische Belastung im Vergleich zu den verfügbaren Ressourcen von der betroffenen Person negativ interpretiert wird.

Bei den beeinträchtigenden Auswirkungen langfristiger oder wiederholter Exposition wird nun auch der Begriff „Burnout-Syndrom“ definiert: „Zustand wahrgenommener psychischer, emotionaler und/oder physischer Erschöpfung, distanzierter Einstellung gegenüber der eigenen Tätigkeit und wahrgenommener verminderter Leistungsfähigkeit als Ergebnis einer anhaltenden Exposition gegenüber bestimmten Formen psychischer Belastung“ (ebd., Seite 9). Zu diesem Begriff wird unter anderem angemerkt, dass spezielle Bedingungen, die zu einem Burnout-Syndrom führen, Bedingungen sind, die kurzfristig Ermüdung, psychische Sättigung und/oder Monotonie verursachen.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass es weitere beeinträchtigende Auswirkungen mit langfristigem Potenzial geben kann, die nicht im Rahmen der Norm angeführt sind, da sie bereits an anderer Stelle definiert wurden und/oder der Kausalzusammenhang mit den auslösenden Bedingungen noch nicht ausreichend ermittelt wurde.

Literatur

  • Nachreiner, F. (2012). Entwicklung und aktuelle Bedeutung der Normenreihe DIN EN ISO 10075. In: DIN Deutsches Institut für Normung (Hrsg.), Psychische Belastung und Beanspruchung am Arbeitsplatz, Berlin: Beuth, 8–16.
  • ÖNORM EN ISO 10075-1: 2000-11, Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung – Teil 1: Allgemeines und Begriffe. Österreichisches Normungsinstitut, Wien.
  • ÖNORM EN ISO 10075-1: 2018-01, Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung – Teil 1: Allgemeine Aspekte und Konzepte und Begriffe. Österreichisches Normungsinstitut, Wien.
  • Ulich, E. (2005). Arbeitspsychologie. Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart.

Zusammenfassung

Am 1. Jänner 2018 wurde eine überarbeitete Version der ÖNORM EN ISO 10075 Teil 1 publiziert, die zahlreiche Begriffe aus dem Bereich der psychischen Arbeitsbelastung neu definiert.


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