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Mündliche Unterweisung ist effektiver

zwei Arbeiter besprechen sich miteinander
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Arbeitssicherheit gewinnt in der Wirtschafts- und Geschäftswelt zunehmend an Bedeutung. Waren die anfänglichen Hinweise zur Abwehr von Gefahren noch eher zaghafte Versuche, Menschen vor schweren, tagtäglich vorkommenden Geschehnissen zu schützen, so hat sich die Arbeitssicherheit in der Gegenwart zu einem Themengebiet entwickelt, das nicht ausschließlich der Rechtsprechung zuzuordnen ist, sondern auch eine innerbetriebliche Kultur entwickelt hat und mitunter den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens beeinflussen kann. Ziel der Arbeitssicherheit ist es, Beschäftigte vor Verletzungen (Unfällen) und Erkrankungen (arbeitsbedingte Erkrankungen, Berufskrankheiten) sowie vor Arbeitserschwernissen (widrige Arbeitsbelastungen) zu schützen [1]. Gefahrenquellen sollen nicht schicksalshaft mit dem Arbeitsleben verknüpft werden. Sie sind vielmehr die Folge von Missständen, welche, soweit diese erkennbar sind, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln erhoben, verhindert und beseitigt werden müssen. Eine Vielzahl österreichischer Unternehmen nimmt hohe monetäre Aufwendungen in Kauf, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen hohen Sicherheitsstandard garantieren zu können. Dennoch ereignen sich immer wieder Unfälle, die zu Ausfallzeiten, dauerhaften Schädigungen der Gesundheit und im schlimmsten Fall zum Tod der Betroffenen führen.

Vom Alten Testament bis zum ASchG          

Arbeitssicherheit und Prävention sind keine „Erfindung“ der Neuzeit. Bereits in den frühen Jahren der industrialisierten Welt wurde begonnen, Menschen vor den Gefahren der rasch fortschreitenden Entwicklung von maschinellen Abläufen zu schützen. Doch nicht nur die hochtechnologisierte Welt setzte Meilensteine für Sicherheit am Arbeitsplatz, man findet bereits im Alten Testament einen ersten Hinweis, welcher sich auf Arbeitssicherheit bezieht: „Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf dass du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.“ [2]

In weiterer Folge wurde im 13. Jahrhundert begonnen, Sicherheitsbestimmungen, die zu dieser Zeit als „Bergordnung“ bekannt waren, ins Leben zu rufen. Dies ist als wichtiger Meilenstein in der Arbeitssicherheit zu betrachten, da zum ersten Mal schriftlich auf den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hingewiesen wurde. In der Moderne sind es vor allem Gesetze und Verordnungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Unfällen und Berufskrankheiten schützen. Einer der wichtigsten und umfangreichsten Gesetzestexte ist das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das sich in mehrere Abschnitte unterteilen lässt. Trotzdem sich der Arbeitsschutz über mehrere Jahre entwickeln konnte, treten immer noch Unfälle im alltäglichen Arbeitsumfeld auf. Selbstverständlich konnten Unfälle seit der statistischen Aufzeichnung derselben stark reduziert werden und befinden sich aktuell auf einem historisch niedrigen Niveau. Vor allem Unfälle mit tödlichem Ausgang sind rückläufig, wobei man an dieser Stelle bewusst anmerken darf, dass auch „nur“ ein einzelner dieser schicksalhaften Unfälle einer zu viel ist.

Ein Blick in die Statistik

Die Statistik der AUVA aus dem Jahr 2017 gibt Auskunft, dass sich 105.356 Erwerbstätige bei der Ausübung ihrer Arbeit verletzten bzw. sich Verletzungen zuzogen (siehe Abbildung 1: Schadensfälle 2017). Eine nicht gerade niedrige Zahl, dennoch, vergleicht man die Zahlen mit jenen aus dem Jahr 2007, so ist ein positiver Trend erkennbar.

Auch branchenspezifisch werden Statistiken hinsichtlich Arbeitsunfällen bzw. Unfällen mit Ausfallzeiten geführt. Die Austropapier (Vereinigung der Österreichischen Papierindustrie) veröffentlichte im Jahr 2017 eine Statistik, in welcher zu erkennen ist, dass sich Arbeitsunfälle bzw. Unfälle mit Ausfallzeiten zwar reduziert haben (siehe Abbildung 2: Arbeitssicherheit in der Papierindustrie), dieser Wert sich jedoch in den letzten Jahren wenig nach unten korrigiert hat.

Tabelle Schadensfälle 2017
Abbildung 1: Schadensfälle 2017 (Quelle: AUVA 2018)

Es stellt sich nun die Frage, weswegen trotz der Errungenschaften im Sicherheitsmanagement Unfälle geschehen? Um diese Fragestellung zu beantworten, musste anfangs Grundlagenforschung getätigt werden.

Warum passieren Unfälle?

Unfälle sind präsent, werden statistisch geführt und ausgewertet. So weit, so gut (oder schlecht), doch galt es, die Ursachen für die Unfälle zu eruieren und aufzuschlüsseln. Durch Auswertung der Statistiken (AUVA, Papierindustrie, Sicherheitsmanagement Mondi Neusiedler) als auch mittels Studium der Fachliteratur wurde erkannt, dass nahezu 80 Prozent der Arbeitsunfälle auf nicht angepasstes Verhalten zurückzuführen sind. Hierzu zählt das Eingehen von Risiken und das Missachten von Vorschriften; sprich, es wird durch bewusstes oder fahrlässiges Handeln gegen bestehende ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften verstoßen.

Weiters ergab die Ursachenforschung, dass unsichere Arbeitsbedingungen hierzulande bei Arbeitsunfällen keine maßgebliche Rolle mehr spielen. Nichtsdestotrotz gibt es nach wie vor gefährliche Tätigkeiten, jedoch sind die Sicherheitsvorkehrungen umso aufwendiger, je sichtbarer das Gefährdungspotenzial ist. Beispielsweise kann eine Presse, die mehrere Tonnen Druck ausübt, aufgrund der technischen Ausführung nur mit beiden Händen bedient werden. Somit passt sich das sichtbare Risiko dem Verhalten der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters an. Wenn es also hierzulande zu Arbeitsunfällen kommt, dann sind in der Regel nicht die Art der Arbeit oder die Bedingungen, unter denen gearbeitet werden muss, verantwortlich. Kurz gesagt kann die Aussage getätigt werden: Je mehr man sich um die technischen Gesichtspunkte bemüht, desto geringer wird die Gesamtanzahl der Unfälle – desto höher wird aber auch der relative Anteil, der auf menschliches Verhalten zurückzuführen ist.

Der Mensch muss in den Fokus rücken

Die „technische Arbeitssicherheit“ ist bei dieser Ursachenforschung also außen vor zu lassen, somit muss die Person, der Mensch als solcher, in den Fokus rücken. Das bewusste Handeln von Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern entgegen gültigen Vorschriften, Arbeitsanweisungen oder Anordnungen macht den Großteil unsicherer Handlungsweisen aus. Verwunderlich, sollte es doch gängige Praxis sein, dass Vorschriften, Gefahren, Risiken und das Schärfen von Gefahrenbewusstsein in der Theorie mittels wiederkehrender Sicherheitsunterweisungen vermittelt werden.

Keinesfalls ist dies als Hirngespinst einiger Sicherheitsmanager anzusehen, steht hinter dieser Aussage doch die österreichische Judikatur. So wird im § 14 ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) angeführt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet sind, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichend hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz zu schulen [3].

Aufgrund dieser Kausalität (verpflichtende sicherheitstechnische Unterweisung und dennoch Missachtung der Anweisungen) besteht offensichtlich ein Zusammenhang, welcher einer näheren Betrachtung zugeführt werden musste.

Die Rechtsprechung (§ 14 ASchG) sieht demnach vor, dass Unterweisungen verpflichtend durchzuführen sind. Doch trotz der Verbindlichkeit der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gegenüber der Gesetzgebung lassen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unsichere Handlungsweisen zu. Bei Interviews gaben viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, dass es aufgrund fehlender Personalressourcen zu stressigen Situationen kommt bzw. die Ausübung der Tätigkeit generell überfordernd ist. Verwunderlich bei derartigen Aussagen ist jedoch, dass sich Menschen dadurch einerseits selbst gefährden und in weiterer Folge durch unsicheres Handeln lebensverändernde Umstände auftreten können, andererseits mit deren Wirken auch eine negative Beeinflussung der Kolleginnen und Kollegen auftritt.

Schulungen bezüglich wiederkehrender sicherheitstechnischer Arbeitsanweisungen sind eine wichtige und sinnvolle Errungenschaft im Bereich der Arbeitssicherheit. Es stellt sich aber somit die Frage, weswegen trotz der Vorschriften und Verpflichtung zur Unterweisung die Unfallzahlen relativ hoch sind. Die Maschinensicherheit, also die technische Sicherheit, orientiert sich an der Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV 2010). Anlagenteile werden laufend einer Verbesserung unterzogen bzw. werden im Vorfeld auf deren Verwendungszweck geprüft, auch werden dafür hohe finanzielle Aufwendungen seitens der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aufgebracht [4]. Wenn sowohl Schutzzäune errichtet und neue Lichtschranken installiert werden als auch die persönliche Schutzausrüstung immer wieder Verbesserungen unterzogen wird, so ist dies für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein physisch greifbarer, quantifizierbarer Prozess.

Unterweisung nimmt eine Schlüsselrolle ein

Die sicherheitstechnische Unterweisung bzw. Schulung hingegen wird in den meisten Fällen als „wenig sinnvoll“ bzw. „der Mühe nicht wert“ empfunden, da diese ausschließlich auf einer selbstverantwortlichen theoretischen Basis beruht. Grundsätzlich ist die ablehnende Haltung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber Schulungen in einem gewissen Maß verständlich, denn „Frontalschulungen“, sprich exzessive Informationsweitergabe innerhalb kürzester Zeit, sind noch gängige Praxis in vielen Betrieben. Infrage zu stellen ist jedoch, ob das Gelehrte nach einer solchen Schulungsart auch tatsächlich behalten wurde und das Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dahingehend verbessert werden konnte.

Aus diesem Grund kann eine Organisation nur unfallfrei agieren, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend deren Tätigkeiten und Gefahrenumfeld unterwiesen wurden, den Inhalt der Unterweisung verstanden haben und im Betrieb das Gelernte praktisch umgesetzt wird.

Sowohl die Fachliteratur als auch die Gesetzgebung gibt bei der Durchführung von wiederkehrenden sicherheitstechnischen Unterweisungen wenige Hinweise darauf, wie die Unterweisung gestaltet werden soll. Es wird ausschließlich auf die ausreichende und verständliche Form hingewiesen. Ob nun die Anweisung in schriftlicher Form ausgegeben und von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegengezeichnet wird oder ob die Unterweisung den anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dem jeweiligen Erfahrungsstand entsprechend in verbaler Kommunikation übermittelt wird, wird dezidiert nicht angeführt [5]. Diese „Grauzone“ bei der Unterweisung (in schriftlicher Form oder mittels verbaler Informationsweitergabe) galt es aufzudecken, näher zu betrachten und wissenschaftlich aufzuarbeiten.

Das wissenschaftliche Setting

Um die aufgestellte Forschungsfrage, ob Unterschiede des Sicherheitsverhaltens von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erzielt werden, wenn die zielgerichtete Art der Vermittlung von wiederkehrenden sicherheitsrelevanten Arbeitsanweisungen von schriftlich auf verbal geändert wird, beantworten zu können, wurde zum Erheben der notwendigen Daten die quantitative Methode gewählt. Bei dieser Art der wissenschaftlichen Herangehensweise wird ein Fragebogen erstellt, welcher nach Auswertung entsprechende Rückschlüsse zulässt.

Um gleiche Rahmenbedingungen für die Befragten schaffen zu können, wurde des Weiteren ein Betrieb gewählt, bei welchem Arbeitssicherheit einen hohen Stellenwert genießt und gebührend gelebt wird. Auf Mondi Neusiedler GmbH, mit Sitz in Ulmerfeld-Hausmening und Kematen, trifft die Beschreibung exakt zu, ist dieser Betrieb doch seit vielen Jahren bemüht, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Gefahren zu schützen und ihnen einen umfassenden Sicherheits- und Gesundheitsschutz zukommen zu lassen.

Somit wurde zuerst eine Basis gestaltet, auf der die weitere Vorgehensweise beruhte. In weiterer Folge galt es, ein sicherheitstechnisches Unterweisungsthema zu wählen, das für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Relevanz besitzt und wiederkehrend zu schulen ist. Der Pool an entsprechendem Unterweisungsmaterial war in ausreichender Menge vorhanden, dessen ungeachtet musste eine umfassende und für einen Fragebogen verwertbare Arbeitsanweisung gewählt werden.

Professionelle Unterstützung bei der Gestaltung und dem Aufbau des Fragebogens gab es von Ing. Mag. Christian Schenk (Schulungsleiter der Präventionsabteilung der Hauptstelle der AUVA), der Tipps und Anregungen beisteuerte.

Auf den bereits gelegten Grundbausteinen (Festlegung der wissenschaftlichen Vorgehensweise, kontextueller Rahmen in Form des Betriebes, Auswahl einer wiederkehrenden sicherheitstechnischen Unterweisung) konnte nun weiter aufgebaut werden. In weiterer Folge wurde nun damit begonnen, Personen auszuwählen, welche auch eine Vergleichbarkeit zulassen. Um diesem vergleichbaren ausgeglichenen „Mix“ gerecht zu werden, wurden im Vorfeld entsprechende Auswahlkriterien in Form von soziodemografischen Gegebenheiten und der Verteilung im Arbeitsdienst getroffen.

Es wurde als sinnvoll erachtet, dass aus dem ausgewählten Personenkreis von insgesamt 24 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern zwölf Personen mittels direkter verbaler Kommunikation unterwiesen wurden, die restlichen zwölf Personen hingegen mit der Vermittlung der Unterweisungsunterlagen in schriftlicher Form geschult wurden.

Tabelle Arbeitssicherheit in der Papierindustrie
Abbildung 2: Arbeitssicherheit in der Papierindustrie (Quelle: Austropapier – Vereinigung der Österreichischen Papierindustrie, 2017)

Um eine „Grundstimmung“ des bereits bestehenden Wissens hinsichtlich der Unterweisungsmaterie abbilden zu können, wurde den ausgewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jeweils ein Fragebogen (Pre-Test) ausgegeben, welcher die Thematik des Schulungsinhaltes aufgreift. Nach Retournierung der ausgegebenen Fragebögen wurde begonnen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß deren Zuteilung (schriftliche Schulung, verbale Kommunikation) zu unterweisen.

  • Mündliche Schulung: Die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden an zwei Schulungsterminen von der jeweils gleichen Person unterwiesen. Eine Frage- bzw. Diskussionsrunde wurde im Anschluss abgehalten.
  • Schriftliche Schulung: Den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurde das Schulungs-/Unterweisungsthema ausgehändigt und zur Verfügung gestellt.

Um das Geschulte wirken lassen zu können, wurde nach einem definierten Zeitintervall neuerlich der Fragebogen ausgegeben, wobei es hierbei wichtig war, dass eine Zuordnung der Person und der Art der Unterweisung (mündlich oder schriftlich) erfolgte (Post-Test). Die Fragebögen (Pre-/Post-Test) wurden im Anschluss korrigiert, bewertet, die Ergebnisse numerisch gesammelt und grafisch aufgeschlüsselt.

Mündliche Unterweisung ist effektiver

Aufgrund dieser Vorgehensweise kann eindeutig eine Antwort auf die Fragestellung, ob Verbesserungen beim sicherheitstechnischen Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auftreten, wenn der Vermittlungskanal von schriftlich auf mündlich geändert wird, gegeben werden. Auf Basis der Testauswertung ist unmissverständlich ersichtlich, dass Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, die mündlich geschult wurden, ein deutlich besseres Verständnis der Schulungsmaterie aufbringen konnten als jene, die ausschließlich mit der schriftlichen Form der sicherheitstechnischen Unterweisung konfrontiert wurden (siehe Abbildung 3: Gegenüberstellung der Testergebnisse). Bei annähernd allen Fragen wurde deutlich, dass im Vergleich die schriftliche Unterweisungsform der mündlichen unterliegt. Im Verlauf der Testung konnte zudem ein positiver Nebeneffekt erzielt werden. Bei den Schulungsveranstaltungen wurden nicht nur Monologe der Vortragenden abgehalten, es ergaben sich auch Diskussionen, welche infolgedessen Verbesserungen der Unterweisungsmaterie mit sich brachten.

Zusammenfassend kann also festgehalten werden, dass sich bei Unterweisungen bzw. Schulungen, bei denen auf die zu unterweisenden Personen eingegangen wurde, ein besseres Verständnis der Materie eingestellt hat. Dies ist als wichtiges Fundament in der Präventionsarbeit im Bereich der Arbeitssicherheit anzusehen, denn nur wenn eine Unterweisung verstanden wurde, ein Austausch stattfinden kann und auch akzeptiert wird, ist davon auszugehen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach getaner Arbeit wieder gesund zu deren Familien zurückkehren.

Abbildung Gegenüberstellung der Testergebnisse
Abbildung 3: Gegenüberstellung der Testergebnisse (Quelle: eigene Darstellung)

Literatur

  1. Vgl. Lehder & Skiba, 2011, S. 19.
  2. 5. Buch Moses, Kapitel 22, Vers 8.
  3. Vgl. https://www.jusline.at/gesetz/aschg/paragraf/14 [17.07.2019].
  4. Vgl. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005922 [17.07.2019].
  5. Vgl. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008910 [17.07.2019]

Zusammenfassung

Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist festgeschrieben, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterwiesen werden müssen, nicht aber, in welcher Form dies zu erfolgen hat. Nun konnte wissenschaftlich nachgewiesen werden, dass eine mündliche Schulung klare Vorteile vor einer schriftlichen Wissensvermittlung hat.


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