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Bauwesen

Belastungen am Bau – durch Hitze und UV

Neben all den technischen und sicherheitstechnischen Herausforderungen, mit denen Bauarbeiter oft zwölf Stunden am Tag konfrontiert sind, kristallisieren sich insbesondere zwei Gesundheitsbelastungen heraus: Belastung durch Sonnenstrahlung und Belastung durch Hitze.

Bauarbeiter trinkt Wasser
Adobe Stock

Diese beiden Belastungen sind zwar nicht neu, erfahren aber aufgrund aktueller Begleitumstände eine neue Dimension. Möglicherweise ist zum einen die UV-Belastung durch Sonnenstrahlung gestiegen und zum anderen geben längere Tagesarbeitszeiten längere Expositionszeiten betreffend Hitze vor. Auch die Lufttemperaturen steigen offensichtlich zusehends an.

So ist es an der Zeit, den Status quo darzustellen, wie weit Maßnahmensetzungen in diesem Zusammenhang bis dato gegriffen haben.

UV-Schutz gut verankert

Was den UV-Schutz betrifft, kann attestiert werden, dass dieser weitgehend bekannt ist und auch Maßnahmen umgesetzt werden. So werden zum Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung Arbeitsplätze im Schatten gesucht. Arbeiten werden ins Innere von Gebäuden verlegt oder Sonnenschirme an exponierten Arbeitsplätzen aufgestellt. Sonnenschutzcremen werden häufig in ausreichendem Maß zur Verfügung gestellt und sind als Teil der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) anerkannt – ebenso Sonnenbrillen. Auch Sonnenschutzbekleidung wird immer populärer (Textilien mit UV-Schutzfaktor-Klassifizierung). Insbesondere bei jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist Hautschutz vermehrt anerkannt.

Bauarbeiter trägt Sonnencreme auf
Beim UV-Schutz werden bereits viele Maßnahmen umgesetzt. R. Gryc

Woher kommt ausreichend Trinkwasser?

Trinkwasser auf Baustellen ist im Vergleich zum Sonnenschutz als Thema minder populär. Die rechtlichen Grundlagen liefert die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV). § 33 dieser Rechtsnorm regelt, dass auf jeder Baustelle ein den hygienischen Anforderungen (keine physikalischen, chemischen und mikrobiologischen Qualitätsbeeinträchtigungen …) entsprechendes sowie hinreichend kühles Trinkwasser oder ein anderes diesen Erfordernissen entsprechendes, gesundheitlich einwandfreies, alkoholfreies Getränk zur Verfügung stehen muss. Entnahmestellen von nicht zum Trinken geeignetem Wasser müssen als solche entsprechend gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung hat deutlich und dauerhaft zu erfolgen.

Bei Arbeiten unter besonders erschwerten Arbeitsbedingungen, wie größerer Hitze- oder Kälteeinwirkung, bei denen in verstärktem Maße die Notwendigkeit besteht, Getränke zu sich zu nehmen, hat die Behörde für die damit befassten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Bereitstellung alkoholfreier Getränke vorzuschreiben, wobei anzugeben ist, welchen Anforderungen diese genügen müssen (isotonische Getränke, Mineralienhaushalt u. dgl. …).

Die Umsetzung von diesbezüglichen Maßnahmen erfolgt zusammengefasst in Form von folgenden häufig angewandten Varianten (Rückmeldungen von Bauarbeitern, wenn diese auf die Problematik angesprochen werden ...):

  • Eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter kauft Wasser ein und gibt die Rechnung an den Polier weiter.
  • Der Polier rüstet die Baustelle mit Kühlschrank und Wasserspender aus.
  • Der Polier kauft Wasser ein, wenn 33° Celsius überschritten werden.
  • Die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter kaufen Wasser auf eigene Rechnung ein.

Höhere Gefahr von Sekundärunfällen

Betrachtet man das Thema vom Standpunkt der Unfallanalyse aus, so kann unterstellt werden, dass eine gewichtige Anzahl von Schadensfällen in Form von Sekundärunfällen passiert. Sekundärunfälle sind Unfallereignisse, deren Folgen nicht durch die Einwirkung der Belastung (z. B. Hitze) direkt verursacht werden, sondern durch eine durch die Belastung bedingte Folgeursache.

Das heißt zum Beispiel: Einem Bauarbeiter wird bei Arbeiten auf einem erhöhten Standort schwarz vor den Augen. In seiner unmittelbaren Nähe befindet sich eine Absturzkante (z. B. Geschoßdecke oder LKW-Ladefläche u. dgl.). Er stürzt über diese Kante ab und erleidet Knochenbrüche. Dies wird eben nicht primär durch die Hitzeeinwirkung, sondern sekundär durch den Aufprall am Boden aufgrund des Sturzes verursacht.Besondere Tätigkeiten auf Baustellen fördern Sekundärunfälle. Dazu müssen im Zuge der Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten in Verbindung mit Baumaschinen (Gefährdung von Personen als Anschläger), Arbeiten mit der Kreissäge, Arbeiten auf erhöhten Standplätzen und Arbeiten im Zuge von starkem Baustellenverkehr Maßnahmen vorgesehen werden, die eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme der Bauarbeiter ermöglichen.

Zurück zur Unfallanalyse (z. B. Ursachenbaumanalyse): Diese ergibt nach Befragung des Verunfallten, dass er vermutlich zu wenig Flüssigkeit zu sich genommen hat. Er bestätigt, dass sehr wohl ausreichend Flüssigkeit vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Die Getränke werden jedoch in einem arbeitsplatzfernen Kühlschrank (z. B. Mannschaftscontainer) gelagert. Somit wird nicht bei jedem Bedürfnis nach Flüssigkeitsaufnahme der Arbeitsplatz verlassen, um ein Getränk zu sich zu nehmen.

Anzumerken ist auch, dass die Risikobeurteilung beim gegenständlichen Thema ein unmittelbares Handeln verlangt. Außerdem stellt die Belastung durch Hitze immer ein zusätzliches Glied im allseits bekannten Unfallketten-Modell dar.

Was kann getan werden?

Die Argumente dafür, dass nachfolgend angeführte Maßnahmenbeispiele umgesetzt werden sollen, sind inzwischen ausreichend bekannt: Es geht um die Erhaltung der Produktivität einerseits und um die Erhaltung der Gesundheit andererseits.

  • Schatten schaffen: Ja, es können durchaus mobile Sonnenschirme eingesetzt werden.
  • Arbeitsplätze ins Gebäudeinnere verlegen. Diese Maßnahme kann inzwischen als gängige Praxis angesehen werden.
  • Kühlwesten verwenden. Diese Art der persönlichen Schutzausrüstung ist noch nicht weit verbreitet. Aktuell läuft diesbezüglich ein Pilotprojekt des Unfallverhütungsdienstes der AUVA in der Landesstelle Wien.
  • Beobachtung exponierter Stellen durch die Aufsichtsperson (der Polier, der Vorarbeiter der Baustelle sind bei den o. a. besonderen Tätigkeiten dabei …); die Gestik und die Körpersprache der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen dabei beobachtet werden.
  • Information und Unterweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Trinkwasserversorgung auf den Baustellen und über die Folgen von zu wenig Flüssigkeitsaufnahme (Verhaltensprävention in diesem Zusammenhang fördern).
  • Verantwortungsvolle Trinkwasserlogistik durchführen; soll heißen, dass entsprechende Getränke möglichst nahe am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden. Im Zuge der Baustellenevaluierung muss erhoben werden, wie groß der Trinkwasserbedarf sein könnte und welche Trinkwasserquellen auf der Baustelle vorhanden sind. Zudem muss geregelt werden, wer für die Beschaffung von Getränken zuständig ist. Auch könnten Gürtelflaschen verwendet werden. Damit ist das Getränk immer mit dabei. Auch mobile Kühlschränke unmittelbar an der Arbeitsstelle sowie Wasserspender im Mannschaftscontainer sind durchaus wertvolle Maßnahmenbeispiele, wie sie punktuell auf Baustellen schon anzutreffen sind.
  • Beinaheunfallmeldungen fördern und forcieren; daraus werden gefährliche Situationen erkannt.
  • Prozesse im Betrieb und auf Baustellen zum Thema Umgang mit Hitzearbeit implementieren.

Im Umgang mit Hitzearbeit müssen vorrangig organisatorische und personenbezogene Maßnahmen gesetzt werden. (Technische Maßnahmen sind kaum möglich.)

Zusammenfassung

Während man die Gefahr durch starke Sonneneinstrahlung auf Baustellen mittlerweile erkannt hat und der UV-Schutz gut etabliert ist, wird der ausreichenden Versorgung mit Flüssigkeit noch zu wenig Bedeutung geschenkt. Der Autor analysiert den Status quo und gibt Tipps für eine Verbesserung der Situation.


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