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Ergonomie

Monitorhalterungen: Neue ergonomische Lösung im (Home-)Office?

Wenn Sie jetzt auf eine Antwort warten, dann geht es Ihnen wie mir: Die dauert noch etwas und es ist nicht sicher, ob es die eine wirklich gibt. Aber den Versuch einer Annäherung zu unternehmen, ist es jedenfalls wert. Schließlich spürt wohl jede:r täglich am eigenen Leib, dass die Probleme mit Bewegungslosigkeit im Büro und im Homeoffice zunehmen. Also: Könnten Monitorhalterungen tatsächlich eine Lösung für diese Probleme sein?

Eine Frau steht an einem Schreibtisch und ist von zahlreichen Monitoren umgeben. Vor ihr liegt eine Tastatur und Maus.
© R. Reichhart

Beginnen wir bei den Anfängen der Arbeit mit Monitoren und erinnern wir uns zurück an die großen Bildschirme mit langen Röhren. Diese Monitore nahmen fast die ganze Schreibtischfläche ein und raubten uns den Platz am Tisch. Das führte auch dazu, dass wir mit dem Gesicht sehr knapp vor der Scheibe saßen – ein Problem aufgrund der alten Technologie, aber auch für unsere Augen an sich. Damals war die Aufklärungsarbeit der Ergonomen:Ergonominnen darauf ausgerichtet. Dann setzten sich allmählich die Flachbildschirme durch. Die Probleme mit Strahlung und Flimmern waren damit vorbei. Dafür tauchten andere Probleme auf: Pixelfehler waren eine Zeit lang sehr störend, doch auch dieses Problem löste sich mit der Verbesserung bzw. weiteren Veränderung der Technologie. 

Die Historie

Ein anderes Problem jedoch blieb bestehen und besteht bis heute weiter: Die flachen Monitore werden automatisch an den hinteren Rand des Schreibtisches geschoben. Oder anders ausgedrückt: sie werden dort von den sie aufstellenden Personen schon so positioniert. Meistens werden die dazugehörigen Kabel fein säuberlich zusammengebunden und im Kabelkanal unter dem Tisch verstaut (das ist ja grundsätzlich sinnvoll), oft mit Kabelbindern zusätzlich fixiert. Den Monitor näher zu sich zu ziehen ist dann nicht möglich, was dazu führt, dass er dort bleibt, wo er aufgestellt wurde. Vor dem Bildschirm ist damit viel Platz, denn die Anforderungen an Schreibtische haben sich nicht geändert: 80 cm tief mal 160 cm breit waren schon seit den Röhrenmonitoren (lt. ÖNORM A 8010) der Standard und gelten schon sehr lange für die meisten Büroarbeiten als groß genug. Zwar darf man bei Flachbildschirmen auch auf 70 cm Tischtiefe zurückgehen, aber das wird kaum gemacht. Die meisten Menschen genießen den Platz vor dem Monitor. Manche brauchen ihn auch, weil ihre Tätigkeit erfordert, dass sie dort viele Zettel, Ordner, Mappen oder Belege auflegen. 

Platzbedarf

Verfolgt man die Entwicklungen im Büro nun weiter, so folgte schon bald nach den Flachbildschirmen die Umstellung auf mehrere Monitore. In vielen Büros hat inzwischen jede:r mindestens zwei Monitore vor sich. Manche haben sogar noch mehr, denn oft steht auch noch der Laptop aufgeklappt daneben, oder das Smartphone oder ein Tablet werden zusätzlich benutzt. Kurvig geformte Monitore, besonders große Bildschirme oder andere benötigte Arbeitsmittel lassen oft die Grenzen zu Warten (Schaltwarten, Leitwarten …) verschwimmen – das hilft aber letztlich weiter, wenn man hier nach Lösungen sucht. Ebenso hilfreich sind diese gesetzlichen und normativen Informationen für Gamer, die ebenfalls oft mit mehreren Monitoren arbeiten. Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz erfahren wir zunächst nur laut § 67:

  1. Bildschirmgerät im Sinne dieser Bestimmung ist eine Baueinheit mit einem Bildschirm zur Darstellung alphanumerischer Zeichen oder zur Grafikdarstellung, ungeachtet des Darstellungsverfahrens. Bildschirmarbeitsplätze im Sinne dieser Bestimmung sind Arbeitsplätze, bei denen das Bildschirmgerät und die Dateneingabetastatur oder sonstige Steuerungseinheit sowie gegebenenfalls ein Informationsträger eine funktionale Einheit bilden.
  2. Arbeitgeber sind verpflichtet, Bildschirmarbeitsplätze ergonomisch zu gestalten. Es dürfen nur Bildschirmgeräte, Eingabe- oder Datenerfassungsvorrichtungen sowie Zusatzgeräte verwendet werden, die dem Stand der Technik und den ergonomischen Anforderungen entsprechen. Es sind geeignete Arbeitstische bzw. Arbeitsflächen und Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen.
  3. Bildschirmarbeitsplätze sind so zu bemessen und einzurichten, daß ausreichend Platz vorhanden ist, um wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen zu ermöglichen. Es ist für eine geeignete Beleuchtung und dafür zu sorgen, daß eine Reflexion und eine Blendung vermieden werden.
  4. Auf tragbare Datenverarbeitungsgeräte ist Abs. 2 und 3 anzuwenden, wenn sie regelmäßig am Arbeitsplatz eingesetzt werden.
Eine Frau schaut in viele verschiedene Monitore
Die Person rechts im Bild hat bei entspannter Haltung immer die optimale Sicht auf jeden der vielen Monitore. Die unterste Reihe ist leicht nach hinten geneigt (Achtung: entblendete Beleuchtung nötig!) und bei Bedarf leicht unterhalb der Tischhöhe. © P. Winkler

In der Bildschirmarbeitsverordnung finden wir dann unter § 3 (1): Den Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen dürfen nur Bildschirme zur Verfügung gestellt werden, die folgenden Anforderungen entsprechen:

  1. Die Benützung des Geräts als solche darf keine Gefährdung der Arbeitnehmer/innen mit sich bringen.
  2. Die auf dem Bildschirm angezeigten Zeichen müssen scharf und deutlich, ausreichend groß und mit angemessenem Zeichen- und Zeilenabstand dargestellt werden.
  3. Die Wiedergabe der Zeichen in Positivdarstellung muß möglich sein.
  4. Das Bild muß stabil und frei von Flimmern sein. Das Bild darf auch keine Instabilitäten anderer Art aufweisen, wie störende Veränderungen von Zeichengestalt und Zeichenort.
  5. Die Helligkeit und der Kontrast zwischen Zeichen und Bildschirmhintergrund müssen leicht von dem/der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin eingestellt und den Umgebungsbedingungen angepaßt werden können.
  6. Der Bildschirm muß zur Anpassung an die individuellen Bedürfnisse des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin leicht dreh- sowie neigbar sein. Es kann auch stattdessen ein separater Ständer für den Bildschirm oder ein verstellbarer Tisch verwendet werden.
  7. Der Bildschirm muß eine reflexionsarme Oberfläche besitzen.
  8. Die Größe des Bildschirms muß der Arbeitsaufgabe entsprechen.

Hier erkennt man noch sehr deutlich, wie alt diese Regelungen bereits sind. Die diesen zugrunde liegende EU-Richtlinie wird aber bereits überarbeitet. 

Matte Oberflächen wählen!

Ein anderes großes Problem, das bei bzw. mit manchen Herstellern auch nicht lösbar ist, zeigt sich allerdings in diesen Zeilen auch: nämlich die geforderte reflexionsarme Oberfläche. Eine Zeit lang gab es von den meisten Herstellern eine Business-Edition (mit reflexionsarmer Oberfläche) und eine Version für den Heimbereich, die leider eine reflektierende Oberfläche hat. Inzwischen haben Tablets, Smartphones und leider sehr viele Monitore sehr glatte, spiegelnde Oberflächen, was sich (abgesehen davon, dass das eben am Arbeitsplatz gar nicht zulässig ist) bei Sonnenschein oft als besonders mühsam erweist – wie wahrscheinlich jede:r schon selbst leidvoll feststellen musste. Hieran erkennt man aber auch, wie wichtig eine gleichmäßige, blendfreie Beleuchtung am Arbeitsplatz ist, um diese Problematik abzufedern.

Aufstellungstipps

Bleiben wir aber noch bei den Regeln der Technik und schauen wir uns an, wie uns die Normen hier weiterhelfen können. Wie schon erwähnt, verschwimmen allmählich durch immer mehr Monitore die Grenzen zwischen Büroarbeitsplatz und Wartenarbeitsplatz, sodass uns die Wartennormen nun auch für die Gestaltung der Arbeitsplätze im Büro und daheim, sowie für die Anordnung und Aufstellung der vielen, teils verschieden großen und unterschiedlich geformten Monitore Hilfestellungen bieten.

Sichtgeometrie beachten

Entscheidend für die Anordnung der Monitore ist die Sichtgeometrie! Geht man also von einem ergonomisch ideal eingerichteten Arbeitsplatz aus, positioniert man den arbeitenden Menschen an seinem:ihrem Arbeitsplatz und geht von einer aufrechten, lockeren Körperhaltung aus. Der Kopf ruht entspannt auf der Wirbelsäule, die Schultern hängen locker herunter und der Blick ist geradeaus gerichtet. Selbstverständlich darf sich der Kopf locker hin und her drehen und der Blick darf auch hinauf und hinunter wandern, aber ohne dabei an einen „Anschlag“ (Nacken) zu geraten, also nur jeweils ein paar Grad. In diesem Blickbereich sollten die Monitore positioniert werden, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden. Wenn es nur eine Reihe an Monitoren gibt, dann können (je nach Größe) bis zu vier Bildschirme nebeneinander untergebracht werden und die oberste Zeile am Bildschirm soll maximal auf Augenhöhe sein. Das Drehen des Kopfes nach links und rechts sollte so gut möglich sein, wobei die beiden mittleren Monitore jene sein sollten, die am häufigsten benutzt werden. Auch ist der Abstand zwischen den Geräten möglichst gering zu halten – am besten Stoß an Stoß bzw. eben Monitorarme verwenden, die das gewährleisten.

Rückenansicht auf eine Frau, die an einem Schreibtisch steht und vor sich viele Monitore hat
Im Stehen und im Sitzen sollte bei mehreren Monitoren auf jeden einzelnen davon eine entspannte (im Nacken und in der restlichen Muskulatur ebenso) Sicht möglich sein. © P. Winkler

Noch mehr Monitore

Werden für die Arbeit zwei Reihen an Monitoren benötigt, so sollte die untere Reihe unter Tischhöhe befestigt werden, sodass die obere Monitorkante nach hinten geneigt ist. Die obere Reihe schließt möglichst knapp darüber an und ist entweder senkrecht, oder eventuell sogar in die Gegenrichtung geneigt angebracht. Der Abstand zu den Monitoren ist und bleibt die bekannte Armlänge (flache Hand, keine ausgestreckten Finger) bzw. die Distanz, bei der der:die Benutzer:in die Zeichen am Monitor einwandfrei (ohne den Kopf nach vorne zu recken) lesen können. Als Test können Sie einen Zettel mit Text in die Hand nehmen und schauen, welchen Abstand Sie zum entspannten Lesen benötigen. Die Zeichen am Monitor sind üblicherweise von selber Größe und die Tätigkeit des Lesens ist am Monitor auch ident – also sollte auch der Abstand ident sein (siehe Kasten auf Seite 38).

Ideal ist es auch, sich von Kollegen:Kolleginnen helfen zu lassen. Die Person, die seitlich von Ihnen steht, möge so nett sein und einmal schauen, ob Ihr Ohr in einer Linie (Lotrechte) mit dem Schulter- und dem Hüftgelenk ist, oder ob Sie den Kopf überstrecken. Wird der Kopf überstreckt, dann muss meistens der Monitor näher bzw. tiefer gestellt werden. Hier kommen wieder die verschiedenen Monitorhalterungen ins Spiel, die diese optimale Positionierung gewährleisten sollen. Tun die vorhandenen das nicht, so wäre es eventuell an der Zeit, sich einmal näher mit dem Thema Monitorhalterung zu beschäftigen. Eine klare Antwort auf unsere Ausgangsfrage ist das zwar noch nicht, aber vielleicht der geeignete Weg zu einer ergonomisch idealen Lösung?

Neben kreativen Monitorhalterungen (ein Blick ins Internet offenbart die unglaubliche Vielfalt an Produkten) sind aber im Sinne der Ergonomie bitte auch die anderen wichtigen Themen zu beachten: Licht, Beleuchtung, Tischhöhe, eventuell Schrägpult verwenden, Bürodrehstuhl korrekt einstellen, Tastatur bitte auf den Tisch legen (und in KEINE Halterung verfrachten, denn das führt zu einer starren Haltung und ist auch vom Gesetzgeber her so nicht zulässig), höhenverstellbaren Tisch auch verwenden, Pausen machen, Tätigkeitswechsel beachten usw. Weitere Informationen erhalten Sie wie immer bei den Ergonomen:Ergonominnen der AUVA sowie in unseren Medien auf www.auva.at/ergonomie

Angemessener Zeichen- und Zeilenabstand 

Die DGUV gibt dazu in der DGUV-Information 215-410: „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. Leitfaden für die Gestaltung“, die kostenfrei auf www.dguv.de/publikationen (Webcode: p215410) zum Download erhältlich ist, folgende Zusatzinformationen:

Sehabstand (mm)Empfohlene Zeichenhöhe (mm)
5003,2 bis 4,5
6003,9 bis 5,5,
7004,5 bis 6,4
8005,2 bis 7,3

Zur Berechnung der Zeichengröße wird folgende Formel angegeben:

Zeichenhöhe h (mm) = Sehabstand (mm) / 155

 

Quellen:

Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten; 90/270/EWG; idgF

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) BGBl Nr. 450/1994, gültig seit 1.1.1995, idgF

Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V) BGBl II Nr. 124/1998, idgF

Austrian Standards International. ÖNORM A 8010 Ergonomische Gestaltung von Büroarbeitsplätzen. Grundsätzliche Einflussfaktoren und Ermittlung des Flächenbedarfs (A 8010:2010), Wien: Austrian Standards International, 2010

Austrian Standards International. ÖNORM EN ISO 11064-4 Ergonomische Gestaltung von Leitzentralen, Teil 4: Auslegung und Maße von Arbeitsplätzen (ISO 11064-4:2013), Wien: Austrian Standards International, 2013

DGUV-Information 215-410 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. Leitfaden für die Gestaltung, zu beziehen unter www.dguv.de/publikationen (Webcode: p215410), Ausgabe: Juli 2019

Zusammenfassung

Haltungsprobleme und dadurch entstehende Schmerzen werden immer mehr zum Problem in Büros und im Homeoffice. Als neue Lösung werden nun Monitorhalterungen angepriesen, die mehr Flexibilität auf kleinstem Raum bei zunehmender Anzahl an verschiedenen Monitoren ermöglichen. Ob sie wirklich dazu beitragen können, Schmerzen zu verringern, liegt auch daran, ob man sie ergonomisch geschickt einsetzt. Vorbild dafür können sogenannte Wartenarbeitsplätze sein, die den Normen entsprechend ergonomisch gestaltet sind. 


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