Sicherheitstechnische Prüfstelle
Schutz bei Arbeiten mit Kettensäge
Wenn mit Kettensägen gearbeitet werden muss, besteht immer das Risiko von Verletzungen durch das Arbeitsmittel. Es wird die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) empfohlen. Die Sicherheitstechnische Prüfstelle (STP) der AUVA bietet Prüfungen der PSA an.
Bei der Arbeit mit Kettensägen besteht immer ein Verletzungsrisiko. Ursachen sind meist falsche Handhabung oder ein unerwartetes Ereignis. Hinzu kommt, dass Kettensägen keinen „geraden“ Schnitt verursachen wie ein Messer, sondern einen „ausgefransten“ Schnitt. Aus diesem Grund sollte persönliche Schutzausrüstung verwendet werden, welche speziell für diesen Zweck entwickelt wurde – der sogenannte Kettensägenschnittschutz oder Schnittschutz gegen handgeführte Kettensägen. Zusätzlich sollten Gehörschutz und Augenschutz getragen werden.
In die Schutzkleidung sind oft Aramidfäden eingearbeitet. Diese werden beim Kontakt mit der laufenden Säge herausgezogen, blockieren dadurch den Kettensägenantrieb und verhindern so ein Weiterlaufen der Kettensäge. Wird Kettensägenschnittschutz verwendet, ist darauf zu achten, dass die Kettensägenumlaufgeschwindigkeit mit der Schutzklasse der PSA übereinstimmt.Es werden bei der PSA 3 Leistungsklassen unterschieden:
- Klasse 1 bis 20 m/s
- Klasse 2 bis 24 m/s
- Klasse 3 bis 28 m/s
Die Sicherheitstechnische Prüfstelle der AUVA führt Prüfungen von Kettensägenschnittschutz nach EN 11393 (Kleidung) und EN 17249 (Schuhe) durch. Es ist wichtig, dass die PSA diese Normen sowie das CE-Zeichen vorweisen kann.
Auf jeden Fall sollte berücksichtigt werden, dass auch schon Kettensägen auf dem Markt verfügbar sind, welche deutlich schneller als 28 m/s laufen. In diesem Fall bietet auch die höchste Schutzklasse 3 keinen angemessenen Schutz. ●
Zusammenfassung
Bei der Arbeit mit Kettensägen besteht immer ein Verletzungsrisiko. Aus diesem Grund sollte persönliche Schutzausrüstung verwendet werden, die speziell für diesen Zweck entwickelt wurde. Dieser sogenannte Kettensägenschnittschutz soll verhindern, dass die Kettensäge bis zum Körper durchdringt. Die STP der AUVA bietet dazu Prüfungen an. ●