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Berufskrankheiten - Hautschutz am Arbeitsplatz kompakt erklärt
Hautschutz ist wichtig – auch im Berufsleben. Viele Menschen sind aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit von Hautproblemen betroffen, etwa durch die Arbeit mit Wasser, Reinigungsmitteln oder gefährlichen Arbeitsstoffen. Das gilt insbesondere für Gesundheitsberufe, Schönheitsberufe, Reinigungspersonal, das Baugewerbe und die Lebensmittelindustrie.
Beruflich verursachte Hauterkrankungen sind in vielen Fällen durch präventive Maßnahmen am Arbeitsplatz leicht zu verhindern. Der betrieblichen Gesundheitsvorsorge kommt daher bei der Hautgesundheit ein hoher Stellenwert zu. Allem voran steht eine umfassende Beratung der Arbeitnehmer:innen. Vielen ist beispielsweise nicht bewusst, dass auch regelmäßiger Kontakt mit Wasser die Hautbarriere schädigen kann.
Arbeitgebende müssen laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz prüfen, ob die beruflichen Tätigkeiten die Haut belasten, und entsprechende Schutzmaßnahmen setzen. Diese umfassen technische Maßnahmen wie beispielsweise Abschirmungen oder Abdeckungen an Arbeitsplätzen, um den Kontakt mit hautgefährdenden Stoffen oder Feuchtigkeit zu verhindern. Zu den organisatorischen Maßnahmen gehören die Arbeitsplatzrotation (z. B. Wechsel zwischen trockenen und feuchten Tätigkeiten) oder Begrenzung der Kontaktzeiten (z. B. zu Wasser). Die Mitarbeiter:innen sollten regelmäßig bezüglich der hautbelastenden Tätigkeiten und der daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen unterwiesen werden und im Betrieb sollte ein Hautschutzplan erstellt werden.
Der Hautschutzplan
Ein Hautschutzplan umfasst alle für ein sicheres und gesundes Arbeiten notwendigen Schutzmaßnahmen hinsichtlich der Haut, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung oder auch das 3-Säulen-Modell bezüglich Hautmitteln. Was die persönliche Schutzausrüstung betrifft, dienen bei hautbelastenden Tätigkeiten Schutzkleidung bzw. Schutzhandschuhe als erste wichtige Maßnahme.
Neben dem Tragen geeigneter Schutzhandschuhe hat sich außerdem das 3-Säulen-Modell bewährt, welches drei verschiedene Hautmittel bzw. Hautschutzmaßnahmen inkludiert, jedoch sind nicht immer alle 3 Säulen bei hautbelastenden Tätigkeiten notwendig oder zielführend. Diese haben unter anderem durch ihre unterschiedlichen Inhaltsstoffe auch unterschiedliche Wirkungen und daher auch unterschiedliche Anwendungszeitpunkte:
3-Säulen-Modell des Hautschutzplans
1. Schutz:
Hautschutzcremen vor der Arbeit stärken die Haut, ersetzen aber keine Schutzhandschuhe. Sie finden derzeit Anwendung bei hautbelastenden Tätigkeiten im wässrigen Bereich.
2. Reinigung:
Möglichst sanfte Reinigungsmittel sollten je nach Grad der Verschmutzung benutzt werden.
3. Pflege:
Pflegecremen nach der Arbeit helfen der Haut bei der Regeneration der gestörten Hautbarriere durch die hautbelastende Tätigkeit.
Wenn sich die Haut bemerkbar macht
Wer Hautprobleme bemerkt, sollte frühzeitig handeln. Oftmals kann am Arbeitsplatz durch simple Anpassungen z. B. des Hautschutzplans bereits Abhilfe geschaffen werden. Ärzte:Ärztinnen und Arbeitgeber:innen müssen den Verdacht auf eine Berufskrankheit melden. Wenn eine Hauterkrankung als Berufskrankheit gemeldet wird, greift in Österreich das „Osnabrücker Modell“: Es setzt auf ambulante Behandlung, Schulung und Reha – damit Betroffene im Beruf bleiben können. Frühzeitige Hilfe kann verhindern, dass man den Beruf aufgeben muss.
Keine Angst vor einer Berufskrankheiten-Meldung!
Betroffene oder Arbeitsgeber:innen machen sich häufig Sorgen wegen einer Berufskrankheitenmeldung. Diese sind jedoch unbegründet. Es geht hierbei niemals – wie manchmal befürchtet – um die Suche nach Schuldigen, sondern stets um konkrete Problemlösungen für die einzelnen Fälle. Es handelt sich beim „Verfahren Haut“ um ein umfassendes, interdisziplinäres Angebot der AUVA, welches unbedingt in Anspruch genommen werden sollte, um wieder gesund arbeiten zu können.
Zusammenfassung:
Durch die Arbeit mit Wasser, Reinigungsmitteln und gefährlichen Arbeitsstoffen kann es zu Erkrankungen der Haut kommen. Schutzmaßnahmen im Betrieb können das vermeiden. Treten Hautprobleme bei Mitarbeitern:Mitarbeiterinnen auf, sollte man so schnell wie möglich Hilfe in Anspruch nehmen.