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Hände tippen auf einer Tastatur in einer medizinischen Arbeitsumgebung.
© Adobe Stock / Rostislav Sedlacek

Berufskrankheiten

Berufskrankheiten

Holzstaub ist ein alltäglicher Begleiter in vielen Berufen. Besonders gefährlich sind die feinen Partikel, die bei der Holz­verarbeitung z. B. beim Fräsen, Sägen und Schleifen entstehen. Sie können Adeno­karzinome der Nasenhaupt- und Nasen­neben­höhlen verursachen, eine Berufskrankheit.

In holzbearbeitenden und holzverarbeitenden Betrieben ist besondere Sorgsamkeit angezeigt, wenn es um Holzstaub geht. Insbesondere bei der Bearbeitung von Harthölzern, wie z. B. Eichen- und Buchenholz, besteht das Risiko, an Krebs zu erkranken, konkret an einem Adenokarzinom der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen — auch bekannt als Berufskrankheit BK 7.5.1.
Ein Tumor, hervorgerufen durch Holzstaub, geht häufig von der mittleren Nasenmuschel aus. Der Tumor kann sich in die Nasennebenhöhlen, Augenhöhlen und die Schädelbasis ausbreiten. Metastasen sind selten. Als Behandlung stehen in erster Linie eine Operation, dann Strahlen- und Chemotherapie zur Verfügung. Die Prognose hinsichtlich des Überlebens ist gut, jedoch treten häufig nach einer Behandlung Rezidive (Wiederauftreten des Tumors) auf. Eine lebenslange Kontrolle ist notwendig.

Statistik
In den Jahren von 2020 bis 2024 wurden 82 Erkrankungen als BK anerkannt. Betroffen waren Personen aus der holzverarbeitenden Industrie, von denen die meisten als Tischler:innen tätig waren. 92 % der gemeldeten Verdachtsfälle wurden anerkannt. Oft wird erst gemeldet, wenn der Tumor bereits fortgeschritten ist. Deshalb würde eine regelmäßige Untersuchung der Nase eine frühere Diagnose ermöglichen.

Symptome 
Das Adenokarzinom der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen entwickelt sich meist langsam und bleibt lange lokal begrenzt. Es macht ca. 9 % aller bösartigen Nasenkarzinome aus. Erste Symptome sind unspezifisch und treten erst spät auf:

  • behinderte Nasenatmung
  • anhaltender, ev. blutiger und stinkender Schnupfen
  • wiederkehrendes Nasenbluten
  • Veränderung von Geruchs- oder Geschmackssinn

In fortgeschrittenen Stadien, wenn sich der Tumor ausbreitet, können auch Kopfschmerzen und Doppelbilder auftreten.

Therapie
Vorrangig ist dieser Tumor durch eine radikale Tumorentfernung operativ zu behandeln mit dem Ziel der vollständigen Entfernung. 
Zusätzlich kommt bei inkompletter Entfernung eine Strahlentherapie in Frage, ebenso, wenn eine Operation nicht mehr möglich ist. Adenokarzinome sind wenig chemosensibel, daher wird eine Chemotherapie nur palliativ oder in Kombination mit der Strahlentherapie eingesetzt. Seit Neuerem wird die Antikörpertherapie angewendet. 
Die 5-Jahres-Überlebensrate beträgt 35 %, die Rezidivrate wird nur durch eine intensive und regelmäßige Nachsorge eingedämmt. 

Unterstützung durch die AUVA
Unter auva.at/holz finden Sie Beratungsangebote, Kontakt zum Präventionsbereich und Publikationen (z. B. das Merkblatt M.plus 911.3 „Prüfung und Dokumentation von Absaugeinrichtungen für Holzstaub“).

 

© Christof Tallian/AUVA

Wirksamer Schutz vor Holzstaub 

  • Holzstäube müssen an der Entstehungsstelle abgesaugt werden. Für alle Holzbearbeitungsmaschinen gibt es eine gesetzliche Absaugpflicht, diese gilt auch für Handmaschinen.
  • Vor allem Handschleifarbeiten sind sehr staubintensiv, deshalb müssen einerseits die Schleifmaschinen abgesaugt werden und zusätzlich muss eine technische Absaugung des Arbeitsbereiches erfolgen.
  • Arbeitsplätze müssen regelmäßig und vor allem richtig gereinigt werden. Dies soll vorzugsweise mit saugenden Verfahren erfolgen, trockenes Kehren und Druckluft sind verboten.
  • Bei staubintensiven Arbeiten ist geeigneter Atemschutz zu verwenden (z. B. FFP2-Halbfiltermaske).

Worauf es bei Absaugeinrichtungen wirklich ankommt
Absaugeinrichtungen sind in der Praxis die wichtigste Maßnahme, um Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen vor Holzstaub zu schützen. Je nach Betriebsgröße, Maschinenpark und Arbeitsprozessen kommen unterschiedliche Systeme infrage – etwa zentrale Absauganlagen oder mobile Entstauber. Die Entscheidung sollte immer in Zusammenarbeit mit fachkundigen Planern:Planerinnen und Fachfirmen getroffen werden. Absaugeinrichtungen sind täglich im Einsatz – Filter verschleißen, flexible Schläuche werden porös, Dichtungen verlieren ihre Wirkung. Eine regelmäßige Wartung ist essenziell. Neben der laufenden Wartung ist eine jährliche wiederkehrende Prüfung gesetzlich vorgeschrieben.

Schutz vor Holzstaub durch richtiges Verhalten 
Technische Absaugungen sind unverzichtbar – doch der wirksame Schutz vor Holzstaub steht und fällt mit dem Verhalten der Mitarbeitenden. In Unterweisungen sollte nicht nur die Bedienung der Anlagen erklärt werden, sondern auch auf zentrale Punkte hingewiesen werden: Gesundheitsrisiken durch Holzstaub, Brand- und Explosionsgefahren, korrekte Reinigung und Stauberfassung sowie der sachgemäße Einsatz persönlicher Schutzausrüstung. ●


Zusammenfassung:
In holzbearbeitenden und holzverarbeitenden Betrieben besteht das Risiko, durch den Kontakt mit Holzstaub an einem Adenokarzinom der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen zu erkranken. Es handelt sich um die Berufskrankheit BK 7.5.1. Schutzmaßnahmen – z. B. Absaugeinrichtungen – sind erforderlich.  ●


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