Zum Hauptinhalt wechseln
Zwei Personen in Schutzkleidung besprechen Daten auf einem Tablet.
© Adobe Stock / CandyRetriever

Digitalisierung, Robotik & KI

Die digitale Unterweisung

Ziel der Unterweisung ist es, Arbeitnehmer:innen zu befähigen, ihre Tätigkeiten sicher und ohne Gefährdung für sich oder andere ausüben zu können. Die Anforderungen an eine korrekt durchgeführte Unterweisung sind im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) geregelt und gelten auch für die digitale Unterweisung.

Generell kann zwischen drei Arten der Unterweisung unterschieden werden: 

  • Erstunterweisung
  • wiederkehrende Unterweisung
  • anlassbezogene Unterweisung

Grundsätzlich soll die Unterweisung mündlich erfolgen. Sie kann jedoch auch (ergänzend) in schriftlicher Form oder – unter bestimmten Voraussetzungen – digital durchgeführt werden. Das heißt, Unterweisung kann erfolgen:

  • mündlich und persönlich („face to face“)
  • schriftlich
  • digital

Digitale Tools halten zunehmend Einzug in die Aus- und Weiterbildung und werden auch zur Wissensvermittlung im Rahmen der Unterweisung eingesetzt. Bei ihrem Einsatz müssen stets die gesetzlichen Bestimmungen des ASchG sowie gegebenenfalls einschlägiger Verordnungen erfüllt sein. 
Ein Erlass des Zentral-Arbeitsinspektorats (ZAI) definiert Kriterien für den Einsatz „elektronischer Unterweisungen“. Laut diesem Erlass stellt gemäß § 14 Abs. 5 ASchG digitale Unterweisung eine Sonderform der schriftlichen Unterweisung dar, die nur für wiederkehrende Unterweisungen bei Vorliegen der folgenden Kriterien geeignet ist:

  • Es werden allgemeine Inhalte vermittelt (keine komplexen oder gefährlichen Tätigkeiten).
  • Die Unterweisung erfolgt in individualisierter Form, Verständnisprüfung und Rückfragemöglichkeiten müssen gegeben sein.
  • Der Unterweisungsinhalt geht aus den Unterweisungsnachweisen hervor.
  • Verständlichkeit ist gewährleistet.
  • Erfahrungs- und Ausbildungsstand der zu Unterweisenden werden berücksichtigt.
  • Erfolgskontrolle bzw. Verständnisprüfung ist gegeben.
  • Unterweisungsinhalte aus Verordnungen zum ASchG werden berücksichtigt.

Laut Erlass müssen Erstunterweisungen und arbeitsplatzspezifische Unterweisungen unmittelbar und persönlich („face to face“) durchgeführt werden, digitale Methoden dürfen nur ergänzend eingesetzt werden. 

Welche digitalen Medien können eingesetzt werden? 
Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Möglichkeiten, hier beispielhaft drei Zugänge der digitalen Unterweisung: 
Virtual Reality (VR): Mittels einer VR-Brille können Tätigkeiten in einer vollständig digital erstellten Umgebung kennengelernt und geübt werden. Mixed Reality (MR) bezeichnet die Verbindung einer virtuell erstellten Umgebung mit der realen Welt.
Gamification: das Erlernen und Prüfen von Inhalten durch die Verknüpfung mit spielerischen Elementen wie etwa Quiz, dem Sammeln von Punkten oder Wettbewerben
Micro-Learning: eine Variante des E-Learning; medial aufbereitete Wissensbausteine (z. B. Fotos oder Videos) werden in kurzen, rund fünfminütigen Einheiten zeit- und ortsunabhängig vermittelt. Jede Einheit wird mit einem kurzen Wissenscheck inklusive Wiederholung der falsch beantworteten Fragen abgeschlossen. Die Lernfortschritte werden angezeigt.

Information
Ausführliche und vertiefende Informationen zu diesem Thema finden Sie im ­neuen Merkblatt M.plus 070 Unterweisung.
Neben den rechtlichen Grundlagen und Anforderungen an Unterweisungen sowie methodischen Möglichkeiten wird ein besonderes Augenmerk auf die Chancen und Grenzen von Methoden im Rahmen der digitalen Unterweisung gelegt.

Erhältlich auf 
auva.at/publikationen

 

Chancen und Grenzen digitaler Methoden
Digitale Unterweisung kann gut ergänzend bei der Wissensvermittlung oder -überprüfung eingesetzt werden. Sie kann zur Vorbereitung oder Auffrischung von Präsenzunterweisungen dienen. Auf organisatorischer Ebene ergeben sich durch die digitale Unterweisungsunterstützung Vorteile, etwa durch die Vereinheitlichung der Unterweisungsunterlagen, die digitale Verwaltung und die Möglichkeit des Einsatzes mehrerer Sprachen. Die zu Unterweisenden können im eigenen Tempo und ortsunabhängig lernen und vom spielerischen Zugang durch Gamification-Elemente profitieren.
Geht es jedoch um praktisches Üben, die synchrone Beantwortung offener Fragen oder den notwendigen Austausch mit anderen, ist in jedem Fall persönliche Unterweisung zu bevorzugen. Diese Ziele können mit digitalen Unterweisungsmethoden nur eingeschränkt oder mit hohem Aufwand bzw. hoher Qualität der Gestaltung erreicht werden. Weiters zu beachten sind bei digitaler Unterweisung:

  • Einschränkungen durch Datenschutzbestimmungen
  • Aufwand für regelmäßige Aktualisierungen der digitalen Tools
  • erhöhte Anforderungen an die Selbstorganisation und digitale Kompetenzen der zu Unterweisenden ●


Zusammenfassung:
Die Unterweisung der Arbeitnehmer:innen kann in bestimmten Fällen auch digital erfolgen, um eine Ergänzung oder Überprüfung der Wissensvermittlung sicherzustellen. Geht es jedoch beispielsweise um den persönlichen Austausch mit anderen, das praktische Üben oder die Beantwortung offener Fragen, ist auf eine digitale Form der Unterweisung zu verzichten. ●


Aktuelle Ausgaben

Ausgabe 6/2025
Ausgabe 6/2025

Magazin Sichere Arbeit

Download (PDF, 4 MB)
Ausgabe 5/2025
Ausgabe 5/2025

Magazin Sichere Arbeit

Download (PDF, 5 MB)
Ausgabe 4/2025
Ausgabe 4/2025

Magazin Sichere Arbeit

Download (PDF, 5 MB)
Ausgabe 3/2025
Ausgabe 3/2025

Magazin Sichere Arbeit

Download (PDF, 5 MB)