Zum Hauptinhalt wechseln
Zwei Personen überwachen durch eine Glasscheibe eine automatisierte Roboteranlage
© Adobe Stock / Gorodenkoff

Digitalisierung, Robotik & KI

Einsatz von Robotik & KI: Was zu beachten ist

Unternehmen beschäftigen sich zunehmend mit den Einsatzmöglichkeiten von Robotik und künstlicher Intelligenz (KI). Der folgende Artikel zeigt auf, wie diese Technologien die Arbeits­situationen verändern, welche Auswirkungen sie auf die Arbeitnehmer:innen haben und welche gesetzlichen Bestimmungen zu beachten sind.

Im Industriebereich sind immer häufiger Roboter bzw. Industrieroboter im Einsatz. Viele Firmen automatisieren ihre Arbeitsabläufe mit Robotern. Sie sind zuverlässig, haben einen hohen Grad an Reproduzierbarkeit und weisen eine hohe Taktzahl auf. 

Rechtliche Bestimmungen 
Dem Thema Robotik und KI widmet sich auch die im Juni 2023 veröffentlichte Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Sie wird am 20. Jänner 2027 die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablösen, die in Österreich mit der Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV) 2010 umgesetzt wurde.
Diese Verordnung legt neue Anforderungen an Cybersicherheit, selbstentwickelndes Verhalten (KI) und Robotik für die herstellenden Unternehmen fest. Bei der Risikobeurteilung müssen herstellende Firmen die Grenzen der Handlungsmöglichkeiten von Maschinen definieren, sie müssen die bestimmungsgemäße Verwendung und vorhersehbare Fehlanwendungen berücksichtigen und geeignete Sicherheitsmaßnahmen setzen. 
Zunehmend werden autonome Maschinen auf den Markt gebracht, die weniger abhängig von menschlichen Bedienern:Bedienerinnen sind. Die Gestaltung der Sicherheitssteuerung spielt dabei eine wesentliche Rolle. Die Maschinenverordnung fordert, dass Steuerungssysteme für autonome Maschinen sicherstellen müssen, dass diese keine Handlungen ausführen, die über die festgelegte Aufgabe und den festgelegten Bewegungsbereich hinausgehen. Es muss jederzeit möglich sein, die Maschine zu korrigieren, sodass keine Gefährdung für Arbeitnehmer:innen besteht. Damit dies auch mit einem entsprechenden Sicherheitssteuerungskonzept für die Maschine umgesetzt werden kann, ist die Einhaltung der europäisch harmonisierten Norm ÖNORM EN ISO 13849 – 1 (Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen) erforderlich. Neben diesen gesetzlichen bzw. normativen Bestimmungen gibt es seit dem 12. 7. 2024 eine europäische Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) zum Thema künstliche Intelligenz (KI). In dieser Verordnung werden Bestimmungen zur Regulierung von KI-Anwendungen festgelegt und Risikoklassen definiert. 

Praktischer Umgang 
Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen stellt sich die Frage, welche Auswirkungen der Einsatz von Robotik und KI auf Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer:innen hat und wie es gelingt, geeignete Maßnahmen und Schutzkonzepte zu implementieren. 
Herstellende Unternehmen dürfen Maschinen, die KI-Systeme bzw. Roboteranwendungen verwenden, nur auf den Markt bringen, wenn diese in Zukunft die Anforderungen der europäischen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und der Verordnung (EU) 2024/1689 erfüllen. Mit der entsprechenden CE-Kennzeichnung sowie einer Betriebsanleitung in Landessprache und mit einer Konformitätserklärung kann eine Maschine mit den „neuen“ Technologien in Verkehr gebracht werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Betriebsanleitung ist die Risikobeurteilung durch das herstellende Unternehmen, weil darin das Schutzkonzept beschrieben ist. 
Die Entwicklung robotischer Systeme stellt höchste Anforderungen an die funktionale Sicherheit, wobei es auch um die Absicherung der Software geht. Insbesondere werden im industriellen Umfeld zunehmend mobile Roboter und Cobots (kollaborative Roboter) eingesetzt. In einem solchen Arbeitssystem sind oft gleichzeitig Arbeitnehmer:innen im Einsatz, was mit Herausforderungen für die Systemsteuerung, aber auch bezüglich ergonomischer Aspekte, verbunden ist. Darum geht es auch in den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (GSA) im Anhang III der europäischen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Es dürfen keine Gefahren und Belastungen für die Arbeitnehmer:innen entstehen. 

Fachkräfte arbeiten an einem Robotersystem und überprüfen dessen Steuerung.
Die Entwicklung mobiler Roboter und Cobots erfordert höchste funktionale Sicherheit. Da Mensch und Maschine gemeinsam arbeiten, müssen Steuerung und Ergonomie so gestaltet sein, dass keine Gefahren oder Belastungen für Beschäftigte entstehen. © Adobe Stock / anon

Faktor psychische Belastungen 
Ein Aspekt beim Einsatz derartiger Technologien sind psychische Belastungen für die Arbeitnehmer:innen, die etwa aus der Vernetzung und den Kommunikationsmöglichkeiten entstehen. 
Der Einsatz von automatisierten Systemen ist überall dort von Vorteil, wo schwere Lasten zu manipulieren sowie chemische Arbeitsstoffe im Einsatz sind. Physische Belastungen werden verringert – an deren Stelle können aber psychische Faktoren wie Stress und Überforderung treten, die bei der Arbeitsplatzevaluierung nach den Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) zu berücksichtigen sind. ●


Zusammenfassung:
KI- und Robotik-Anwendungen kommen zunehmend zum Einsatz. Herstellende Unternehmen, aber auch die Anwender:innen bzw. Arbeitgeber:innen sind gefordert, durch ein geeignetes Schutzkonzept Belastungen und Gefährdungen für Beschäftigte so gering wie möglich zu halten. ●


Aktuelle Ausgaben

Ausgabe 6/2025
Ausgabe 6/2025

Magazin Sichere Arbeit

Download (PDF, 4 MB)
Ausgabe 5/2025
Ausgabe 5/2025

Magazin Sichere Arbeit

Download (PDF, 5 MB)
Ausgabe 4/2025
Ausgabe 4/2025

Magazin Sichere Arbeit

Download (PDF, 5 MB)
Ausgabe 3/2025
Ausgabe 3/2025

Magazin Sichere Arbeit

Download (PDF, 5 MB)