Sicherheit und Prävention im Forst
Arbeitssicherheit auf den Waldboden bringen
Forstarbeit ist eine sehr anspruchsvolle Tätigkeit in natürlicher und wechselnder Umgebung und erfordert besonderes Augenmerk auf die Unfallverhütung. Betriebsordnungen für Seilbringung und Tragrückung sollen gesetzliche und normative Anforderungen mit bewährten Arbeitstechniken in Einklang bringen.
Eine effiziente Bewirtschaftung von Österreichs Wäldern ist vielerorts nur durch den Einsatz von Forstmaschinen möglich. Zudem erleichtern Maschinen eine berufliche Tätigkeit, die körperlich sehr anspruchsvoll und unfallträchtig ist. So verunfallten in den Jahren 2020 bis 2024 bei forstwirtschaftlichen Arbeiten 5.713 AUVA-Versicherte und Versicherte der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). Fasst man die häufigsten Unfallursachen grob zusammen, wurden ca. 50 % der Unfälle durch um- oder herabstürzende Bäume bzw. Baumteile (2.602 Unfälle), 16 % durch Stürze und Verletzungen etc. im Gelände (934 Unfälle), ca. 10 % durch Handkettensägen (554 Unfälle) und ca. 6 % durch Maschinen sowie deren Zubehör wie Seilwinden, Anschlagmittel und Traktoren (367 Unfälle) verursacht.
Gesetze, Normen und Praxis unter einen Hut bringen
Hinsichtlich Auswahl, Beschaffenheit und Verwendung von Forstmaschinen sind so wie bei anderen Arbeitsmitteln die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) und seiner Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) bzw. für Arbeitnehmer:innen in der Land- und Forstwirtschaft das Landarbeitsgesetz (LAG) und die zugehörige land- und forstwirtschaftliche Arbeitsmittelverordnung (LF-AM-VO) maßgeblich. Darüber hinaus gibt es normative Anforderungen für Maschinen und Teile der Ausstattung. Es erschien sinnvoll, diese gesetzlichen und normativen Vorgaben mit den etablierten und an einschlägigen Ausbildungsstätten gelehrten Arbeitspraktiken in praktisch anwendbaren Handlungsleitfäden zusammenzufassen. Eine Experten-:Expertinnengruppe aus Wirtschaft, Interessenvertretungen, Lehreinrichtungen, Behörden und Unfallversicherungen hat daher Betriebsordnungen für die Seilbringung und für die Tragrückung verfasst.
Tragfähige Basis für alle Maschineneinsätze
Die Grundlage bildet in beiden Betriebsordnungen die Verpflichtung der Arbeitgeber:innen zur Gefahrenermittlung und Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung. Auf dieser Basis erfolgt die Unterweisung aller Personen, wobei diese in verständlicher Form (in der Muttersprache bzw. einer verständlichen Sprache) gemäß dem Wissens- und Erfahrungsstand sowie regelmäßig zu erfolgen hat und an neue Gefahrenmomente angepasst werden muss.
Persönliche Schutzausrüstung für Forstarbeiten (PSA) umfasst Schutzhelm, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe und Signalkleidung – bei Motorsägenarbeit zusätzlich Schnittschutz und Gesichtsschutz. Eine Erste-Hilfe-Ausrüstung muss am Einsatzort ebenso vorhanden sein wie eine klare Notfallplanung (Rettungskette Forst, Ersthelfer, Erreichbarkeit mit Mobilfunk etc.).
Um auch unbeteiligte Dritte (z. B. Erholungsuchende) zu schützen, müssen Waldflächen, auf denen die Forstarbeiten ausgeführt werden, in Übereinstimmung mit der Forstlichen Kennzeichnungsverordnung (FKV) gekennzeichnet und abgesperrt werden. Bei den zuständigen Behörden sind ggf. Gefährdungen öffentlicher Wege und Straßen sowie des Luftraums anzuzeigen.
Sicher arbeiten mit forstlichen Seilbringungsanlagen
Forstliche Seilbringungsanlagen dienen dem Transport von Holz bergauf, bergab oder in ebenem Gelände und bestehen aus forstlichen Seilwinden, Laufwägen, Umlenkrollen, Trag-, Last-, Rückhol-, Hilfs- und Montageseilen. Aufbau und Betrieb solcher Anlagen erfordern die Zusammenarbeit aller Beteiligten wie Maschinenführer:in und Anhänger:in, die mit Funktionen, zulässigen Lasten und Gefahrenbereichen eingehend vertraut sein müssen. Eine ausgebildete verantwortliche Fachkraft muss den Aufbau, den Betrieb und den Abbau überwachen. Nach jeder Neuaufstellung und zu jedem Arbeitsbeginn ist eine Prüffahrt durchzuführen.
Information
Merkblatt M.plus 523 –
Betriebsordnung Holzrückung mit Forwarder und Krananhänger unter
auva.at/praevention/medien-und-publikationen
Merkblatt M.plus 521 –
Betriebsordnung Forstliche Seilbringungsanlagen unter
auva.at/praevention/medien-und-publikationen
Mehr Details lesen Sie im AUVA-Blog:
auva.at/blog/infoseite-forstarbeit
In Gefährdungsbereichen, also dort, wo belastete oder bewegte Seile laufen oder Holz transportiert wird, darf sich grundsätzlich niemand aufhalten. Der:Die Maschinenführer:in ist verpflichtet, den Gefahrenbereich zu überwachen und ggf. Personen aus dem Gefahrenbereich zu weisen. Vor allem beim An- und Abhängen von Lasten ist besondere Vorsicht und eine funktionierende Kommunikation – am besten via Helmfunk – entscheidend.
Bei schlechtem Wetter, schlechter Sicht oder technischen Problemen ist der Betrieb sofort zu stoppen. Reparaturen und Störungsbeseitigungen (z. B. durch verhängte Lasten) müssen gemäß der Betriebsanleitung und mit besonderer Vorsicht durchgeführt werden. Regelmäßige Kontrollen und jährliche Prüfungen von Seilen, Ketten, Rollen und anderen Komponenten sind verpflichtend.
Holzrückung mit Forwarder und Krananhänger
Am Beginn steht die Organisation der Arbeitsfläche. Rückegassen sollen bereits vor Schlägerungsbeginn festgelegt werden, Hindernisse sind zu entfernen und bestehende Wege bestmöglich zu nutzen. Am Lagerplatz wiederum sorgt eine geordnete Stapelung der Sortimente für zusätzliche Sicherheit und Effizienz.
Die Maschinen müssen vor jeder Inbetriebnahme einer umfassenden Funktions- und Sichtkontrolle unterzogen werden (Bremsen, Winden, Schutzeinrichtungen und Hydraulikkomponenten). Im Betrieb sind Gefahrenbereiche rund um Rückemaschinen und Krane zu beachten und zu überwachen.
Nicht zuletzt widmet sich die Betriebsordnung den rechtlichen Vorgaben für Fahrten auf öffentlichen Straßen und betont auch die Pflicht, Kabinentüren geschlossen zu halten und Sicherheitsgurte anzulegen. ●
Zusammenfassung:
Die neuen Betriebsordnungen für Seilbringung und Tragrückung stellen umfassende und mit Stakeholdern erstellte Regelwerke dar. Sie machen moderne forstliche Arbeitsprozesse effizienter und sicherer, indem technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ineinandergreifen. ●