Sicherheitstechnische Prüfstelle
Prüfung der PSA: Was zu beachten ist
Persönliche Schutzausrüstung, kurz PSA, ist in der Arbeitswelt unverzichtbar, speziell im Bereich des Arbeitnehmer:innenschutzes. In bestimmten Fällen muss die PSA wiederkehrend geprüft werden.
Auch wenn Arbeitgeber:innen angehalten sind, technische und organisatorische Lösungen so weit wie möglich auszureizen, führt am Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung am Arbeitsplatz oft kein Weg vorbei. Bestimmte berufliche Tätigkeiten können aufgrund möglicher Gefahrenquellen nicht ohne entsprechende Ausrüstung durchgeführt werden.
Für bestimmte Gruppen von PSA schreibt die Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) eine wiederkehrende Prüfung vor. Diese Prüfpflicht betrifft vor allem PSA gegen Absturz, Ertrinken und Versinken, aber auch Atemschutz.
Doch dabei gibt es in der Praxis Probleme: Häufig werden die Prüfintervalle (bei PSA gegen Absturz mindestens einmal jährlich) nicht eingehalten bzw. übersehen. Die dazugehörige Dokumentation ist oft nicht korrekt. Zudem stellt sich die Frage, wer diese Überprüfung überhaupt durchführen darf.
Unterstützende smarte Systeme
Heutzutage können smarte Systeme (meist kostenpflichtig) eine wertvolle Unterstützung sein. Diese haben nicht nur den Vorteil, dass sie den:die Anwender:in zeitgerecht erinnern, oft sind darin auch schon Prüfinhalte und die Dokumentation integriert. Denn auch die einzelnen Prüfinhalte und das Ergebnis der Prüfung müssen dokumentiert werden.
Wichtig ist, das richtige System für die konkreten Erfordernisse im Unternehmen auszuwählen. Angeboten werden sehr unterschiedliche Systeme. Diese Systeme waren früher oft auch auf die Produkte des jeweiligen Unternehmens beschränkt. Mittlerweile sind auch „offene“ Systeme am Markt, die für Produkte unabhängig vom herstellenden Unternehmen genutzt werden können.
Suche nach fachkundiger Person
Eine fachkundige Person muss die wiederkehrende Prüfung durchführen. In Österreich gibt es in dieser Hinsicht zurzeit leider noch keine konkreten Vorgaben – es wird nur auf die PSA-V verwiesen. Ausbildungsinhalt und -dauer sind nicht definiert. Dies führt in der Praxis häufig zu Missverständnissen. Grundsätzlich sollte bei der Ausbildung darauf geachtet werden, dass diese in Anlehnung an Deutschland, wo genaue Regelungen gelten, zumindest zwei Tage dauern sollte. Die Ausbildung deckt Inhalte wie Auswahl, Prüfinhalte, aber auch Grundlagen zum Thema PSA gegen Absturz ab und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Bei einigen Anbietern:Anbieterinnen ist die Ausbildung zeitlich begrenzt gültig (dann muss z. B. alle 5 Jahre eine Auffrischung gemacht werden), einige Ausbildungen sind unbegrenzt gültig.
Der wichtigste Aspekt bleibt, dass die PSA beurteilt werden kann und dass sie ausgeschieden wird, wenn sie, auch im Zweifelsfall, den Vorgaben nicht mehr entspricht.
Derzeit wird an einer österreichweiten Richtlinie gearbeitet, welche die Ausbildung von Fachkundigen für PSA gegen Absturz harmonisieren soll.
Information
Die Sicherheitstechnische Prüfstelle (STP) der AUVA führt Produkt- und Personenzertifizierungen durch. Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem Prototypentests von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Sicherheitsschuhen, Helmen, Schutz gegen Absturz, Gehörschutz und Schutz gegen Kettensägenschnitte. Das Prüfteam besteht aus erfahrenen technischen und CEN-Experten:-Expertinnen, die umfassende Kenntnisse über Prüfverfahren und Produktzertifizierung gewährleisten.
Kontakt
IZ NÖ-Süd, Straße 15,
Objekt 77/Stiege 2/1. Stock
2351 Wiener Neudorf
Telefon: +43 59393-21776
E-Mail: STP@auva.at
auva.at/stp
Prüfung auch extern möglich
Jedem:Jeder Arbeitgeber:in steht frei, wie er:sie dieses Thema angeht. Arbeitgeber:innen können die wiederkehrende Prüfung der PSA auch auslagern und externe Firmen, wie zum Beispiel die Sicherheitstechnische Prüfstelle der AUVA, damit beauftragen. Wichtig ist nur, dass die wiederkehrende Überprüfung durchgeführt wird und nur persönliche Schutzausrüstung benutzt wird, die als sicher und funktionierend beurteilt wurde. Zusätzlich sollten die Mitarbeiter:innen unterwiesen werden, dass sie vor jeder Verwendung selbst eine kurze Sichtprüfung durchführen müssen. Sie sollten darauf achten, ob ihre PSA überprüft wurde und den Vorgaben entspricht.
Zusammenfassung:
Bestimmte Gruppen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) erfordern eine wiederkehrende Prüfung – darunter PSA gegen Absturz, Ertrinken und Versinken. Egal ob extern oder im Unternehmen selbst durchgeführt, müssen gewisse Vorgaben bei der Überprüfung beachtet werden. Es soll nur intakte, funktionierende persönliche Schutzausrüstung verwendet werden.