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Sicherheit und Prävention am Bau

Verfahrbare Standgerüste sicher verwenden: Worauf es ankommt

erfahrbare Standgerüste zählen auf Baustellen, bei Montagearbeiten und in der Instandhaltung zu den am häufigsten eingesetzten Arbeitsmitteln. Gerade weil sie im Arbeitsalltag so selbstverständlich sind, werden die damit verbundenen Gefahren oft unterschätzt.

Unfälle mit verfahrbaren Standgerüsten ereignen sich nicht erst während der Benutzung, sondern häufig bereits beim Auf-, Um- oder Abbau sowie bei Tätigkeiten in vergleichsweise geringer Höhe.

Aktuelle technische Regeln, insbesondere die ÖNORM EN 1004-1:2021 und die ÖNORM EN 1004-2:2022, konkretisieren Anforderungen an Konstruktion, Standsicherheit, Zugänge sowie an Aufbau- und Verwendungsanleitungen für fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen. Die Normen gelten für temporär eingesetzte fahrbare Arbeitsbühnen mit einer Gesamthöhe bis 12 m Höhe innerhalb von Gebäuden und bis 8 m im Freien.

Die frühere EN 1004:2004 wurde durch diese zweiteilige Normenreihe ersetzt. EN 1004-1 behandelt Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen. EN 1004-2 legt fest, wie Aufbau- und Verwendungsanleitungen aufgebaut sein müssen. Damit richtet sich der Blick nicht mehr nur auf das Arbeitsmittel selbst.

Sicherheit nicht erst in großer Höhe
Eine wesentliche Änderung gegenüber der alten Fassung ist der erweiterte Anwendungsbereich. In der Praxis wird die neue EN 1004-1 auch für niedrige verfahrbare Standgerüste herangezogen. Erfasst werden nun auch Systeme unter 2,5 m beziehungsweise ab 0,0 m Plattformhöhe. Gerade bei niedrigen Arbeitshöhen werden Risiken häufig unterschätzt. Dabei führen auch Stürze aus diesen Höhen häufig zu schweren Verletzungen.

Sichere Zugänge und Montageabläufe
Ein Schwerpunkt der überarbeiteten Regelungen liegt auf sicheren Zugängen und auf Montageabläufen, die Absturzrisiken reduzieren. Ziel ist es, riskante Kletterbewegungen zu vermeiden und den Auf-, Um- und Abbau systematischer und sicherer zu gestalten.

Standsicherheit, Rollen und Außeneinsatz
Für die sichere Verwendung von verfahrbaren Standgerüsten sind Standsicherheit, verriegelbare Rollen, geeignete Untergründe und die Berücksichtigung der Einsatzbedingungen wesentlich. Gerade im Freien müssen Wind und Witterung mit berücksichtigt werden. Die Norm sieht vor, dass herstellende Unternehmen hierzu klare Angaben in ihren Anleitungen machen.

Bedeutung für Österreich
In Österreich bildet die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) die zentrale Rechtsgrundlage für die Sicherheit auf Baustellen. Sie fordert unter anderem standsichere Arbeitsmittel, Schutz gegen Absturz und sichere Zugänge zu Arbeitsplätzen in der Höhe.

In Österreich besonders zu berücksichtigen: Ab 2 m Absturzhöhe sind laut der BauV auch bei Zwischenplattformen Fußwehren erforderlich.
Anmerkung: Auch wenn die Zwischenplattformen des verfahrbaren Standgerüsts vollumfänglich mit Brust-, Mittel- und Fußwehren ausgestattet sind, dürfen auf diesen trotzdem keine Arbeiten durchgeführt werden.

Normen, wie die zweigeteilte EN 1004, gelten grundsätzlich als anerkannte Regeln der Technik und werden häufig als Maßstab herangezogen. Betriebe, die verfahrbare Standgerüste ent­sprechend der neuen Norm einsetzen, erfüllen prinzipiell in der Regel auch die technischen Schutzziele. Aber wie bereits erwähnt ist die Forderung zur Anbringung der Fußwehren ab der genannten Absturzhöhe von 2 m ein Spezifikum, das über die Normvorschrift hinausgeht.

Illustration eines mehrstöckigen, fahrbaren Gerüsts mit Metallrahmen, orangefarbenen Plattformen und seitlichen Stützstreben.
Darstellung eines verfahrbaren Standgerüsts Alle Bilder © Attila Primus / AUVA

Worauf Betriebe achten sollten
Für den sicheren Einsatz von verfahrbaren Standgerüsten empfiehlt es sich, ausschließlich vollständige und geeignete Systembauteile zu verwenden und den Aufbau strikt nach Anleitung des herstellenden Unternehmens durchzuführen. Seitenschutzbauteile sollten so früh wie möglich montiert, Rollen vollständig verriegelt und Untergründe vor der Verwendung geprüft werden. Ebenso wichtig ist es, zulässige Lasten und Einsatzgrenzen einzuhalten und verfahrbare Standgerüste niemals zu bewegen, wenn sich Personen auf der Plattform befinden. Außerdem sind regelmäßige Unterweisungen, klare Zuständigkeiten für Aufbau, Prüfung und Freigabe sowie Sichtkontrollen vor jeder Benutzung wesentliche organisatorische Maßnahmen. Die Arbeitsinspektion hebt die Prüfpflichten ausdrücklich hervor. ●


Zusammenfassung:
Verfahrbare Standgerüste sind unverzichtbare Arbeitsmittel. Ihr sicherer Einsatz setzt eine fachgerechte Auswahl, einen regelkonformen Aufbau und eine sichere Verwendung voraus. Die technischen Grundlagen sind die Anforderungen der ÖNORM EN 1004. Für österreichische Betriebe müssen zudem die Vorgaben der BauV mitbedacht werden.


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