Kostenfaktor Arbeitsunfall
Kostenfaktor Arbeitsunfall
Sie bleiben in Betrieben, im Sozialsystem und in der Volkswirtschaft oft unbeachtet und werden selten ausführlich analysiert: Die Rede ist von den Folgekosten von Arbeitsunfällen. Die AUVA-Unfallfolgekostenrechnung ist diesen versteckten und teuren Risiken auf der Spur.
Sie bleiben in Betrieben, im Sozialsystem und in der Volkswirtschaft oft unbeachtet und werden selten ausführlich analysiert: Die Rede ist von den Folgekosten von Arbeitsunfällen. Die AUVA-Unfallfolgekostenrechnung ist diesen versteckten und teuren Risiken auf der Spur.
Den Folgekosten von Arbeitsunfällen wird oft wenig Beachtung geschenkt. Um größere Schäden abzuwenden, werden sie ohne weitere Überlegungen übernommen. Es sind unvorhergesehene Kosten. Nach einem Arbeitsunfall steht der Betrieb – oder zumindest bestimmte Maschinen und Prozesse – für eine Weile still, Arbeitskräfte sind mit der Wiederherstellung des Normalbetriebes beschäftigt. Im schlimmsten Fall sind Personen schwer verletzt und fallen für eine gewisse Zeit aus. Der Betrieb ist gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) gesetzlich verpflichtet, für 8 bis 10 Wochen das Entgelt weiter zu zahlen, und muss so schnell wie möglich eine Ersatzarbeitskraft für die Ausfallszeit organisieren. Darüber hinaus können Arbeitsunfälle sowie arbeitsbedingte Erkrankungen das Unternehmensergebnis auch indirekt negativ beeinflussen. Als Folge von Ausfällen und Lieferschwierigkeiten leiden die Produktivität und Qualität der Leistungen. Kunden:Kundinnen und Beschäftigte verlieren das Vertrauen.
Allein die direkten Kosten von Arbeits- und Wegunfällen in österreichischen Betrieben beliefen sich im Jahr 2024 laut den Berechnungen des AUVA-Unfallfolgekostentools auf ein Volumen von über 500 Mio. Euro. Für die AUVA entstehen pro Jahr ca. 700 Mio. Euro an Folgekosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und langfristige Rentenzahlungen. Für die gesamte österreichische Volkswirtschaft entstehen Wertschöpfungsverluste von über 900 Mio. Euro, sowohl in den Unternehmen als auch in den privaten Haushalten. Für die verunfallte Person selbst lässt sich der messbare Schaden bei schweren Folgen von Arbeitsunfällen, beispielsweise der Verlust an Lebensqualität, mit keiner Zahl abbilden – ebenso, aus ethischen Gründen, das erlittene Leid der Hinterbliebenen bei tödlichen Arbeitsunfällen.
Die erste Spur auf der Suche nach den versteckten Kosten führt uns in die Betriebe. Laut unseren Berechnungen verursacht ein anerkannter Arbeitsunfall im engeren Sinn, der sich im betrieblichen Kontext ereignet und eine Ausfallszeit von mehr als 3 Tagen zur Folge hat, im Schnitt Kosten zwischen 8.000 und 9.000 Euro. Beschäftigte fallen nach einem solchen Arbeitsunfall fast einen Monat aus. Ein Ausfallstag kostet den Betrieb demnach um die 330 Euro.
Die Indizien für die AUVA-Unfallfolgekostenberechnung stammen aus den Unfallmeldungen der Betriebe. Es fließen alle an die AUVA gemeldeten und von der AUVA anerkannten Arbeitsunfälle ein. Für die Abschätzung des Entgelts, das der Betrieb während eines Ausfalls weiterzahlen muss, werden statistische Einkommens- und Lohnnebenkostendaten je nach Berufsgruppe und Branche herangezogen. Bezieht der:die Verunfallte eine Versehrtenrente von der AUVA, werden die Entgeltfortzahlungen anhand der Bemessungsgrundlage berechnet.
Die teuersten und häufigsten Risiken liegen bei Tätigkeiten, die z. B. im Gehen, Laufen, Hinauf- oder Hinabsteigen passieren, sprich Sturzunfälle mit Aufprall. Jeder vierte meldepflichtige Arbeitsunfall fällt in diese Kategorie. Ein solcher Fall kostet den Betrieb im Schnitt 10.000 Euro. Handelt es sich im Speziellen um einen Sturzunfall aus großer Höhe, z. B. Absturz von Leitern oder Dächern, dann kostet das den Betrieb durchschnittlich 12.000 bis 15.000 Euro.
Besonders hohe Kosten, im Schnitt mehr als 10.000 Euro, entstehen oft, wenn Verunfallte die Kontrolle über eine Maschine oder ein Transport- oder Fördermittel verlieren oder wenn sie von schweren Lasten erfasst werden. Diese Risiken sind bereits besser geschützt und treten seltener auf als Sturzunfälle. Wenn sie jedoch passieren, ist das Ausmaß des Schadens für Versehrte und Betriebe sehr groß.
Detailliertere Ermittlungen zeigen, dass der Kostenfaktor Arbeitsunfall aus einem Zusammenspiel mehrerer Ursachen entsteht. Körperliche sowie mentale Belastungen bei der Arbeit spielen hier eine große Rolle. Bei jedem achten gemeldeten Arbeitsunfall wird eine akute körperliche Belastung bzw. eine akute seelische Überlastung als Ursache im Unfallbericht angegeben.
Stefanie Wunderl, MSc
Fachkundiges Organ für Ökonomie, AUVA-Hauptstelle
stefanie.wunderl@auva.at
Wollen Sie solche teuren Risiken in Ihrem Betrieb aufspüren? Unsere AUVA-Unfallfolgekostenberechnung steht Ihnen gerne zur Seite.
Anfragen bitte an:
statistik@auva.at
Zusammenfassung
Die Folgekosten von Arbeitsunfällen im Betrieb bleiben oft unbeachtet. Sie fallen als Folge von schwerwiegenden Ereignissen an und werden ohne weitere Überlegungen übernommen. Die AUVA-Unfallfolgekostenrechnung geht diesen Kosten nach.