Lärm
Angepasster Gehörschutz: Wie man die Wirksamkeit sicherstellt
Bei individuellem Gehörschutz (Otoplastiken) können auch bei richtiger Verwendung zwischen dem angepassten Gehörschutz und dem Gehörgang Leckagen auftreten. Es muss daher vor der Verwendung als Gehörschutz gegen gehörgefährdenden Lärm durch eine sogenannte Funktionsprüfung überprüft werden, ob die erforderliche Schalldämmung erreicht wird.
Angepasster Gehörschutz hat sich in vielen Firmen als Schutz vor gehörgefährdendem Lärm etabliert. Dieser ist bei vielen Arbeitnehmern:Arbeitnehmerinnen aufgrund der guten Passform und des hohen Tragekomforts beliebt. Es werden dabei von der beauftragten Firma Abformungen der beiden Gehörgänge des:der Mitarbeiters:Mitarbeiterin genommen. Auf Basis dieser Abformung wird der Gehörschutz für jedes Ohr einzeln individuell angepasst hergestellt.
Durch die Abdrucknahme und die individuelle Anfertigung kann es vorkommen, dass auch bei richtiger Verwendung zwischen dem angepassten Gehörschutz und dem Ohrkanal Leckagen auftreten (betrifft ca. 5 % aller Otoplastiken). Um solche Leckagen zu erkennen und eine gute Wirksamkeit sicherzustellen, muss die Passform durch eine sogenannte Funktionsprüfung bei dem:der jeweiligen Arbeitnehmer:in überprüft werden. Dabei wird mit einem einfachen Test festgestellt, ob ein Produkt die vorgesehenen Anforderungen an die Schalldämmung erfüllt.
Zur Durchführung einer Funktionsprüfung bei Auslieferung jedes gemäß EN 352 zertifizierten angepassten Gehörschutzes ist das herstellende Unternehmen gemäß gesetzlichen/normativen Vorgaben verpflichtet. Konkret basiert diese Verpflichtung auf der EU-Verordnung 2016/425 zu persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und der damit verbindlichen harmonisierten Norm EN 352-2 (Gehörschützer — Allgemeine Anforderungen Teil 2: Gehörschutzstöpsel), Pkt. 4.2.2.5.
Hinweis
Otoplastiken: Solange noch keine erfolgreiche Funktionskontrolle durchgeführt wurde, handelt es sich um keine persönliche Schutzausrüstung gemäß den gesetzlichen Anforderungen und das Produkt darf nicht am Arbeitsplatz als Gehörschutz verwendet werden!
Nach welchem Verfahren die Funktionskontrolle durchgeführt wird, bleibt dem herstellenden Unternehmen überlassen. Üblicherweise erfolgt sie durch eine Audiometrie (Hörtest) mit und ohne Verwendung des angepassten Gehörschutzes. Aus der Differenz der Hörschwellen mit und ohne Gehörschutz kann die tatsächliche Schalldämmung ermittelt werden. Diese Werte müssen innerhalb einer gewissen Toleranz um die Sollwerte (Schalldämmwerte der Baumusterprüfung, die in der Benutzer:inneninformation enthalten sein müssen) liegen.
Sollte das herstellende Unternehmen bzw. der:die Lieferant:in nicht von sich aus die Funktionsprüfung proaktiv anbieten, wird unbedingt empfohlen, die Durchführung der Funktionskontrolle einzufordern! Teilweise bekommen Kunden:Kundinnen den fertigen angepassten Gehörschutz einfach per Post zugeschickt, ohne dass die Funktionsprüfung durchgeführt wird.
Schlechte Dämmwerte können auch auf fehlerhaftes Einsetzen der Otoplastiken zurückzuführen sein. Die Aussage, das angepasster Gehörschutz nicht falsch angewendet werden kann, teilen Fachexperten:-expertinnen nicht.
Typische Fehler beim Einsetzen von angepasstem Gehörschutz sind:
- Otoplastik wird nicht ausreichend tief eingesetzt
- Verdrehen der Otoplastik
- Verwechslung von rechter und linker Otoplastik (rechte Otoplastik ist rot gekennzeichnet)
Falls sich z. B. die gefühlte Lautstärke zwischen rechtem und linkem Ohr wahrnehmbar unterscheidet, ist das ein Hinweis auf eine mangelhafte Schalldämmung. In der Bedienungsanleitung des jeweiligen Produktes ist das richtige Einsetzen der Otoplastiken beschrieben. Eine sorgfältige Unterweisung und das mehrmalige Üben des richtigen Einsetzens sind die Grundlage für deren korrekte Verwendung.
Bei einer erfolgreichen Funktionsprüfung mittels Audiometrie kann bestätigt werden, dass der angepasste Gehörschutz die erforderliche Schalldämmung erreicht und der:die Arbeitnehmer:in diesen auch richtig einsetzen kann!
Zusammenfassung:
Bei einer Funktionsprüfung wird mit einem einfachen Test überprüft, ob ein angepasster Gehörschutz die vorgesehenen Anforderungen an die Schalldämmung erfüllt und der:die Arbeitnehmer:in diesen auch richtig einsetzen kann. Das herstellende Unternehmen ist verpflichtet, die Durchführung bei der Ausgabe jedes gemäß EN 352 zertifizierten, individuell angepassten Gehörschutzes sicherzustellen.