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alle Fotos © Mark Telsnig

Sicherheitstechnische Prüfstelle

Kopfhörer sind kein Gehörschutz

Kopfhörer zur Audiowiedergabe – sowohl Kapseln als auch Stöpsel – weisen einen immer größeren Funktionsumfang auf und werden vor allem von der jüngeren Bevölkerung gerne verwendet. An Lärmarbeitsplätzen haben sie nichts verloren.

Was ein Gehörschutz ist und was dieser können muss, ist in der EU-Verordnung 2016/425 und den dazugehörigen harmonisierten Normen detailliert geregelt. Übliche Kopfhörer, unabhängig von der Bauweise bzw. Trageweise – Over-Ear, On-Ear oder In-Ear – halten diese Anforderungen in der Regel nicht ein. Eine Gehörschutzfunktion ist bei Kopfhörern selten gegeben.

An Lärmarbeitsplätzen dürfen „gewöhnliche“ Kopfhörer nicht verwendet werden. In einem Lärmbereich darf nur zertifizierter Gehörschutz getragen werden, der die Anforderungen der entsprechenden Teile 1 bis 10 der EN 352 erfüllt und das CE-Kennzeichen samt 4-stelliger Nummer der überwachenden, benannten Stelle in der EU trägt.

Wieso Kopfhörer nicht ausreichen
Am wichtigsten ist das Einhalten der Mindestschalldämmung von 11 dB im mittleren Frequenzbereich. Diese kann bei vielen Kopfhörern aufgrund der schlechten Abdichtung nicht erreicht werden. So ist die Andrückkraft des Kopfbügels oft zu gering oder der Stöpsel im Gehörgang offen (ventiliert) ausgeführt, um einen höheren Tragekomfort zu erzielen. Man ist nicht ausreichend vor Lärm von außen geschützt.

Auch der Schall, der durch das Produkt selbst erzeugt wird, muss auf ein sicheres Maß begrenzt sein. Bei Verwendung von üblichen Kopfhörern kommt es bei entsprechender Einstellung zu Schallpegeln von 95 dB und mehr am Ohr. Dies entspricht bei einer Exposition von etwa einer Dreiviertelstunde einer 8-stündigen Lärmbelastung mit 85 dB, was den Grenzwert für einen ganzen Arbeitstag darstellt. Eine solche Einstellung am Wiedergabegerät hört sich viel an, ist aber in Anbetracht eines vielleicht hohen Geräuschpegels in einer Produktionshalle oder auf einer Baustelle schnell erreicht.

Handelt es sich um einen Gehörschutz, welcher die Anforderungen der EN 352-8 (Kapselgehörschutz) bzw. EN 352-10 (Gehörschutzstöpsel) erfüllt, ist der maximale Schallpegel bei Musikwiedergabe auf 82 dB limitiert. Des Weiteren ist eine gute akustische Isolation gegeben, die unerwünschten, störenden Schall von außen reduziert. Man muss also nicht so laut aufdrehen, um einen ausreichenden Signal-Störgeräusch-Abstand zu erzielen, also die Musik gut hören zu können.

Bei Kopfhörern kann zur Reduktion von Störgeräuschen eine aktive Geräuschunterdrückung, Active Noise Reduction (ANR), unterstützen. Diese ist bei Kopfhörern schon lange erfolgreich im Einsatz. Bei Gehörschützern sieht man diese Funktion zur Verbesserung der Schalldämmung bei tiefen Frequenzen selten. Ein erster Hersteller von In-Ear-Kopfhörern hat ein Produkt als Gehörschutz prüfen und zertifizieren lassen.


Akustische Prüfvorrichtung mit Kapselgehörschutz auf einem Stativ im schallisolierten Messlabor
Akustische Prüfvorrichtung mit Kapselgehörschutz alle Fotos © Mark Telsnig

Information
Die Sicherheitstechnische Prüfstelle (STP) der AUVA führt Produkt- und Personenzertifizierungen durch. Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem Prototypentests von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Sicherheitsschuhen, Helmen, Schutz gegen Absturz, Gehörschutz und Schutz gegen Kettensägenschnitte. Das Prüfteam besteht aus erfahrenen technischen und CEN-Experten:-Expertinnen, die umfassende Kenntnisse über Prüfverfahren und Produktzertifizierung gewährleisten.
Kontakt
IZ NÖ-Süd, Straße 15, 
Objekt 77/Stiege 2/1. Stock
2351 Wiener Neudorf
Telefon: +43 59393-21776
E-Mail: STP@auva.at
auva.at/stp

Produkte werden weiterentwickelt
In Europa gibt es einheitliche Prüfvorschriften (EN 13819 Teile 1 bis 3) und Anforderungen für die verschiedenen Funktionalitäten, die ständig weiterentwickelt werden. Aktuell wird zum Beispiel an einem Prüfverfahren für Gehörschutzstöpsel mit ANR gearbeitet, das einen nicht idealen (also undichten) Sitz des Stöpsels im Gehörgang berücksichtigt.

Eine Funktion von Gehörschützern, die bei schwankenden Lärmsituationen sehr attraktiv ist, ist eine pegelabhängige Dämmung. Die Anforderungen sind in EN 352-4 (Kapselgehörschutz) bzw. EN 352-7 (Gehörschutzstöpsel) festgelegt. Dabei wird in leisen Situationen der Außenlärm verstärkt, um teilweise sogar besseres Hören als ohne Gehörschutz zu ermöglichen. Spätestens wenn der Pegel unter dem Gehörschutz 85 dB erreicht, muss diese Verstärkung automatisch deaktiviert sein. Bei Kopfhörern wird diese Funktion meist Transparenzmodus genannt. In den meisten Fällen fehlt jedoch die Limitierung dieser Verstärkung bei 85 dB, was zu einem erhöhten Risiko für Gehörschäden führt.

Bei der Auswahl von Gehörschutz darf man nicht vergessen, ihn an die persönliche Lärmexposition anzupassen und darauf zu achten, dass die Wahrnehmung von Einflüssen aus der Arbeitsumgebung, wie Warnsignale, informationshaltige Arbeitsgeräusche und Ortung von Schallquellen, nicht etwa durch Musikbeschallung negativ beeinflusst wird.


Zusammenfassung:
Es sind bereits Gehörschutzprodukte mit unterschiedlicher Funktionalität am Markt, die auch durch Übertragung mittels Funk oder Bluetooth die Fähigkeit verbessern, im Lärm zu kommunizieren. Kopfhörer ohne Zulassung als persönliche Schutzausrüstung (PSA) dürfen nicht anstelle von Gehörschutz an Lärmarbeitsplätzen verwendet werden.


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