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Berufskrankheiten

Kurzer Überblick zur Hitzeschutzverordnung

Seit 1. Jänner 2026 ist die Hitzeschutzverordnung (Hitze-V) in Österreich in Kraft. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, Beschäftigte bei Tätigkeiten im Freien vor gesundheitlichen Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung zu schützen.

Internationale Studien zeigen, dass mit steigenden Temperaturen neben Hitzeerkrankungen auch Arbeitsunfälle deutlich zunehmen.

Die neue Hitzeschutzverordnung stellt beispielhaft wirksame Maßnahmen zum Schutz vor hitzebedingten Gesundheitsgefahren bereit. Sie geht über eine rein administrative Anforderung hinaus.

Die Verordnung gilt bei Arbeiten im Freien, wenn Arbeitnehmer:innen Hitze oder natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt sind. Ab einer Hitzewarnung der GeoSphere Austria Stufe 2 sind Maßnahmen umzusetzen.

Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, eine Evaluierung der Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung durchzuführen. In § 3 Abs. 1–12 werden die insbesondere zu berücksichtigenden Punkte, einschließlich bodennahes Ozon (Abs. 5), aufgeführt. Für die Beurteilung der Hitzebelastung bei Arbeiten im Freien reicht die Lufttemperatur allein nicht immer aus, da mehrere Faktoren die Fähigkeit des Körpers beeinflussen, seine Kerntemperatur stabil zu halten:

Wärmestrahlung – etwa durch direkte oder indirekte Sonneneinstrahlung oder aufgeheizte Oberflächen – erhöht die Wärmezufuhr unabhängig von der Lufttemperatur.

Wind fördert die Wärmeabgabe des Körpers, indem er die isolierende Luftschicht an der Haut abtransportiert, was die Wärmeabgabe der Haut an die Luft und die Verdunstung von Schweiß verbessert und so die Hitzebelastung reduziert.


Der Körper kühlt sich hauptsächlich durch Schwitzen. Bei hoher Luftfeuchtigkeit ist die Verdunstung stark eingeschränkt und damit die Temperaturregulierung beeinträchtigt.

Körperliche Arbeit erzeugt Wärme; nur etwa ein Viertel der Energie wird in Bewegung umgesetzt, deshalb muss die Arbeitsschwere entsprechend einkalkuliert werden.

Kleidung, insbesondere Schutzbekleidung, kann den Wärme- und Feuchtigkeitsaustausch des Körpers behindern und die Temperaturregulierung einschränken.

Unter besonders heißen und ungünstigen Bedingungen ist es sinnvoll, die zuvor beschriebenen Einflussfaktoren über den „Wet Bulb Globe Temperature“-Index (WBGT) zu beurteilen. Dabei handelt es sich um einen genormten Standard zur Beurteilung von Hitzebelastungen. Zusätzlich werden erprobte Schwellenwerte als Beurteilungsgrundlage angeboten. Die Hitze-V sieht vor, Normen und den Stand der Wissenschaft zu berücksichtigen.

Schutzmaßnahmen ab April empfohlen
Bereits ab April kann in Österreich die UV-Strahlung Bereiche erreichen, ab denen Schutzmaßnahmen empfohlen werden. UV-Strahlung führt typischerweise erst nach jahrelanger Belastung zu weißem Hautkrebs (zu finden auf der Liste der Berufskrankheiten: 7.4.2 Plattenepithelkarzinom, aktinische Keratosen der Haut durch UV-Exposition).

Individuelle Faktoren, die das Risiko erhöhen können, müssen berücksichtigt werden.

In einer beispielhaften Aufzählung werden mögliche Maßnahmen in einem Maßnahmenprogramm zusammengefasst (§ 4 Abs. 1):

  • Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung, z. B. Arbeitszeitverlagerung oder Reduzierung
    schwerer Arbeiten
  • technische Maßnahmen, z. B. Beschattung oder Duschgelegenheiten
  • organisatorische Maßnahmen, z. B. Tätigkeitswechsel oder Verlagerung der Tätigkeit in den Schatten
  • persönliche Schutzmaßnahmen, z. B. leichte Kleidung, Kopfschutz und Nackenschutz

Zudem sollen Notfallmaßnahmen für die Erste Hilfe bei hitzebedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen festgelegt werden (§ 4 Abs. 2).

Weiters werden besondere Schutzmaßnahmen wie Bereitstellung von Trinkwasser, vorrangiger UV-Schutz durch Schutzausrüstung sowie angemessene Temperaturen in Aufenthaltsräumen vorgesehen.

Bei Arbeiten in Arbeitsmitteln im Freien (z. B. Kran­kabinen, Fahrzeugkabinen) zielt die Verordnung darauf ab, dass möglichst viele klimatisiert sind, wenn das nicht möglich ist, müssen alternative Maßnahmen gesetzt werden.

Betont wird die Verpflichtung zu Information und Unterweisung, inklusive Zugang zu aktuellen Hitzewarnungen und UV-Index.

Mit der Hitze-V wird der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ) eine weitere Untersuchung hinzugefügt: „Einwirkung durch natürliche UV-Strahlung“, der sich Beschäftigte auf eigenen Wunsch unterziehen können.

Literatur
AMERICAN CONFERENCE OF GOVERNMENTAL INDUSTRIAL HYGIENISTS (2025): A guide for the control of heat stress and strain. 5. Auflage. Cincinnati, OH: ACGIH.

AUSTRIAN STANDARDS INTERNATIONAL (2017): ÖNORM EN ISO 7243:2017. Ergonomie der thermischen Umgebung – Ermittlung der Wärmebelastung durch den WBGTIndex (wet bulb globe temperature).

BUNDESMINISTERIN FÜR ARBEIT, SOZIALES, GESUNDHEIT, PFLEGE UND KONSUMENTENSCHUTZ (2025): Hitzeschutzverordnung – HitzeV. Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den Gefahren durch Hitze und natürliche UVStrahlung bei Arbeiten im Freien. BGBl. II Nr. 325/2025. Online verfügbar unter: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2025/325 (Zugriff am 04.01.2026).

BUNDESMINISTERIN FÜR ARBEIT, SOZIALES, GESUNDHEIT, PFLEGE UND KONSUMENTENSCHUTZ (2025): Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2025 (VGÜ). BGBl. II Nr. 27/1997 idF BGBl. II Nr. 325/2025. Online verfügbar unter: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009034 (Zugriff am 04.01.2026).

DRESCHER, K.; JANZEN, B. (2025): When weather wounds workers: The impact of temperature on workplace accidents. Journal of Public Economics, Band 241. DOI: 10.1016/j.jpubeco.2024.105258.


Zusammenfassung:

Die Hitze-V verpflichtet Arbeitgeber:innen, Beschäftigte bei Arbeiten im Freien vor gesundheitlichen Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung sowie bodennahes Ozon zu schützen. Sobald GeoSphere Austria eine Hitzewarnung ab Stufe 2 ausgibt, müssen Betriebe einen Maßnahmenplan umsetzen.


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