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Berufskrankheiten

Asbestfolgen in Österreich

Asbest ist in Österreich aus arbeitsmedizinischer Sicht weiterhin ein bedeutender Gefahrstoff. Obwohl seine Verwendung seit 1990 verboten ist, können verbaute Asbestprodukte auch heute noch Risiken bergen. Gesundheitliche Langzeitfolgen früherer Expositionen werden häufig erst nach Latenzzeiten von bis zu etwas über 40 Jahren sichtbar.

Zwischen 1950 und 1990 wurden in Österreich jährlich 30.000 bis 40.000 Tonnen Asbest verarbeitet – vor allem Chrysotil, auch bekannt als Weißasbest. Die breite Anwendung in Dach- und Fassadenplatten, Bodenbelägen, Fliesenklebern, Rohrisolierungen und Brandschutzmaterialien führte dazu, dass Millionen Menschen direkt oder indirekt Kontakt hatten.

Abbildung 1 zeigt die häufigsten asbestassoziierten Berufskrankheiten im Jahresvergleich.

Asbestbedingte Erkrankungen
Eingeatmete Fasern verbleiben dauerhaft im Lungengewebe, lösen chronische Entzündungen aus und führen über Jahre hinweg zu strukturellen Gewebeschäden:

  • Asbestose: eine Pneumokoniose, die zu fortschreitender Vernarbung der Lunge und in Folge zu Atemnot, Kurzatmigkeit und Belastungsintoleranz führt
  • Lungenkrebs: Asbest erhöht das Lungenkrebsrisiko, insbesondere bei Rauchern:Raucherinnen.
  • Mesotheliom: bösartige Tumoren des Rippen-, Bauch- und Herzfells; eine nahezu ausschließlich asbestbedingte aggressive Krebsform mit einer Latenzzeit bis etwas über 40 Jahre
  • Kehlkopfkrebs
  • Eierstockkrebs

Gesetzliche Entwicklungen
Mit 31. 12. 2025 wurde der Grenzwert für Asbest in der Luft auf 10.000 Fasern pro Kubikmeter gesenkt – ein bedeutender Schritt im Arbeitnehmer:innenschutz. Sanierungs- und Abbrucharbeiten dürfen seither nur noch von zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden. Dies reduziert das Risiko fehlerhafter Entsorgungen erheblich.

Prävention
Geeignete Vorkehrungen müssen getroffen werden, um die Asbestbelastung so gering wie möglich zu halten. Mögliche Maßnahmen sind:

  • Arbeitsverfahren sind so zu gestalten, dass kein Asbeststaub entsteht. Ist dies nicht möglich, ist die Freisetzung von Asbeststaub in die Luft durch Schutzmaßnahmen zu vermeiden.
  • Bauteile aus Asbestzement müssen möglichst zerstörungsfrei im Ganzen demontiert werden, das Schneiden von asbesthaltigen Baustoffen mit der Trennscheibe soll unterbleiben. Materialien, in denen Asbestfasern fest gebunden sind, dürfen ausschließlich mit Handgeräten oder mit geeigneten, langsam laufenden Arbeitsmitteln bearbeitet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass möglichst wenig Asbeststaub entsteht. Zusätzlich müssen die eingesetzten Geräte entweder über eine geeignete Absaugung mit Filtern verfügen oder im Nassverfahren arbeiten.
  • Auf die Arbeitshygiene achten: Alle Arbeitsbereiche, Arbeitsmittel und sonstigen Ausrüstungen sind regelmäßig, staubarm, möglichst mit saugenden Verfahren, zu reinigen und zu warten.
  • Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung, die mit Asbest in Berührung gekommen sind, sowie Asbest, Asbeststaub freisetzendes oder asbesthaltiges Material und asbesthaltige Abfälle sind so rasch wie möglich in geeigneten geschlossenen Behältnissen aufzubewahren und ohne Staubentwicklung abzutransportieren. Behältnisse, in denen asbesthaltige Abfälle gesammelt werden, sind mit einem Hinweis auf ihren Asbest-Inhalt zu kennzeichnen.
  • Arbeitnehmer:innen sind nach dem Stand der Technik geeigneten Dekontaminierungsverfahren zu unterziehen.
Die Balkendiagramm zeigt die jährliche Anzahl von drei verschiedenen Asbest-bedingten Erkrankungen von 2020 bis 2024 mit deutlichen Schwankungen und einem Höhepunkt bei bösartigen Neubildungen des Rippenfells, Herzbeutels und Bauchfells im Jahr 2021.
Abbildung 1: Anerkannte asbestbedingte Berufskrankheiten im 5-Jahres-Vergleich

Info
Mehr Details zu Gesundheitsrisiken, Beispielen und gesetzlichen Vorgaben lesen Sie im AUVA-Blog auf auva.at/blog/asbest und in zahlreichen weiteren AUVA-Publikationen auf auva.at

Wird der Grenzwert überschritten oder gibt es Grund zur Annahme, dass asbesthaltige Materialien, die vor den Arbeiten nicht ermittelt wurden, freigesetzt worden sind und dabei Staub entstanden ist, so müssen die Arbeiten eingestellt werden. Die Arbeiten in dem betroffenen Bereich sind erst fortzusetzen, nachdem für die betroffenen Arbeitnehmer:innen geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen worden sind. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen ist eine Grenzwert-Vergleichsmessung gemäß § 28 Abs 3 GKV durchzuführen.

Seit Ende 2025 gilt ein deutlich gesenkter Grenzwert von 10.000 Fasern/m³ Luft. Sanierungs- und Abbrucharbei­ten dürfen nur noch von zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden.

Nachsorgeprogramm
Um die gesundheitlichen Folgen früherer Expositionen abzufedern, besteht seit 2004 ein landesweites Nachsorgeprogramm für ehemals beruflich exponierte Arbeitnehmer:innen. Dazu können regelmäßige Lungenuntersuchungen (Röntgen/CT), Lun­gen­funktionsmessungen, psycho-soziale Betreuung und eine medizinische Beratung gehören.

In Österreich gelten aktuell rund 100.000 Menschen als potenziell gesundheitsgefährdet aufgrund früherer beruflicher Asbestbelastungen.


Zusammenfassung:
Asbest bleibt trotz Verbots eine relevante Gesundheitsgefahr in Österreich. Lange Latenzzeiten führen noch heute zu Erkrankungen wie Mesotheliom, Lungenkrebs und Asbestose. Prävention, frühzeitige Diagnose und konsequente Meldung sind entscheidend für den Gesundheitsschutz.


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