Sicherheitstechnische Prüfstelle
Wie Fahrradhelme geprüft werden
Alltagswege mit dem Fahrrad zu bestreiten, ist praktisch und gesund. Um dabei sicher unterwegs zu sein, sollte stets ein Fahrradhelm getragen werden.
Fahrradhelme fallen in der EU unter die PSA-Verordnung (Verordnung (EU) 2016/425). Für herstellende Unternehmen sind Normen in der Regel der einfachste und günstigste Weg, um die Konformität ihrer Produkte nachzuweisen. Für Fahrradhelme gibt es dazu die harmonisierte Norm EN 1078, die sowohl die Prüfungen als auch die Anforderungen, die das Produkt erfüllen muss, definiert.
Bei der Prüfung des Sichtfeldes wird getestet, ob in einem definierten Bereich vor dem Helm eine Sichtbehinderung feststellbar ist. Unter Berücksichtigung von definierten Winkeln muss der Sichtbereich nach oben, unten, links sowie rechts frei bleiben.
Dynamische Krafteinwirkung
Um die Festigkeit der Trageeinrichtung zu prüfen, wird der Kinnriemen einer dynamischen Kraft ausgesetzt. Dazu wird der Helm auf einen Prüfkopf aufgesetzt und ein Gewicht von 5 kg zur Vorbelastung am Kinnriemen angebracht. In der Folge wird ein Fallgewicht von 4 kg aus 60 cm Höhe eingesetzt, um eine Kraft auf den Kinnriemen einwirken zu lassen. Dabei wird die maximale Dehnung des Kinnriemens gemessen sowie die bleibende Dehnung nach zwei Minuten. Im Anschluss wird überprüft, wie leicht sich der Verschluss mit einer Hand öffnen lässt.
Um die Wirksamkeit der Trageeinrichtung festzustellen, wird der feste Sitz am Kopf überprüft. Der Helm darf sich bei diesem Test nicht vollständig vom Kopf abziehen lassen. Dazu wird der Helm ordnungsgemäß auf einen passenden Prüfkopf aufgesetzt. Mittels Umlenkrolle und Gewicht wird eine dynamische Kraft an der Rückseite aufgebracht, die nach vorne zieht. Dazu wird das Fallgewicht von 10 kg aus 60 cm Höhe fallen gelassen. In einem Unfallszenario ist es entscheidend, dass der Helm auch während des Unfalls am Kopf verbleibt, da es unter Umständen auch zu mehr als einem Aufprall kommen kann, zum Beispiel bei einer Kollision mit einem Fahrzeug und anschließendem Aufprall auf dem Boden.
Unter allen Bedingungen getestet
Zur Ermittlung des Stoßdämpfungsvermögens wird der Helm auf einen Prüfkopf aufgesetzt, „kopfüber“ in einen Fallkorb gelegt und auf eine Fallhöhe angehoben, bei der ein Aufprall in einer definierten Geschwindigkeit stattfindet. Die Helme werden vor dieser Prüfung mit Wärme (+50 °C), Kälte (–20 °C) und Schnellalterung (UV-Strahlung und Wasserberieselung) vorkonditioniert, um ungünstigere Bedingungen zu simulieren. Die Prüfung wird direkt im Anschluss daran in zwei verschiedenen Szenarien durchgeführt: Das erste ist der Aufprall auf einem flachen Sockel und das zweite ist der Aufprall auf einer simulierten Bordsteinkante. Dabei wird jeder Punkt in einem definierten Bereich des Helms getestet, der von der prüfenden Person als „schwach“ identifiziert wird. Die Aufprallgeschwindigkeit auf dem flachen Sockel beträgt 5,42 m/s (das entspricht 19,5 km/h), die auf der Bordsteinkante 4,57 m/s (das entspricht 16,5 km/h). Eine Zerstörung des Prüfmusters ist akzeptabel, solange keine Stellen entstehen, die Verletzungen verursachen können.
Information
Die Sicherheitstechnische Prüfstelle (STP) der AUVA führt Produkt- und Personenzertifizierungen durch. Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem Prototypentests von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Sicherheitsschuhen, Helmen, Schutz gegen Absturz, Gehörschutz und Schutz gegen Kettensägenschnitte. Das Prüfteam besteht aus erfahrenen technischen und CEN-Experten:-Expertinnen, die umfassende Kenntnisse über Prüfverfahren und Produktzertifizierung gewährleisten.
Kontakt
IZ NÖ-Süd, Straße 15,
Objekt 77/Stiege 2/1. Stock
2351 Wiener Neudorf
Telefon: +43 59393-21776
E-Mail: STP@auva.at
auva.at/stp
Neuer Faktor im Fokus
Neben einem direkten Aufprall, bei dem die Stoßdämpfung natürlich eine entscheidende Eigenschaft jedes Helms ist, rückt die Rotationskinematik des Kopfes während eines Unfalls zunehmend in den Fokus. Durch starke Drehbewegungen während eines Unfalls kann es zu Schädel-Hirn-Traumata kommen, welche nicht durch ein dämpfendes Element allein verringert oder verhindert werden können. Daher haben herstellende Unternehmen begonnen, Systeme zu entwickeln und auf den Markt zu bringen, die diese Rotationskräfte mindern sollen und so den Kopf zusätzlich schützen. Die Normung hinkt hier noch hinterher, allerdings ist seit 2024 die Norm EN 17950 herausgekommen, die erstmals ein Prüfverfahren für diesen Fall definiert. Bislang gibt es aber noch keine Anforderungen, aus denen sich Grenzen von zulässigen beziehungsweise unzulässigen Werten ableiten lassen.
Weiterer Entwicklungsbedarf in diesem Bereich ergibt sich angesichts der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von E-Scootern und der Obergrenze für die Motorunterstützung bei E-Bikes. Diese liegt mit 25 km/h über der Durchschnittsgeschwindigkeit von Hobbysportlern:-sportlerinnen mit einem üblichen Fahrrad. Und verglichen mit den oben genannten Prüfgeschwindigkeiten liegt sie auch oberhalb der in der Norm vorgegebenen Geschwindigkeiten.
Zusammenfassung:
Für Fahrradhelme gilt die harmonisierte Norm EN 1078, die sowohl die Prüfungen als auch die Anforderungen, die das Produkt erfüllen muss, definiert. Bei der Prüfung werden Festigkeit und Wirksamkeit der Trageeinrichtung sowie das Stoßdämpfungsvermögen des Helms in unterschiedlichen Szenarien getestet.