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Eine Person mit einem Headset und Mikrofon sitzt an einem Schreibtisch vor einem Fenster mit Blick auf Gebäude und hält eine Hand an das Headset.
Mit der Datenbrille können Messungen von der angeleiteten Assistentin an für den Rollstuhl unzugänglichen Orten virtuell begleitet werden. Die Ergebnisse werden dann vom AUVA-Experten DI Dr. Wilhelm Wahler fachlich beurteilt und ein Bericht wird erstellt. © Richard Reichhart

Inklusion am Arbeitsplatz

Betriebliche Prävention für ALLE Mitarbeitenden

Die Arbeitswelt wird vielfältiger. Mit der Vielfalt steigen auch die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Inklusion ist als zentraler Bestandteil der betrieblichen Prävention zu verstehen, nicht nur als Schlagwort. Denn wirksame Prävention muss alle Beschäftigten berücksichtigen – unabhängig von Alter, körperlichen Voraussetzungen, Herkunft oder individuellen Bedürfnissen. Nur so lässt sich das Ziel erreichen, allen Beschäftigten einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu bieten.

Warum Inklusion in der Prävention bedacht werden muss
Betriebe stehen heute vor mehreren Herausforderungen gleichzeitig: demografischer Wandel, Fachkräftemangel und zunehmende Diversität in der Belegschaft. Diese Entwicklungen veranschaulichen deutlich, dass „Standardlösungen“ im Arbeitnehmer:innenschutz nicht genügen, um die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Ein inklusiver Ansatz berücksichtigt die unterschiedlichen Voraussetzungen von Mitarbeitenden bereits bei der Arbeitsplatzevaluierung und der darin integrierten Maßnahmengestaltung. Das stärkt nicht nur den Arbeitnehmer:innenschutz für alle Mitarbeitenden, sondern generiert auch einen klaren wirtschaftlichen Vorteil. Denn eine inklusive Arbeitsumgebung kann Motivation, Kreativität und Innovationskraft einer Organisation fördern und zu einem besseren Betriebsklima beitragen.

Rechtliche Anforderungen als Grundlage
Der inklusive Charakter der betrieblichen Prävention ist nicht nur eine strategische Entscheidung, er ist auch gesetzlich verankert. Denn bei der Beschäftigung von Mitarbeitenden ist gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) auf deren körperlichen und geistigen Zustand Rücksicht zu nehmen.

Der Arbeitsplatzevaluierung kommt im ASchG dabei eine zentrale Bedeutung zu: Individuelle Gefährdungen für Mitarbeitende sollen präventiv erkannt und gezielt entschärft werden.

Betriebliche Funktionen
Für die Umsetzung „inklusiver Prävention“ in der Praxis ist die Zusammenarbeit verschiedener betrieblicher Funktionen erforderlich. Von den Präventivfachkräften bis zum Betriebsrat, den Barrierefreiheitsbeauftragten oder der Behindertenvertrauensperson, sie alle tragen dazu bei, inklusive Maßnahmen zu entwickeln, nachhaltig zu verankern und die Arbeitgeber:innen sowie die betroffenen vulnerablen Personen zu beraten und zu unterstützen.

Fazit
Die Berücksichtigung von Inklusion in der Prävention wird in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Unternehmen, die Inklusion leben, profitieren mehrfach – sie erhöhen nicht nur die Arbeitssicherheit ihrer Beschäftigten, sondern stärken auch ihre Attraktivität als Arbeitgeber:in.

Themenspezifische Angebote der AUVA

Am 18. März 2027 findet ein AUVA-Webinar zur Thematik „Inklusion am Arbeitsplatz“ statt. Dieses Webinar bietet einen fundierten Überblick über arbeitsrechtliche Aspekte sowie über die systematische Umsetzung von Inklusion im Arbeitnehmer:innenschutz.
Nähere Info unter: auvkurs.at

Eine Person mit Brille und langem Haar sitzt in einem Rollstuhl neben einer großen Glasfront mit Blick auf eine Stadtlandschaft.
Die Messungen werden vor Ort von der Assistentin durch den Einsatz einer Datenbrille durchgeführt. Im Anschluss werden die fachlichen Auswertungen und Berichte von DI Dr. Wilhelm Wahler erstellt. © Richard Reichhart

Expertise kennt in der AUVA keine Stufen

DI Dr. Wilhelm Wahler arbeitet als fachkundiges Organ und Experte für Lärm- und Vibrationserkrankungen in der Präventionsabteilung der AUVA. Seit einer Tumorerkrankung und aufgrund chronischer Schmerzen ist er auf den Rollstuhl angewiesen. Dank eines flexiblen Homeoffice-Modells kann er seine Tätigkeit weiterhin voll ausüben und kommt nur für Besprechungen oder den fachlichen Austausch in die Wiener Hauptstelle.
Bei Außeneinsätzen unterstützt ihn eine persönliche Assistenz, die vom Sozialministerium finanziert wird. Seine Assistenten:Assistentinnen übernehmen vor Ort Tätigkeiten wie das Bedienen von Messgeräten oder Messungen an schwer zugänglichen Stellen. Die fachliche Verantwortung für Auswertung und Berichte bleibt bei ihm.
Aktuell erprobt sein Team digitale Lösungen: Ein Kollege besucht den Betrieb, während Wahler über eine Datenbrille live zugeschaltet ist und die Messungen anleitet. „Wir versuchen, mein Expertenwissen weiter zu nutzen und dabei neue Technologien einzusetzen“, sagt er.
Sein Beispiel zeigt, wie Inklusion gelingen kann. Durch Assistenz, flexible Arbeitsmodelle, technische Unterstützung und ein wertschätzendes Arbeitsumfeld bleibt wichtiges Fachwissen erhalten – zum Nutzen der Beschäftigten, der AUVA und der Gesellschaft.


Zusammenfassung:
Angesichts der zunehmenden Vielfalt in der Arbeitswelt, ist Inklusion ein bedeutender Bestandteil der betrieblichen Prävention. Die unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse aller Beschäftigten müssen berücksichtigt werden. Wilhelm Wahler arbeitet als fachkundiges Organ in der Präventionsabteilung der AUVA und gibt einen Einblick, wie er seinen Arbeitsalltag mit Behinderung meistert.

 

 

 


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