Inklusion am Arbeitsplatz
Inklusion am Arbeitsplatz beginnt mit Barrierefreiheit
Inklusion am Arbeitsplatz gelingt nur, wenn Barrieren abgebaut werden. Für Arbeitnehmer:innen entscheidet Barrierefreiheit oft darüber, ob sie ihre Leistung überhaupt abrufen können. Für Unternehmen ist sie längst mehr als Pflichterfüllung: Digitale und bauliche Barrierefreiheit bietet einen Mehrwert für alle Mitarbeitenden.
Inklusion am Arbeitsplatz umfasst viele Faktoren: inklusive Führung, sensibilisierte Teams, faire Recruiting-Prozesse. Grundvoraussetzung bleibt aber Barrierefreiheit. Wer keinen vollen Zugang zu Arbeitsmitteln oder Arbeitsstätten hat, kann die eigene Leistung nicht abrufen. Bei Barrierefreiheit denkt man in erster Linie an bauliche Barrierefreiheit, also die Zugänglichkeit von Arbeitsgebäuden. Gerade in einer zunehmend digitalisierten Welt nimmt aber digitale Barrierefreiheit einen immer höheren Stellenwert ein.
Der Nutzen reicht über das Erfüllen gesetzlicher Vorgaben hinaus: Barrierefreie Gebäude und Anwendungen sind für alle Mitarbeitenden leichter nutzbar, unterstützen den Erhalt der Arbeitsfähigkeit und beugen Unfällen vor. Sie erschließen zudem neue Gruppen von Kunden:Kundinnen und Talenten – ein Vorteil im Wettbewerb, gerade in einer älter werdenden Gesellschaft.
Häufigstes Gegenargument sind die Kosten. Wird aber Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht, etwa bei der Beschaffung neuer Software, entstehen in der Regel keine Mehrkosten. Perfekte Barrierefreiheit gibt es ohnehin nicht: Entscheidend ist, Barrieren gemeinsam mit Experten:Expertinnen zu priorisieren und Schritt für Schritt abzubauen.
Bauliche Barrierefreiheit: Mehr als Rampen und Aufzüge
Treppen oder unzugängliche Sanitäranlagen sind bekannte Hürden. Seltener bedacht werden Akustik und Beleuchtung: Lärmreduktion ist für Menschen mit Hörbeeinträchtigung unverzichtbar und macht das Arbeitsumfeld für alle produktiver. Kontrastierte Beschilderung nach dem Zwei-Sinne-Prinzip (visuell, taktil und/oder akustisch) oder Bodenindikatoren sind weitere Beispiele für wertvolle Anpassungen. Individuelle Bedarfe wie Spezialtastaturen oder Bildschirme werden in den meisten Fällen gefördert.
Rechtlich verankert ist bauliche Barrierefreiheit im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, in der Arbeitsstättenverordnung und in der OIB-Richtlinie 4.
Digitale Barrierefreiheit als Mehrwert für alle
Websites, Apps, Software, digitale Dokumente und Geräte sollen so gestaltet sein, dass sie unabhängig von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten nutzbar sind. Davon profitieren etwa Menschen mit Sehbehinderung, die einen Screenreader nutzen, oder Menschen, die keine Maus bedienen können. Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos, große Schrift, gute Kontraste und vollständige Tastaturbedienbarkeit sind Beispiele für einfache, aber effektive Anpassungen. Auch hier gilt: barrierefreie Anwendungen erhöhen die Usability für alle Anwender:innen.
Seit 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsgesetz Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen – etwa im E-Commerce, bei Finanzdienstleistungen oder im Personenverkehr – barrierefrei bereitzustellen. Für öffentliche Stellen gilt bereits seit 2019 das Web-Zugänglichkeits-Gesetz. Das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) verbietet Diskriminierung aufgrund einer Behinderung in der Arbeitswelt und verpflichtet Arbeitgebende zu zumutbaren Barrierefreiheitsmaßnahmen – etwa spezieller Software für sehbehinderte Menschen.
Was tun bei Barrieren im Arbeitsalltag?
Wer Barrieren begegnet, wendet sich meist an Personalabteilung, Betriebsrat oder Behindertenvertrauensperson (BVP). Seit 1. Jänner 2025 müssen Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeitenden zusätzlich Barrierefreiheitsbeauftragte bestellen. Sie sind zuständig für umfassende Barrierefreiheit und arbeiten eng mit der BVP sowie externen Experten:Expertinnen zusammen.
myAbility
myAbility.org verbindet Wirtschaft und Inklusion und unterstützt Unternehmen dabei, Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen gleichberechtigt in die Arbeitswelt einzubinden. Angeboten werden Beratung, Trainings und Recruiting-Lösungen rund um Inklusion, Diversität und Barrierefreiheit.
Mit der Jobplattform myAbility.jobs betreibt es zudem die größte Jobbörse für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen im deutschsprachigen Raum. Ziel von myAbility ist es, Inklusion als wirtschaftlichen Erfolgsfaktor zu verankern und so zu einer chancengerechteren Arbeitswelt beizutragen.
Zentral ist es, Menschen mit Behinderungen selbst beim Abbau der Barrieren einzubeziehen. Dabei unterstützen auch Beratungsorganisationen, die evaluieren, priorisieren und bei der praktischen Umsetzung unterstützen. Barrierefreiheit ist ein Prozess, und auch kleine Schritte können Großes bewirken.
Zusammenfassung:
Barrierefreiheit ist Grundvoraussetzung für Inklusion am Arbeitsplatz und nutzt Beschäftigten sowie Unternehmen. Neben baulicher ist auch digitale Barrierefreiheit gesetzlich verankert. Wer frühzeitig plant, spart Kosten und gewinnt Talente wie Kunden:Kundinnen.